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"Geborene Opfer" : Bausteine für eine Geschichte der Viktimologie – das Beispiel Hans von Hentig
(2009)
Die Entdeckung der Opferperspektive gilt in Strafrecht und Kriminologie gemeinhin als eine Errungenschaft der allerjüngsten Vergangenheit. So sei erst vor kurzem das Opfer als "Rechtsgutsträger" erkannt worden und damit aus dem "rechtlichen Nichts" erwacht. Das strafrechtsdogmatische Interesse am Opfer wird begleitet durch einen parallel laufenden kriminologischen Diskurs. Unter der Bezeichnung Viktimologie beschäftigt sich ein ganzer Zweig der kriminologischen Forschung mit dem Verbrechensopfer. Die Viktimologie selbst bestimmt dabei den Zeitpunkt ihrer Geburt auf die Jahrhundertmitte des 20. Jahrhunderts: Erst mit dem kriminologischen Methodenwechsel nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich die Kriminologie von ihrer klassischen Fixierung auf statische Anlage- und Umweltelemente gelöst und sich der Dynamik der Verbrechensentstehung gewidmet habe, seien auch Aussagen über die Interaktion zwischen Täter und Opfer, die sog. "Täter-Opfer-Beziehung", möglich geworden. In der Literatur herrscht dabei die Ansicht vor, dass der aus Deutschland in die USA emigrierte Kriminologe Hans von Hentig erstmals in einem Beitrag für die "Kölnische Zeitung" vom 4.9.1934, später dann durch seinen Aufsatz "Remarks on the Interaction of Perpetrator and Victim" aus dem Jahr 1940, vor allem aber mit dem vierten Abschnitt seines 1948 erschienenen Buches "The Criminal and his Victim" die Viktimologie aus der Taufe gehoben habe. Teilweise wird dieses Verdienst auch anderen Autoren zugeschrieben, vor allem Benjamin Mendelsohn, einem rumänisch-israelischen Anwalt, der bereits 1937 erste Arbeiten über das Verhältnis des Vergewaltigers zu seinem Opfer publizierte. ...
In der erziehungswissenschaftlichen Diskussion um das Altern haben bislang Prozesse des Stillstands und des Verlusts wenig an Bedeutung erlangt. Im Vordergrund standen vielmehr Aktivierung und an Steigerung orientierte Entwicklung. Die vorgestellte empirische Studie nähert sich aus erziehungswissenschaftlicher Sicht der Frage des individuellen wie institutionellen Umgangs mit Verlusten und Grenzen im Alternsprozess (am Beispiel einer im Alter eintretenden Sehbehinderung, der Makuladegeneration). Die Beschäftigung mit diesem Gegenstand verlangt nach einem theoretischen Rahmen, der sowohl individuelle Lebenswelten in den Blick nimmt und gleichzeitig deren institutionell und sozial strukturierte Infrastrukturen. Dafür arbeitet die qualitativ angelegte Studie mit der Heuristik der "sozialen Welt". In diese ist eine Vielzahl pädagogischer Formen eingebettet, auf die von den Befragten jeweils unterschiedlich Bezug genommen wird. Die Relationierung von Akteursperspektiven innerhalb der untersuchten sozialen Welt zeigt dabei auf, dass man den Umgang mit einer altersbedingten Kompetenzeinbuße nicht angemessen begreifen kann, wenn man lineare Vorstellungen pädagogischen Handelns im Sinne einer Steigerung zugrunde legt. Zudem zeigt sich, dass das Pädagogische in sozialen Formen institutionalisiert ist, die eng mit nicht-pädagogischen Handlungsformen verschränkt sind.
Im Folgenden werden einige Autoren wie Johannes Althusius, Henning Arnisaeus, Samuel Pufendorf und Michael Christoph Hanov vorgestellt, die in sehr unterschiedlicher Weise Anerkennung in der politischen Ideengeschichte genießen. Es geht vor allem darum, sie in ihren Vorstellungen zur Staatsform der Demokratie genauer zu betrachten. ...
Der Vortrag Filmmusik als „Baukastenprinzip“: Kompositorische Traditionen und ihre Wirkung im Film, der das 2. Kieler Symposium zur Filmmusikforschung am 11. Juli 2008 in Kiel eröffnete, gab Anlass zu ungewöhnlich heftiger Diskussion zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Musikwissenschaft. Da es aus Zeitgründen nicht möglich war, in notwendiger Differenzierung auf die Kritik der Fachkollegen einzugehen, soll die Diskussion hier dokumentiert werden. Der Vortrag selbst, der einen neuen Ansatz in der Analyse von Filmmusik vorstellt, ist mittlerweile in ausgearbeiteter Form unter dem Titel „Die Arbeit mit kompositorischen Topoi: Eine Analysekategorie der Filmmusik“ in der musikwissenschaftlichen Fachzeitschrift Archiv für Musikwissenschaft (2008) erschienen. Die Beispiele, die hier nur kurz umrissen werden, sind dort ausführlich analysiert. Da der Begriff des „Baukastenprinzips“ trotz differenzierender Erläuterung im Vortrag zu Missdeutungen geführt hat, wird im Folgenden von „musikalischkompositorischen Topoi“ gesprochen; diese Begriffswahl wird im genannten Aufsatz genauer erläutert.
