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Der vorliegende Aufsatz analysiert die Bildungsreformen, die in Venezuela seit Antritt der Regierung unter Hugo Chávez im Februar 1999 in die Wege geleitet wurden. Nach einem kurzen historischen Überblick bis 1999 folgt eine Erörterung der grundlegenden Linien der Bildungspolitik. Daran schließt die Darstellung des neuen Modells der Escuelas Bolivarianas (Bolivarianische Schulen) an sowie der Misiones (Missionen) genannten Sonderprogramme im Bildungssektor, welche einen Schwerpunkt der Umsetzung des Anspruchs „Bildung für alle“ darstellen: Die Misión Robinson I, II und III für die Alphabetisierung und den Grundschulabschluss und die Misión Ribas für die weiterführende Schule. Darauf folgt die Beschreibung der Umsetzung der in der 1999 verabschiedeten Verfassung garantierten kostenlosen „Höheren Bildung für alle“ mittels der Misión Sucre und der Universidad Bolivariana de Venezuela (Bolivarianische Universität Venezuelas, UBV) sowie des Berufsbildungsprogramms Misión Vuelvan Caras. ...
Das kolumbianische Magazin "Semana" wählte den venezolanischen Präsidenten Hugo Chávez jüngst zum "Mann des Jahres 2005". Damit war Chávez der erste Ausländer, dem diese Auszeichnung zuteil wurde. Er habe, so die Begründung, die "politische Landkarte" Lateinamerikas grundlegend verändert und die Möglichkeit anderer zwischenstaatlicher Beziehungen aufgezeigt. Dadurch sei Chávez zum inzwischen einflussreichsten Mann des Subkontinents avanciert. ...
Im 1. Halbjahr 2005 wurden in Hessen etwa 60.000 Neueinstellungen für qualifizierte Tätigkeiten vorgenommen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 58% aller Neueinstellungen. Nachdem über 50 Prozent der hessischen Betriebe auch künftig einen Bedarf an Fachkräften erwarten, untersuchte dieser Report die Stellenbesetzungsprobleme in Form von Nichtbesetzung bzw. Besetzungen unter Kompromissen genauer. Dabei unterscheidet sich die Größenordnung des Problems der Nichtbesetzung einer offenen Stelle für qualifizierte Tätigkeiten in den einzelnen Wirtschaftszweigen einerseits und nach Betriebsgrößen andererseits. Die geringsten diesbezüglichen Probleme weisen Betriebe aus dem Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung/ Org. oder Erwerbszweck bzw. Großbetriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern auf; am meisten betroffen sind Unternehmensdienstleister und mittelgroße Betriebe.
Auch wenn die Zahl derjenigen Betriebe, die unbesetzte Stellen für qualifizierte Tätigkeiten zu verzeichnen hatten, mit etwa 2,7% aller hessischen Betriebe relativ gering ist, kann insgesamt dennoch von einem Stellenbesetzungsproblem gesprochen werden, wenn die bei Neueinstellungen eingegangenen Kompromisse einbezogen werden. So konnte gezeigt werden, dass solche Kompromisse bei einem recht hohen Anteil der Neueinstellungen für qualifizierte Tätigkeiten eingegangen werden. Dabei konnten mit Hilfe der Daten auch wirtschaftszweig-spezifische Kompromisse identifiziert werden. Als eine der wichtigsten Strategien zur Deckung des Fachkräftebedarfs sahen die Betriebe die eigene betriebliche Ausbildung an. Daraufhin wurde in diesem Report schließlich betrachtet, inwieweit die eigene Ausbildung die Stellenbesetzungsprobleme für qualifizierte Tätigkeiten entschärft. Während Betriebe, die im Ausbildungsjahr 2005/2006 selbst Ausbildungsverträge abgeschlossen hatten, einen geringeren Anteil der zu besetzenden Stellen für qualifizierte Tätigkeiten nicht besetzen konnten, mussten bei einem höheren Anteil der Neueinstellungen Kompromisse eingegangen werden, als dies bei Betrieben der Fall war, die im betreffenden Zeitraum nicht ausbildeten.
