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Die Dissertation widmet sich der Religionspolitik des oströmischen Kaisers Marcianus, der während der Zeit des Konzils von Chalcedon regierte (450-457). In der Arbeit wird die These aufgestellt, dass der Kaiser einen geradlinigen und konsequenten Kurs in seiner Religionspolitik verfolgte.
Um die These zu untermauern, wurden als Quellen vorwiegend zeitgenössische Dokumente herangezogen: neben Gesetzen und Briefmaterial aus der Feder des Kaisers sowie des römischen Bischofs Leo bestehen diese aus den umfangreichen Konzilsakten.
Die Arbeit zeigt auf, dass sich Marcianus bereits bei seinem Herrschaftsantritt in den dogmatischen Streitigkeiten der Zeit positionierte, indem er sich eindeutig auf die Seite des Dogmas stellte, das der kurz zuvor verstorbene Bischof von Constantinopel Flavianus vertreten hatte, und gleichzeitig das radikal alexandrinische Glaubensbekenntnis ablehnte, das durch den Constantinopolitaner Mönch Eutyches verfochten wurde und dem die Mehrheit seines Reichs im Sommer 450 folgte. Damit setzte er sich von seinem Vorgänger Theodosius II. ab, unter dem es offensichtlich zu keiner Kursänderung in der Religionspolitik gekommen war. Weil das Wohl des Reichs und seine Herrschaft vom orthodoxen Glauben abhingen, war er während seiner gesamten Regierungszeit bemüht, alle für den ‚rechten Glauben‘ zu gewinnen und so die Glaubenseinheit zu wahren. Auch bei den in der Folgezeit des Konzils auftretenden Widerständen gegen die Beschlüsse der Synode setzte Marcianus nicht nur seinen religionspolitischen Kurs durch, sondern verteidigte ziemlich einsam die Glaubensformel des Konzils; selbst in den Widerstandszentren hielt er seinen religionspolitischen Kurs durch, indem er in Palaestina die Aufstände zum Erliegen brachte, in Aegypten mit Hilfe des Militärs den chalcedonischen Bischof zumindest bis zu seinem Tod stützen konnte. Somit kann sein religionspolitischer Kurs von Herrschaftsantritt an bis zu seinem Tod als konsequent und geradlinig bezeichnet werden.
Die meisten Informationen, die uns über Frauen im Römischen Reich zur Verfügung stehen, wurden von Männern in literarischen Texten und Rechtsquellen aufgeschrieben. Ein Thema, mit dem das Leben von Frauen des Römischen Reichs näher beleuchtet werden kann, sind Rechtstexte, die sich mit Themen beschäftigen, in denen Frauen eine zentrale Rolle spielen.
Weite Teile der Bevölkerung des Römischen Reichs konnten im zweiten und dritten nach- christlichen Jahrhundert zwischen lokalen und römischen Rechtsangeboten wählen, um be- stimmte Probleme des Alltags zu lösen. Innerhalb des römischen Reichs entstanden zu dieser Zeit Rechtstexte unterschiedlicher Kulturen und verschiedene Rechtssysteme entwickelten unterschiedliche Lösungen für sich inhaltlich überschneidende Themenbereiche und Probleme.
In Rom verschriftlichten römische Juristen ihre Gedanken zu theoretischen Fallbeispielen und gewannen in großen Teilen des römischen Reichs Ansehen. Teile davon liegen uns heute als die im fünften und sechsten Jahrhundert zusammengetragenen Digesten vor. In der römischen Provinz Palaestina lebten jüdische Gelehrte, Rabbinen, die über Jahrhunderte mündlich weitergegebenes Wissen und entwickelte Rechtsbestimmungen aufschrieben, die als die Schriften der Mischna und Tosefta überliefert wurden.
In der Dissertation werden anhand der Lebensabschnitte einer Frau wie sie in der Mischna gezeichnet werden – die Kindheit und Jugend in der Familie des Vaters, das Leben als Ehefrau und das Leben als Witwe – untersucht, welche Handlungsspielräume sich für Frauen in den Texten ergeben und welche Erwartungen an Frauen gestellt werden. Die untersuchten Abschnitte der Mischna und Tosefta werden mit Texten aus den Digesten verglichen.
Obwohl die jüdischen und römischen Rechtstexte auf Traditionen beruhen, die unabhängig voneinander entstanden, beschäftigen sie sich mit den gleichen Themen, nämlich mit dem Erwachsenwerden von jungen Frauen, Fragen des Erbrechts, der Heirat und dem Ende von Ehen durch den Tod des Ehemannes oder eine Scheidung. Weiterhin wird deutlich, dass die Autoren der jüdischen Rechtstexte als Bewohner des Römischen Reichs sich mithilfe von Bestimmungen für das Verhalten verschiedener Mitglieder ihrer Gesellschaft zugleich als Teil der griechisch–römischen Welt sahen und sich von dieser durch eigene Traditionen abgrenzten. Aus der Sicht der Rabbinen konnte das Verhalten von Frauen ihre Gruppenzugehörigkeit nach außen sichtbar machen.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Angebot im Hinblick auf die Ergänzung der Fortschreibung einer Morphologie (Jeismann, 1977) von Geschichtsbewusstsein. Die Konkretisierung des Begriffes Geschichtsbewusstsein über den Zusammenhang der individuellen Ausprägung historischen Interesses und Wissens erfolgt in dieser Arbeit vor dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Evidenzbasiertheit von theoretischen Konstrukten.
