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An den Rändern der Diskurse. Jenseits der Unterscheidung diskursiver und nicht-diskursiver Praktiken
(2007)
Wenn von und für Diskursanalytiker(innen) eine Preisfrage ausgesetzt werden würde, dann wäre wohl eine der ersten zu beantwortenden Fragen, was denn eine "nicht-diskursive Praktik" sei. Die Frage markiert gewissermaßen die Grenze des Diskurses, denn schon die Benennung lässt vermuten, dass "nicht-diskursive Praktiken" eben nicht mehr Diskurs sind. Dieses Problem des Nicht-Diskursiven und die verschiedenen Möglichkeiten, diesen Rand, diese Grenze zu denken, auf ihrem Grat zu gehen oder sie zu unterlaufen, möchten wir im Folgenden zunächst anhand der theoretisch-methodologischen Debatte und dann anhand einiger konkreter Interpretationen von Texten und Beobachtungen aus verschiedenen empirischen Forschungsprojekten diskutieren. Dabei orientieren wir uns an den denkbaren Grenzen des Diskurses – der Macht, der Alltagspraxis, dem Körper, dem Subjekt – und entfalten die These, dass die Unterscheidung von diskursiv und nicht-diskursiv gerade nicht geeignet ist, Klarheit in die Debatte zu bringen.
Die Relevanz der Zuschreibung von "Hochbegabung" in der Biografie von besonders begabten Erwachsenen
(2007)
Mit dieser Arbeit konnten erstmalig Erkenntnisse über "hochbegabte" Erwachsene gewonnen werden, die bisher entweder nicht untersucht wurden oder aber hinter dem Schleier der Mystifizierung im Verborgenen blieben. Eine der wichtigsten Erkenntnis dieser Arbeit ist entgegen der Darstellung vieler Publikationen zu diesem Thema, dass die Zuschreibung von "Hochbegabung" nicht grundsätzlich biografisch relevant ist. Vielmehr ist die Relevanzeinstufung von "Hochbegabung" von entsprechenden Dispositionen und Ausprägungen mit ihren spezifischen Wirkungsmechanismen im Lebensablauf abhängig, die je nach Zusammenspiel in eine non-exklusive oder in eine exklusive "Hochbegabtenidentität" münden. Eine Normalitätserfahrung – und das ist die weitere wichtige Erkenntnis dieser Untersuchung – ist für eine non-exklusive "Hochbegabtenidentität" die notwendige Voraussetzung. Erst dadurch relativiert sich die durch die Zuschreibung bedingte Abgrenzung von Anderen. In diesem Zusammenhang erstaunt es nicht, dass ein kooperatives und annehmendes Umfeld gute Voraussetzungen für einen positiven Umgang mit der Begabung und somit auch für die Gelegenheit der Normalitätserfahrung gute Voraussetzungen liefert. Zu der vieldiskutierten Frage, ob eine vermutete "Hochbegabung" formal getestet und schließlich zertifiziert werden soll, kann somit auf Grundlage der Analyse nach der Marnier des Biografieforschers mit einem "je nach Lebenslage" Stellung genommen werden: Fühlt sich die betreffende Person mit der gegebenen Situation wohl und hat keine gravierenden, die weitere Identitätsentwicklung behindernde Schwierigkeiten und erfährt sich die besonders begabte Person als normal, so ist kritisch nach dem Nutzen einer Zuschreibung von "Hochbegabung" zu fragen. Nimmt sich die Person jedoch als ständiger Außenseiter wahr und resultieren daraus aufgrund des geringen Selbstwertes maßgebliche Schwierigkeiten in alltäglichen Situationen, so könnten die mit einer formalen Zuschreibung verbundenen Zutrittsmöglichkeiten zu entsprechenden Fördermaßnahmen durchaus eine Möglichkeit sein, Personen mit ähnlichen Erfahrungen kennenzulernen. Um diese Frage jedoch zufriedenstellend beantworten zu können, sind weitere, auf diese Frage zentrierte Untersuchungen notwendig. Ebenso sind ergänzend weitere Untersuchungen zur Identitätskonstruktion von per Zuschreibung ‚Hochbegabten’ unerlässlich, da die Methode des autobiografisch-narrativen Interviews hierbei an ihre Grenzen stößt (vgl. voriges Kapitel 8.6). Um das Moment der Etablierung einer Denkstruktur der "binären Schematisierung" und ihre Wirksamkeit zu erforschen, bedarf es unter anderem neurowissenschaftlichen Wissens, welches in dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden konnte. Dennoch konnte anhand der Interviewtechnik des autobiografisch-narrativen Interviews erst die persönliche Relevanz der Zuschreibung von ‚Hochbegabung’ in den Biografien herausgearbeitet werden.
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...