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Bücher und Zeitschriften, aber auch weitere Materialien wie Zeitungen, Notendrucke, Autographen und anderes gehören seit Jahrhunderten zum Bestand wissenschaftlicher Bibliotheken und sind gleichzeitig Objekte für Lehre und Forschung. Sie zu sammeln, zu erschließen und den Interessierten zugänglich zu machen, war und ist die Aufgabe von Bibliotheken. Nun befinden wir uns heute jedoch in einer Zeit des fundamentalen Wandels. Von Vielen wird er als Paradigma beschrieben, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass die Welt der gedruckten Texte und Bilder (Gutenberg-Galaxis) abgelöst wird von einer digitalen Welt (Turing-Galaxis), in der Information nicht mehr an einen und schon gar nicht analogen Träger gebunden ist. In der Folge der Entwicklung des Internets sind in den letzten zwei Jahrzehnten mit Suchmaschinen und "Discovery Systemen", mit elektronischen Zeitschriften und ebensolchen Büchern, mit Hypertexten und dem "Semantic Web" Strukturen entstanden, denen eines gemeinsam ist. Ihre informationellen Inhalte sind nicht mehr an ein physisches Objekt gebunden, sie sind nicht mehr lokalisierbar und von daher im Prinzip von überall her und zu jeder Zeit nutzbar. ...
Bibliotheken sind im Erwerbungsalltag mit einer Vielzahl unterschiedlichster Lizenzverträge für die Beschaffung von elektronischen Medien konfrontiert. Dabei nimmt die Komplexität durch das Anwachsen der Zahl der Marktteilnehmer aus Buchhandel und Agenturen, Verlagen und auch der verschiedenen Konsortien sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wie durch die immer größer werdende Vielzahl der Produkte und Lizenzmodelle ständig zu. Die Transaktionskosten bei der Lizenzierung neuer Produkte, aber auch die Aktivitäten zur Verlängerung bestehender Lizenzverträge, steigen proportional mit der Zunahme der Bedeutung und Gewichtung, die elektronische Medienangebote einnehmen. Geschäftsgangmodelle, die ein Verfahren ohne Reibungsverluste garantieren, sind nicht vorhanden - wenn denn ein entsprechendes Problembewusstsein für die Bedeutung und den Wirkungsgrad bestimmter Lizenzvertragsklauseln existiert. Aufgrund der prinzipiell vorhandenen Vertragsfreiheit steht es den Partnern im Grunde frei, einen Vertrag entsprechend den Wünschen und Vorstellungen auszuhandeln. Dies wird in bestimmten Fällen von Vorteil sein, wenn es sich z.B. um Verträge von Konsortien mit Produkteanbietern handelt. Wie aber verhält es sich mit individuell abzuschließenden Lizenzverträgen einzelner Institutionen, z.B. beim Nachkauf von E-Books oder Ergänzungen von weiteren Datenbankprodukten des gleichen Anbieters. In vielen Fällen ist jedesmal ein Lizenzvertrag neu abzuschließen, wobei die minutiöse Lektüre aller Klauseln dringend angeraten sei. Hier würde sich anbieten, den Geschäftsverkehr der Vertragspartner zu vereinfachen, wenn nur schon die Vertragstexte soweit standardisiert wären, dass einheitliche Definitionen und Formulierungen für die einzelnen Regelungspunkte Verwendung fänden und lediglich Sonderabsprachen oder -vereinbarungen als Addenda beizufügen wären.