Die Ausbildungssituation in Hessen hat sich laut IAB-Betriebspanel Mitte 2005 gegenüber Mitte 2004 etwas verschlechtert. Die Ausbildungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken, ebenso die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Positiv demgegenüber anzumerken ist die konstante Entwicklung bei der Übernahme von erfolgreichen Ausbildungsabsolventen. Die Übernahmequote bei den Absolventinnen ist sogar deutlich gestiegen und liegt erstmalig über der Gesamtübernahmequote. Gleichzeitig bestehen in Hessen weiterhin ungenutzte Ausbildungspotenziale.
27% aller hessischen Betriebe bilden trotz Ausbildungsberechtigung nicht aus. Hervorzuheben ist hier insbesondere der für Hessen doch recht bedeutsame Sektor der unternehmensnahen Dienstleistungen. Hier beträgt das ungenutzte Ausbildungspotenzial über 35%. Dieser Sektor hat neben der geringen Ausbildungsbeteiligung zusätzlich noch die niedrigste Ausbildungsintensität (gemessen an dem Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) aller Wirtschaftszweige und stellt aus Ausbildungssicht damit den Problemsektor dar. Ähnliches gilt für die kleineren Betriebe mit 10-49 Beschäftigten: Hier liegt die Ausbildungsquote deutlich unter der für Westdeutschland. In abgeschwächter Form gilt dies auch für größere und Großbetriebe. Positive Ausnahme bilden die Kleinstbetriebe in Hessen, die sich im Vergleich zu Westdeutschland durch eine Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsquote auszeichnen. Die Aktivierung ungenutzter Ausbildungspotenziale kann die Situation auf dem hessischen Ausbildungsmarkt sicherlich verbessern. Allerdings ist die Ausbildungsbeteiligung insgesamt im Vergleich zum letzten Jahr in Hessen angestiegen und das ungenutzte Ausbildungspotenzial ist gesunken. Dennoch zeigte sich keine Besserung auf dem Ausbildungsmarkt. Ein Problem dürfte daher in der unzureichenden Ausbildungsintensität bei den bereits ausbildenden Betrieben zu liegen.
Im 1. Halbjahr 2005 wurden in Hessen ca. 110.000 Einstellungen vorgenommen, davon konnte bei knapp 100.000 Stellen differenziert werden, ob es sich um Stellen für Qualifizierte oder um solche für Geringqualifizierte handelte. Etwa 42% dieser Neueinstellungen betrafen einfache Tätigkeiten, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig ist. Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte gab es in Hessen demnach fast ausschließlich in den Sektoren Dienstleistungen für Unternehmen und Sonstige Dienstleistungen, auf diese beiden Wirtschaftszweige entfielen 82% aller Neueinstellungen von Geringqualifizierten. Wie wichtig eine sektorale Ausdifferenzierung der Ergebnisse ist, zeigte sich bei der Frage, ob mit diesen Einstellungen auch neue, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden oder ob lediglich bestehende Arbeitsplätze ersetzt wurden. 62% der Betriebe aus dem Bereich der Sonstigen Dienstleistungen gaben an, dass mit den Einstellungen keine einzige zusätzliche Stelle geschaffen wurde, bei den Dienstleistungen für Unternehmen waren es nur 30% der Betriebe. Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte bestehen somit nicht im Dienstleistungssektor generell, sondern nur in Teilbereichen. Ähnliches gilt für die Betriebsgrößenklassen. Großbetriebe und Kleinbetriebe stellten etwa gleich viele Geringqualifizierte ein, bei Großbetrieben wurden hiermit aber wesentlich seltener zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen als bei Kleinstbetrieben. Was den Stellenabbau im Bereich einfacher Tätigkeiten betrifft, konnten in Hessen keine Anhaltspunkte für eine massive Wegrationalisierung oder Auslagerung solcher Stellen gefunden werden. Im Gegenteil scheint im 1.Halbjahr 2005 in diesem Qualifikationsbereich eher Beschäftigung aufgebaut worden zu sein. Nur etwa 2,5% aller hessischen Betriebe hatten Stellen für einfache Tätigkeiten abgebaut, immerhin 3,5% neue, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Auch die These, dass die Beschäftigung Geringqualifizierter zu Lasten anderer, insbesondere sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung geht, konnte nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels nicht bestätigt werden. Betriebe, die Geringqualifizierte einstellten, zeichneten sich zwischen Mitte 2004 und Mitte 2005 durch eine positive Gesamtbeschäftigungsentwicklung aus, auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg bei diesen Betrieben an. Diese Betriebe entwickelten sich damit entgegen dem allgemeinen Trend in Hessen, der durch einen leichten Rückgang der Gesamtbeschäftigung (-1%) und einen spürbaren Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (-2%) gekennzeichnet war.
