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Die Kommunikation der Verwaltung mit dem Bürger ist nach heutigem Verständnis der Verwaltungsrechtswissenschaft eines ihrer zentralen Themen. Aus verschiedenen Gründen – u. a. der Entwicklung der Grundrechtsauslegung in Schrifttum und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Zunahme komplexer Verwaltungsentscheidungen, der Entdeckung bzw. Förderung von Kommunikation als Steuerungsfaktor, wachsender gesellschaftlicher, aber auch staatlicher Sensibilität für die Bedeutung von Informationen – haben die deutschen Gesetzgeber ein Verwaltungskommunikationsrecht herausgebildet. Die Entwicklung eines eigenen Fachrechts im Fächer des Besonderen Verwaltungsrechts ist bemerkenswert, da die Kommunikationsformen (Anhörung, Akteneinsicht, Auskunft, Begründung, Kontakte aufgrund Amtsermittlung) zum Verwaltungsverfahren ressortieren und dem Verfahren im deutschen Recht traditionell ein nur geringer Eigenwert zugeschrieben wird. Man denke nur an die §§ 45, 46 VwVfG. ...
"Nach wie vor lückenhaft ist auch die Analyse der Einflussfaktoren, die für die Entwicklung der Kinderarbeit im 19. Jahrhundert maßgeblich waren." Dieser Befund Annika Boenterts in ihrem Buch über die "Kinderarbeit im Kaiserreich 1871–1914" erstaunt zunächst, trifft aber vollauf zu. Das "Preußische Regulativ zum Schutz jugendlicher Arbeiter" aus dem Jahr 1839 ist vielleicht die am besten erforschte preußische Verordnung des 19. Jahrhunderts. Das ist kein Verdienst der Rechtsgeschichte. Sie konzentriert sich in erster Linie auf die Privatrechtsgeschichte, meist in Form von Ideengeschichte, und in zweiter Linie auf die Verfassungsgeschichte. Die Geschichte des Straf- und Verwaltungsrechts, aber auch des Völkerrechts kommen dabei genauso zu kurz wie die Betrachtung der Wechsel- und Steuerungswirkungen von Recht und sozialen Prozessen. So haben sich vor allem die an der Geschichte der Arbeiterbewegung orientierten Sozialhistoriker der Geschichte der Kinderarbeit zugewandt. Die deutsche Historiographie zu dieser verwaltungsrechtlichen Vorschrift ist zudem die Geschichtsschreibung eines ehedem geteilten Landes. Im Westen waren es die Sozial-, Wirtschafts- und Technikhistoriker, die den Beginn der Fabrikschutzgesetzgebung in Deutschland erforschten. ...
Beim Stichwort Inquisition fällt der Blick zumeist nach Spanien, Portugal oder Italien und nicht auf das Alte Reich, denn dort wurde die Inquisition im Gegensatz zum Süden Europas nie institutionalisiert. Die Frage, warum es im Alten Reich nicht zur Einführung von Tribunalen kam und in welchen anderen Formen die Inquisition dort agierte, stand im Herbst 2009 im Zentrum einer Tagung, deren Ergebnisse nun in einem Sammelband vorliegen. Die Aktivitäten der Inquisition werden nicht nur für den deutschen Sprachraum analysiert, sondern auch mit anderen Ländern in Bezug gesetzt und verglichen. Dies erscheint sinnvoll, da die Inquisition und ihre Rezeption im Alten Reich ohne den Einbezug ihres Wirkens in den romanischen Ländern nicht beurteilt werden kann. Trotz der internationalen Bezüge stammen alle Beiträge, bis auf eine Ausnahme, aus der Feder deutschsprachiger Autoren. Es fällt dann auch auf, dass die spanische Inquisition – abgesehen von den Tribunalen in den spanischen Niederlanden – im Gegensatz zur italienischen und portugiesischen nicht thematisiert wird. Auch in der Einführung wird so gut wie keine aktuelle spanische Literatur genannt. Hier zeigt sich, dass ihre Erforschung auf deutscher Seite bisher kaum betrieben noch rezipiert wurde. Auch die zentrale Frage, ob es Pläne zur Institutionalisierung einer Inquisition in einzelnen katholischen Territorien gab, ist nach wie vor ein Forschungsdesiderat. Auszuschließen ist diese Möglichkeit laut den Herausgebern nicht. Warum es nicht dazu kam, wird mit der Durchsetzung des landesherrlichen Kirchenregiments begründet sowie mit Vorbehalten der Fürsten, für die eine institutionalisierte Inquisition eine Beschränkung ihrer Herrschaftsrechte bedeutet hätte. ...