Entsprechend der Jeismann’schen Vorstellung eines Zusammenhanges von Sachanalyse, Sachurteil und Werturteil gestaltet sich auch die Annahme, die dieser Arbeit zugrunde liegt. Neben der Sachanalyse und dem Sachurteil als faktisch bezogenes Element und dem Werturteil als reflexivem Vorgang wird dem individuellen Interesse als motivational - volitionalem Aspekt in der Beschreibung von Geschichtsbewusstsein besonders Gewicht gegeben. Die Grundannahme der vorliegenden Arbeit besteht darin, dass Geschichtsbewusstsein wesentlich mit dem Umfang des historischen Wissens und individuellem Interesse zusammenhängt. Kernpunkt der Überlegung ist das individuelle historische Interesse als Ausdruck von Geschichtsverlangen (Kölbl, 2004), das, je stärker es ausgeprägt ist, zu einem Verlangen nach dezidiertem Geschichtswissen führt und so die Auseinandersetzung mit Geschichte zu einer wissensbasierten macht. Dieser Zusammenhang kann anhand von semantischen Netzwerken identifiziert, die es ermöglichen, das individuell vorhandene historische Wissen sichtbar zu machen. Ebenfalls sind individuelle historische Reflexionsvorgänge und Auseinandersetzungsmomente in semantischen Netzwerken vorzufinden. Von den theoretischen Überlegungen ausgehend und mit Blick auf die unterschiedlichen Angebote theoretischer Konstruktionen des Begriffes Geschichtsbewusstsein erfolgt eine gegenstandsbezogene Beschreibung. Diese bezieht sich auf Äußerungen von Schüler/innen zu unterschiedlichen historischen Schlüsselbegriffen, die durch ein Zeitzeugengespräch stimuliert und mit einem standardisierten Fragebogen erfasst wurden. Ziel der Arbeit ist es, zu prüfen, ob sich semantische Netzwerke zur Sichtbarmachung von Geschichtsbewusstsein eignen. Des Weiteren soll der Fragebogen als mögliche Methode zur Erhebung von historischen Einstellungen und Wissenskonzepten erprobt werden.
Seit einigen Jahren werden Publikationen über die Finanzierung des Ersten Weltkriegs veröffentlicht. Die Banken in Deutschland waren für die Geldschöpfung des Staates unerlässlich, da diese den Vertrieb von Kriegsanleihen an deren Kunden sicherstellten. In dieser Arbeit wird anhand von ausgewählten Genossenschaftsbanken und Sparkassen veranschaulicht, wie sich die Unternehmen auf die kriegswirtschaftliche Situation einstellten. Hierbei gab es regionale Unterschiede, denn eine ansteigende Kriegskonjunktur machte sich vorzugsweise in Gebieten mit hoher Industriedichte bemerkbar. Viele Menschen investierten Geld in Kriegsanleihen, welches nach der Niederlage 1918 verloren war. Die Banken besaßen ebenfalls große Kontingente an Anleihen, die nach dem Krieg die Bilanzen belasten sollten. In dieser Arbeit wird dargestellt, welche Möglichkeiten Genossenschaftsbanken und Sparkassen nach dem Krieg besaßen, diese Anleihen aus den Bilanzen zu tilgen.
Die Familie von der Tann entstammt altem fuldischem Lehnsadel und war in den Prozess der Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft von Beginn an eingebunden. Zur Reformationszeit taten sich vor allem die Brüder Eberhard und Alexander von der Tann hervor, die als fürstliche Ratgeber in Kursachsen bzw. Hessen tätig waren. Vor allem Eberhard von der Tann hat in vielfacher Weise an der Verwirklichung von Luthers Reformvorstellungen mitgewirkt. So war er 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg als protestantischer Verhandlungsführer entscheidend am Zustandekommen des Religionsfriedens beteiligt, eine Tatsache, die in der einschlägigen Forschung bis heute noch wenig beachtet wurde.