Das Potsdamer Manifest ist ein inspirierender und zugleich irritierender Text. Er hat einen spezifischen Entstehungskontext, die Autoren intervenieren damit in eine politisch-intellektuelle Debatte, laden zum Weiterdenken ein und wollen viel bewirken. Ich habe das Manifest aus diesem Kontext gelöst und es in Beziehung zur eigenen Arbeit gesetzt. Meine Lektüre erfolgt also aus einem recht engen Blickwinkel. Ich arbeite seit vielen Jahren im Frankfurter Institut für sozial-ökologische Forschung im Grenzbereich zwischen Natur- und Sozialwissenschaften. Aus dieser Perspektive ist die Frage besonders interessant, wie in dem Manifest das Verhältnis zwischen menschlichgesellschaftlichen Lebenszusammenhängen und der belebten und unbelebten Natur gesehen und beschrieben wird. Auf diese Frage werde ich mich konzentrieren.
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die verschiedenen Alternativrechnungen zur Bemessung des Eckregelsatzes auf Basis der Daten der EVS 2003 und der normativen Setzungen der derzeit gültigen Regelsatzverordnung (RSV) haben zu Beträgen leicht über (Variante 1b) bis mäßig unter (Variante 4b) dem gegenwärtigen Satz von 345 Euro geführt. Da sich aus einer kritischen Betrachtung der grundlegenden Vorentscheidungen, auf denen die RSV aufbaut, einige fragwürdige bzw. nicht konsistente Einzelregelungen ergeben haben, erscheint das seit 2005 gültige Niveau des gesetzlich anerkannten Existenzminimums als tendenziell zu gering, zumal der Eckregelsatz auch für den Leistungsanspruch von Familien mit Kindern maßgeblich ist. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Herausnahme der Sozialhilfebezieher aus der Referenzgruppe gemäß RSV unter theoretischen Gesichtspunkten nicht hinreichend ist, um Zirkelschlüsse - vom Ausgabeverhalten der Hilfebedürftigen auf deren Existenzminimum - zu vermeiden. Denn nur etwa die Hälfte bis drei Fünftel der Bedürftigen nehmen ihre HLu-Ansprüche wahr, die weiteren Anspruchsberechtigten leben in verdeckter Armut. Die Referenzgruppe zur Ermittlung des sozio-kulturellen Existenzminimums müsste also auch um die so genannte Dunkelziffer der Armut (Personen in verdeckter Armut) bereinigt werden, was vermutlich zu einem leicht erhöhten (regelsatzrelevanten) Ausgabenniveau führen und Forderungen nach einer moderaten Anhebung des Eckregelsatzes unterstreichen würde. Abschließend soll der letztlich normative Charakter jeglicher Definition des Existenzmi-nimums nochmals verdeutlicht werden, aus dem die Notwendigkeit einer gesellschaftspoliti-schen Diskussion dessen, was ein menschenwürdiges Dasein und Chancengerechtigkeit - nicht nur im formalen, sondern im materiellen Sinne - ermöglicht, folgt. Dass mit dem so genannten Statistik-Modell der Regelsatzbemessung keineswegs Objektivität bzw. Wertur-teilsfreiheit, eher nur Überprüfbarkeit oder