Sowohl in den 1920er als auch in den 1960er und 70er Jahren waren materialistische bzw. marxistische Ansätze Bestandteil des Rechtsdiskurses. Diese Orientierung ist seitdem etwas aus dem Blick geraten. Man kann vielleicht sogar sagen, dass die materialistischen Ansätze auf dem Terrain der Rechtstheorie eher marginalisiert sind. Im Laufe der letzten Jahre hat Sonja Buckel in einer Reihe von Artikeln1 und in ihrem vor kurzem erschienenen Buch Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts diese Fehlentwicklung in der Rechtstheorie zu korrigieren versucht. Die theoretische Originalität und soziologische Umsicht, mit der Sonja Buckel auf diesem Weg die weitreichenden Ansprüche einer materialistischen Rechtstheorie zu erneuern versucht, wären sicherlich schon Grund genug, sich mit ihrer materialistischen Theorie des Rechts gründlich auseinander zu setzen. Immerhin gelingt es ihr, im Gang ihrer Argumentation auch den Stellenwert einer Reihe von zeitgenössischen Ansätzen der politischen und rechtlichen Theorie im Rahmen der sozialen Auseinandersetzungen zu klären, von denen zumindest die europäischen Länder heute geprägt sind. Aber ein weiterer und für mich wesentlicher Grund, ihre Überlegungen mit großer Sorgfalt zu prüfen, ergibt sich aus der speziellen These, die sie als einen Leitfaden ihrem Erneuerungsversuch zugrunde legt: Es ist ihre Überzeugung, dass das Recht sich in kapitalistischen Gesellschaften seine "gespenstige Eigenwelt" (9) erzeugt. Die Faszination ihrer Theorie besteht gerade im Versuch, diese "phantasmagorischen" bzw. verdinglicht-verdinglichenden Prozesse des Rechts, seine Verselbständigung also, einer sowohl theoretischen als empirischen Analyse zu unterziehen. ...
Robert Koch hat das Tuberkulosebakterium entdeckt, Marie Curie radioaktive Elemente und Louis Pasteur die Isomerie des Kohlenstoffatoms. Die Liste von "Entdeckern" und ihren "Entdeckungen" ließe sich endlos fortführen: Seitdem die Naturwissenschaften um die Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Siegeszug angetreten haben, registrieren Astronomen fortwährend neue Himmelskörper, stoßen Zoologen auf zahllose fremde Lebensformen und gewinnen Genetiker immer atemberaubendere Erkenntnisse über das menschliche Erbgut. Der Fundus naturwissenschaftlicher Entdeckungen scheint unerschöpflich: Nahezu täglich erfährt der staunende Durchschnittsbürger von bis dato unbekannten Gesetzmäßigkeiten und Spezies, deren "Entdeckung" unser Wissen über die physische Welt erweitert. ...
Es sei "paradox", meinen die Herausgeber der "Studienbücher Geschichte und Kultur der Alten Welt", dass trotz des politischen Willens, ein geeintes Europa zu schaffen, den "Wurzeln dieses Europa" im Bildungssystem immer weniger Aufmerksamkeit geschenkt werde, ja, dass geradezu ein "zielstrebiger Abbau des tragenden Geschichtsbildes" stattfinde. Die Studienbücher sollen dem entgegenwirken. Frank Kolb, der jüngst durch seine Verbalattacke auf den Troja-Forscher Manfred Korfmann eine für Althistoriker seltene Medienprominenz erlangte, hat nun in der Reihe der Studienbücher den Band "Herrscherideologie in der Spätantike" veröffentlicht. ...