Im Zuge der Arbeitsbeschaffung, der Aufrüstung und der nachfolgenden Kriegsfinanzierung stand der nationalsozialistischen Regierung ein Bündel prinzipieller Finanzierungsalternativen zur Verfügung. Bei der Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen griff das Regime auf das vorhandene Instrumentarium der Vorgängerregierungen zurück. Insofern war das Prinzip der Wechselfinanzierung zur kurzfristigen Mobilisierung von Liquidität keine Innovation der NS-Regierung, sondern lediglich die Fortsetzung einer bereits praktizierten Finanzierungsmethode. In Hinblick auf die Faktoren „Ergiebigkeit“ und „zeitlicher Verfügbarkeit“ musste im Rahmen der Kriegsfinanzierung primär auf die kurzfristige Verschuldung zurückgegriffen werden. Keine andere Finanzierungsalternative hätte – unter Berücksichtigung der „Blitzkriegstrategie“ und dem damit verbundenen außerordentlichen Mittelbedarf - in solch kurzer Zeit die erforderliche Finanzkraft ohne Reibungsverluste und zeitliche Verzögerungen garantieren können. In steuerpolitischer Hinsicht schöpfte die Regierung zwar ansteigende Einkommen und Gewinne ab, doch fand die Steuergesetzgebung ihre Grenze in der gesellschaftlichen Akzeptanz sowie bei der Berücksichtigung distributionspolitischer Motive. Pläne zur weiteren Steuererhöhung oder gar zur Einführung neuer Steuern wurden zu Gunsten der Zustimmung in der Bevölkerung zur Regimepolitik verworfen. Das Primat der Fundierung kurzfristiger Kreditaufnahme wurde mit Fortdauer des Krieges aufgegeben. Die Konsolidierung der schwebenden Schulden hinkte dem Tempo des kurzfristigen staatlichen Kreditbedarfs mit Fortdauer des Krieges hinterher. Große Teile des Finanzierungsbedarfs wurden durch Enteignung und Kontribution gedeckt. Die übermäßige Beanspruchung ausländischer Volkseinkommen und – vermögen glich jedoch nur einen Teil des inländischen Geld-Gütermarkt-Ungleichgewichtes aus. Darüber hinaus waren mit der Besetzung ausländischer Territorien aber auch Kosten für die Versorgung der Bevölkerung verbunden. Selbst unter Missachtung jeglicher Humanität gegenüber der ausländischen Bevölkerung waren die Ressourcenbeiträge der besetzten Länder begrenzt. Bei der sog. „geräuschlosen Kriegsfinanzierung“ kamen verschiedene Instrumente zur Absorption überschüssiger Kaufkraft zum Einsatz. Langfristige Schuldpapiere wurden überwiegend nicht am freien Kapitalmarkt begeben, sondern direkt den Kapitalsammelstellen zugeteilt. Gesetzlich definierte Grenzen der Lohn- und Preisbildung sowie die Beschränkungen des Kapital- und Gütermarktes flankierten die Bemühungen um die Stilllegung überschüssiger Einkommen. Mit dem kriegsbedingten Ausufern des Mittelbedarfs schwand jede Rücksichtnahme auf die gesetzlichen und ökonomischen Grenzen. Die langfristige Verschuldung konnte fortan der kurzfristigen Kreditaufnahme nicht mehr folgen. Die Sparkassen stellten aufgrund ihrer Nähe zum Einzelkunden und ihres organisatorischen Aufbaues eine idealtypische Konstruktion für die Absorption von Spargeldern dar. Darüber hinaus hatten sie eine dominierende Stellung auf dem Spareinlagenmarkt.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der gegenwärtigen Situation der indigenen Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort erleben viele Indianerstämme in jüngster Zeit einen nie dagewesenen wirtschaftlichen Aufschwung, der ihre bis dato äußerst ärmlichen Lebensverhältnisse grundlegend verbessert. Vor etwas mehr als zwei Jahrzehnten trat ein Gesetz in Kraft, das es den Stämmen gestattete, relativ unbehindert von einzelstaatlichen Restriktionen und Steuerbelastungen innerhalb ihrer Reservationsgebiete Glücksspiele für nichtindianische Besucher zu veranstalten. Seither haben sowohl Anzahl wie auch Gewinne der stammeseigenen Spielbetriebe in einem Maße zugenommen, das alle anfänglichen Erwartungen längst übertroffen hat. Tribal Gaming (oft auch Indian Gaming) ist zwar ein noch relativ rezentes Phänomen, doch es kann bereits jetzt festgestellt werden, dass es seit dem Beginn der europäischen Dominanz in Nordamerika keine Wirtschaftsstrategie gegeben hat, aus der so viele Indianerstämme gleichzeitig einen derart großen finanziellen Nutzen ziehen konnten. Für viele – wenn auch bei weitem nicht für alle – Indianerstämme ist das Kasino oder die Bingohalle inzwischen zur Haupteinnahmequelle geworden.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Auswirkungen dieses fundamentalen Wandels auf die indianischen Gemeinschaften insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kulturellen und gesellschaftlichen Erneuerung und im weiteren Kontext auch auf ihre veränderte Rolle als Akteure im politischen System der USA. Im Mittelpunkt stehen also weniger die wirtschaftlichen Aspekte, als vielmehr die Frage, welchen Beitrag die stammeseigenen Glücksspielunternehmen als Instrument zur kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Revitalisierung der indigenen Gesellschaften leisten können...