Nachvollziehbarkeit erreicht wird, haben die An-merkungen zu den regelsatzrelevanten Anteilssätzen einzelner Ausgabenpositionen in Kapitel 3.2 gezeigt. Wie stark der Einfluss normativer Vorentscheidungen auf das Niveau des sozio-kulturellen Existenzminimums ist, zeigt sich aber bereits in der Auswahl der Alleinstehenden als Referenzgruppe. Damit wird bei der Analyse des regelsatzrelevanten Ausgabeverhaltens auf eine Gruppe Bezug genommen, die überdurchschnittlich von relativer Einkommensarmut betroffen ist.13 Alternativ könnten auch die Paarhaushalte ohne Kinder mit ihrem vergleichs-weise geringen Armutsrisiko als Referenzgruppe definiert werden. Nach einer ersten Abschätzung ergibt sich für das unterste Quintil von Paaren ohne Kind ein regelsatzrelevanter Konsum in Höhe von gut 700 Euro; bei gegebenen Regelsatzproportionen folgt daraus ein Existenzminimum (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung) von gut 390 Euro gegenüber derzeit 345 Euro bei Alleinstehenden und von etwa 1.130 Euro gegenüber 828 Euro bei Paa-ren mit einem Kind. Mit diesem Beispiel ist nicht die Empfehlung einer entsprechend starken Leistungsanhebung verbunden, sondern lediglich ein Hinweis darauf, dass das derzeitige Ver-fahren der Regelsatzbemessung restriktiv angelegt ist und mit aktuellen Daten eher eine Er-höhung als eine Absenkung des Niveaus des Existenzminimums begründet werden kann.
Sozialpolitische Auseinandersetzungen kursieren gegenwärtig verschärft um die Gestaltung der Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums, um eine angebliche "Kostenexplosion" bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende und um Vermutungen über verbreiteten Leistungsmissbrauch. Der Blick ist also stark auf die staatlicherseits auf Basis des Sozialgesetzbuches (SGB) über Transfers "zu bekämpfende" und "bekämpfte" Armut gerichtet. Vor diesem Hintergrund sollen die auf relative Grenzen – 50% des arithmetischen Mittels oder 60% des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen – bezogenen Studien über Armut in Deutschland um eine Armutsanalyse ergänzt werden, die den Einkommensbereich unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums in den Fokus nimmt. In der folgenden Untersuchung geht es nicht nur um die Größe der edürftigenBevölkerungsgruppe insgesamt, sondern darüber hinaus um die Bedeutung von Ursachen der Hilfebedürftigkeit – Arbeitslosigkeit, Teilzeiterwerbstätigkeit, niedriges Erwerbseinkommen, Alter –, um geschlechtsspezifische Unterschiede und um die Betroffenheit von Kindern. Hier fehlt es bisher an zeitnahen empirischen Informationen. Daten über die Zahl und Struktur der Empfänger von Grundsicherungsleistungen – also von Arbeitslosengeld II (Alg II) bzw. Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (HLu) der Sozialhilfe – vermitteln nur die "halbe Wahrheit". ...