Raymond Saleilles (1855–1912) gilt als einer der größten Juristen seiner Epoche und Wegbereiter der französischen Rechtswissenschaft in ein neues Jahrhundert. Auch außerhalb Frankreichs hat sein vielschichtiges Werk in letzter Zeit historische Aufmerksamkeit erfahren, unter anderem mit Schwerpunkt auf der Rechtsvergleichung (Alfons Aragoneses) oder Saleilles’ Beurteilung der deutschen Rechtswissenschaft (Birte Gast). Der Florentiner Rechtshistoriker Marco Sabbioneti hat nun eine umfassende Monographie über Privatrechtsdogmatik und politisch-religiöse Grundeinstellungen des französischen Juristen vorgelegt, dessen Werk oft schlagwortartig mit – aus deutscher Sicht – kulturhistorischen Epocheneinteilungen wie "Belle Epoque" oder "Modernismo" in Verbindung gebracht wird. ...
Täglich nutzen wir Einrichtungen, die uns selbstverständlich geworden sind. Sie gehören uns, den Bürgern, nur in einem übertragenen Sinn, und wir beherrschen sie auch nicht. Die hinter ihnen stehenden technischen und politischen Voraussetzungen verstehen wir meist nur ansatzweise. Wir verbrauchen Strom und Trinkwasser, werden mit Fernwärme, Erdgas oder Öl "versorgt", informieren uns (man beachte die Wassermetaphern) "aus allgemein zugänglichen Quellen" einschließlich des "Surfens" im Internet (Art. 5 Abs. 1 GG), steigen in öffentliche Verkehrsmittel, fahren über wohlgeglättete Straßen oder fliegen mit gebremsten Angstgefühlen von Kontinent zu Kontinent. Währenddessen werden unsere Abwässer geklärt und wird unser Müll entsorgt. Dies alles vollzieht sich durch gewaltige Netzwerke, Röhrensysteme und Kabel im Untergrund sowie über der Erde auf Verkehrsflächen und Schienen, durch Überlandleitungen, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen, die wir kaum noch wahrnehmen. Wir sind auf sie angewiesen und bezahlen sie auch, mehr oder weniger stillschweigend, über Gebühren oder Steuern. Wir erwarten, dass ein weit verstandener "Staat" oder eine von ihm kontrollierte Privatwirtschaft dies alles unterhält und finanziert, einschließlich ehrgeiziger Großprojekte wie "Stuttgart 21", "Flughafen Berlin" oder "Elbphilharmonie". Was seit Ernst Forsthoffs berühmter Studie von 1938 "Daseinsvorsorge" genannt und ständig erweitert wurde, heißt seit den fünfziger Jahren – vermittelt über den Wortgebrauch der NATO – "Infrastruktur". In ihr versammeln sich alle Garantien unseres Lebensstils, aber sie bilden zugleich das "Gehäuse unserer Hörigkeit" wie man mit Max Weber sagen könnte. Insgeheim fürchten wir die damit verbundenen Abhängigkeiten, die alltäglichen Risiken, die Gefahren des Kollapses und die Verletzlichkeit gegenüber externen Angriffen. ...
Rezension zu: Maria R.-Alföldi, Edilberto Formigli und Johannes Fried : Die römische Wölfin. Ein antikes Monument stürzt von seinem Sockel Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Band XLIX, Nr. 1, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-515-09876-2, 161 Seiten, 48 Euro.
Die Gegenwart ist heimlicher Komplize der Geschichtsschreibung. Also war nach seinem Standardwerk "A History of American Law" (1973) vom Nestor der amerikanischen Rechtsgeschichte, Lawrence M. Friedman, eine autoritative Fortsetzung zu erwarten. Mit "American Law in the Twentieth Century" liegt sie vor. Fesselnd geschrieben, in die Hand eines jeden Studierenden gehörend, wie es heißt, wirft das umfangreiche Werk – Komplizenschaft hin oder her – eine Reihe von Fragen auf. Warum gerade das 20. Jahrhundert? Waren 1900 und 2000 Schwellenjahre, die den Beginn und das Ende einer diskreten Entwicklungsphase des amerikanischen Rechts markieren? Vielleicht dessen Moderne oder gar Postmoderne? Geprägt von normativen Leitprinzipien oder gesellschaftlichen Umbrüchen? – Der Reihe nach. ...