Editorial
(2009)
Strafe muss sein! Ein drohender Satz, eine Universalie der Gerechtigkeit, ein pädagogisches Prinzip, eine Existenzgarantie für den strafenden Staat? Wenn Strafe denn wirklich "sein muss", wie kann sie als rechtliche ausgeübt und legitimiert werden? Hinter dem Alltagsspruch "Strafe muss sein" öffnet sich das weite Feld der Geschichte des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft. Dieses Feld ist von der traditionellen Rechtsgeschichte eher vernachlässigt worden. Die meisten Strafrechtler halten es für verzichtbar. Vorlesungen zur Strafrechtsgeschichte gehören nicht zum Ausbildungskanon. So kamen die Innovationen in den letzten Jahren eher von außen, von der Kulturanthropologie, von der neueren Kulturgeschichte und speziell von der erfreulich entfalteten Historischen Kriminologie. Die Rechtsgeschichte hat hiervon erheblich profitiert. Sie hat ihrerseits wieder auf die historische Forschung zum Mittelalter und zur Frühen Neuzeit zurückgewirkt. Die früher manchmal beobachteten Barrieren gegenseitiger Nichtwahrnehmung scheinen nahezu verschwunden. ...
Basierend auf Erfahrungen in einem Forschungsprojekt mit iranischstämmigen Migranten geht der Beitrag der Frage nach, inwiefern sich die umfassend reglementierte und damit weitgehend fremdbestimmte Lebenssituation als Flüchtling im deutschen Asyl auf die biografische Selbstthematisierung in Forschungszusammenhängen auswirkt.
Unabhängig vom jeweiligen Forschungsgegenstand beeinflusst der Kontext der Interviewsituation und die darin zustande kommende Beziehung zwischen Forschenden und Beforschten grundsätzlich die Gestalt der biografischen Erzählung. Infolge der Machtprozeduren im "totalen Flüchtlingsraum", die mit institutionell weitreichenden Zugriffen auf die Biografien von Asylsuchenden verbunden sind, ließ sich in den untersuchten Interviews jedoch eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Verschärfung des ohnehin vorhandenen Hierarchieverhältnisses beobachten. In Anbetracht der empirischen Beobachtungen wird für eine reflexive biografiewissenschaftliche Migrationsforschung plädiert, die die Machtverhältnisse im transnationalen Raum in ihren Auswirkungen auf den Forschungsprozess systematisch analysiert. Forschende und Beforschte sind dabei nicht lediglich in ihren kulturellen Differenzen zu betrachten, sondern darüber hinaus in ihren unterschiedlichen intersektionellen Positionierungen, die von weiteren Machtmomenten wie dem sozioökonomischen Status, der Nationalität, dem Geschlecht, der Sexualität usw. bestimmt werden.
1832 schrieb der Heidelberger Rechtsprofessor Karl Salomo Zachariä im fünften Band seiner Vierzig Bücher vom Staat: "Der Staatsmann, der mit der […] Wirtschaftslehre unbekannt ist, gleicht einem Schiffer, der sich ohne Kompass auf die hohe See wagt." Für den Gießener Staatsrechtslehrer Friedrich Schmitthenner waren ökonomische Kenntnisse "vollends für den Staatsmann unentbehrlich". Als Verfassungshistoriker neigt man dazu, solche oder ähnliche Aussagen im Staatsrecht des Vormärz zu relativieren: Zum einen waren staatsphilosophische Aussagen über Ökonomie und Staatswirtschaft schon lange vor dem 19. Jahrhundert üblich, zum anderen geht es in der Verfassungsgeschichte ohnehin – wie es Dietmar Willoweit3 formuliert hat – um die rechtlichen Regeln und Strukturen, die die politische Ordnung prägen. Staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Wirtschaft scheinen für die politische Ordnung dagegen nur eine Nebenrolle zu spielen, zumal das Staatsrecht im Vormärz für die Ausbildung des modernen Rechts- und Verfassungsstaates ohnehin zentrale Bedeutung hatte. ...
Kolumbien ist seit mehr als zwanzig Jahren ein Experimentierfeld für die privatisierte Kriegsführung. Polizei, Armee, Politik, Drogenhandel, Großgrundbesitzer, Paramilitärs, US-Armee, die nordamerikanische Antidrogenagentur DEA, transnationale Konzerne und private militärische Einheiten (PME) kooperieren in wechselnder Besetzung, um ihre jeweiligen Interessen gegen Bauernorganisationen, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und bewaffnete Aufstandsbewegungen durchzusetzen. In Kolumbien sind um die zwanzig PME mit etwa 2000 Angestellten tätig. Die größte PME ist DynCorp, die auch im Irak arbeitet. In Kolumbien ist eine ihrer Dienstleistungen die Besprühung von Coca- und Mohnfeldern. Für die Besprühungen in Kolumbien stehen DynCorp 88 Helikopter und Kleinflugzeuge des Pentagon zur Verfügung. Die Firma gibt die Anzahl ihrer Beschäftigten in Kolumbien nicht bekannt. Geschätzt werden zwischen 100 und 355 Mitarbeiter, von denen weniger als ein Drittel US-Amerikaner sind. Die Einnahmen von DynCorp stiegen von 6,6 Millionen US-Dollar 1996 auf 30 bis 40 Millionen Dollar jährlich seit 1999. ...