Die vorliegende Untersuchung der effektiven Stundenlöhne in Deutschland erfolgte im Hin-blick auf die Frage nach der Ungleichheit ihrer Verteilung und der Einhaltung eines Kriteri-ums minimaler Leistungsgerechtigkeit. Ausgangspunkt ist die Annahme eines komplexen Gerechtigkeitsempfindens in der Gesellschaft, das neben dem Marktmechanismus als einem Motor für Leistung und leistungsabhängige Einkommen auch individuelle Anstrengungen sowie die Folgen faktischer Marktunvollkommenheiten bzw. faktischen Marktversagens berücksichtigt. Zur Approximation der ergänzenden Aspekte von Leistungsgerechtigkeit wird an relative Lohnpositionen angeknüpft: Lohneinkommen, die einen gesellschaftlichen Mittelwert sehr weit – bezogen auf den Durchschnitt um mehr als die Hälfte, und alternativ bezogen auf den Median um mehr als ein Drittel – unterschreiten, gelten als Indikator für Zielabweichungen. Implizit wird damit unterstellt, dass individuelle Leistungsunterschiede begrenzt, die aus dem Marktmechanismus folgende Differenzierungen aber grenzenlos sind. Die sich aus dem hier gewählten Kriterium ergebenden Niedriglohngrenzen entsprechen ungefähr alternativ abgeleiteten Grenzwerten, die aus der Norm folgen, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit mindestens das eigene sozio-kulturelle Existenzminimum zuzüglich einer Leistungskomponente sichern sollte. Neben dem Aspekt minimaler Leistungsgerechtigkeit für den unteren Rand der Verteilung werden keine weiteren konkreten Normen zur Beurteilung der Zielangemessenheit der beobachteten Verteilung der Lohnsätze gesetzt. Dies würde den Rahmen dieser Untersuchung sprengen. Die empirische Analyse auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) konzentriert sich auf das Jahr 2003 und wird ergänzt um einige Auswertungen für 1998, die allerdings nur mit dem SOEP durchgeführt werden können. Obwohl aus dem SOEP generell eine größere Ungleichheit der Verteilung resultiert, halten sich die Unterschiede zwischen den Ergebnissen beider Datenquellen in Grenzen. ...
Ausgangspunkt dieses Reports war die Frage, inwieweit die hessischen Betriebe dem erhöhten Weiterbildungsbedarf durch verstärkte Fort- und Weiterbildung tatsächlich Rechnung tragen. Während dies durch den seit 2001 kontinuierlich gestiegenen Anteil an fördernden Betrieben bestätigt wurde, waren die Entwicklungen innerhalb der einzelnen Wirtschaftszweige uneinheitlich und teilweise gegenläufig: Kein einziger Wirtschaftszweig steigerte für sich genommen den Anteil an fördernden Betrieben über die gesamte betrachtete Periode. Ähnliches gilt bezüglich der Betriebsgröße. Hier stachen lediglich die Kleinstbetriebe (bis 9 Beschäftigte) mit einem kontinuierlich steigenden Anteil an fördernden Betrieben heraus.
Mit Hilfe der Daten des IAB-Betriebspanels konnten neben den unterschiedlichen Ausprägungen bezüglich des Wirtschaftszweigs und der Betriebsgröße weitere Zusammenhänge von betrieblichen Merkmalen und der Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Fördernde Betriebe weisen gegenüber nicht fördernden Betrieben einen höheren Anteil an Beschäftigten in qualifizierten Tätigkeiten und eine erhöhte Ausbildungs- und Investitionstätigkeit auf. Weiterhin erwarten fördernde Betriebe eher einen zukünftigen Fachkräftemangel. Gefördert werden dabei über proportional Beschäftigte in qualifizierten Tätigkeiten. Hinsichtlich des Orts der Weiterbildung ergab sich aus der Befragung, dass ein Großteil der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs statt findet, wobei fast die Hälfte der fördernden Betriebe jedoch auch interne Kurse und die Weiterbildung am Arbeitsplatz unterstützt. Die Zahl der durchschnittlich durch einen Betrieb geförderten Maßnahmen steigt mit der Betriebsgröße. Bezüglich der Frage, wer die Kosten der Weiterbildung trägt, ergab sich, dass die Betriebe den entstehenden Aufwand häufig vollständig selbst tragen, allerdings bestehen wirtschaftszweig-spezifische Unterschiede. Insgesamt zeigt der Report, dass die betriebliche Fort- und Weiterbildung in Hessen eine relativ große und eher zunehmende Bedeutung hat, soweit sich das auf den Anteil der fördernden Betriebe bezieht; der Anteil der geförderten Beschäftigten ist niedriger und eine Zunahme besteht nicht so eindeutig. Überproportional gefördert werden nach wie vor gut qualifizierte Arbeitskräfte, für Geringqualifizierte besteht eine erheblich geringere Chance auf betriebliche Weiterbildung.