Die Allgegenwärtigkeit des Begriffs der Menschenrechte in politischen Kontexten kann leicht übersehen lassen, dass der rechtsphilosophische, rechtstheoretische und praktische Streit um die genaue Bestimmung, Begründung und Kodifizierung dieser »Rechte« alles andere als beigelegt ist. Der notorische Dissens zwischen Philosophen und Juristinnen und sogar Theologen steht in einem seltsamen Missverhältnis zur Selbstverständlichkeit, mit der politische Akteure die Notwendigkeit dieser oder jener außenpolitischen Handlung durch Bezug auf die Menschenrechte rechtfertigen. ...
Rezension zu: Jürgen Runge, James Shikwati (Hrsg.) Geological Resources and Good Governance in Sub-Saharan Africa: Holistic Approaches to Transparency and Sustainable Development in the Extractive Sect. Taylor & Francis, London 2011, ISBN 978-0-415-58267-4, 292 Seiten, Hardcover, 16 Abbildungen, 16 Farbtabellen, 80,99 Euro.
"Nothing is more soothing to the nerves than a detailed discussion of homage and lordship …" If William de Briwerr, fictional English knight and narrator in Alfred Duggan’s historical novel Lord Geoffrey’s Fancy, is right, then a conference held in April 2011 will have set the participants at ease. Following the call of the Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte and the conference organiser, Karl-Heinz Spieß, they had gathered to discuss the "Formation and dissemination of feudalism in the Empire and in Italy during the 12th and 13th century". The conference proceedings have now been published, and I suppose William de Briwerr would have approved of the intensity of discussion contained therein. ...
Rezension zu: David SHERMAN. Sartre and Adorno - The Dialectics of Subjectivity. Albany: SUNY Press, 2007, xii + 328 pp., €64.59, ISBN 978-0-7914-7115-9.
Sammelbände sind eine zweischneidige Angelegenheit. Soll man sie als Buch ansehen, eingeteilt in verschiedene Kapitel, die von mehreren Autoren stammen? Oder hat man viel eher eine Sammlung einzelner Aufsätze vor sich, die sich mehr oder weniger passend unter ein vom Herausgeber vorgegebenes Rahmenthema scharen? Beides trifft gleichermaßen zu, und das macht es so schwer, Werke dieser Gattung zu rezensieren. Geht man von einem geschlossenen Buch aus, fällt der Blick auf die Einleitung. Hier legen die Herausgeber jeweils ihre Überlegungen offen, die zu der nunmehr im Druck vorliegenden Tagung geführt hatten. Sie selbst ordnen die einzelnen Beiträge dann auch in die übergreifenden Ideen ein. Der Leser bekommt also einen Eindruck davon, wo der rote Faden verlaufen soll. Wer mit dieser Erwartungshaltung das Buch über Popular Justice aufschlägt, wird ein wenig enttäuscht. Gerade der Dreh- und Angelpunkt des Bandes, die Popular Justice, bleibt nämlich blass. Es geht irgendwie um die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsdurchsetzung, um Laien, die Gerichtsbarkeit ausüben. Aber hier ist die Bandbreite groß, und deswegen sind genauere Zuspitzungen kaum möglich. Die Einleitung bietet einen bunten Strauß von Beispielen, die schnell und schlechthin als Volksjustiz erscheinen. Jedenfalls tauchen französische Jurys aus der Revolutionszeit auf, es geht um Reformen der Gerichtsverfassung in Spanien im 19. Jahrhundert zur Einführung der Jury, um spezifische Formen der Schiedsstellen für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten in Italien, um sog. Katzenmusik und Charivari, um öffentliche Schändungen von Kollaborateuren in Frankreich, um deutsche und österreichische Volksgerichte nach dem ersten und zweiten Weltkrieg, um Volk und Gericht im Nationalsozialismus sowie um symbolische Gewalt gegen die SED-Herrschaft in der SBZ/DDR. ...
Die Rechtsgeschichte ist kein Insichgeschäft, schon gar nicht, wenn sie sich einem so dauerhaften Thema wie der Privatautonomie und deren Grenzen zuwendet. Welches ist der rechte Umgang des Rechtshistorikers mit diesem Thema, welchen Gebrauch darf der Nichthistoriker von der Rechtsgeschichte machen, und was soll er von ihr lernen? Sibylle Hofers Untersuchungen betreffen beide Fragenkomplexe: Jedenfalls war es problematisch, so lautet ihre erste Botschaft, dass Franz Wieacker insbesondere in seinem berühmten Vortrag über "Das Sozialmodell der klassischen Privatrechtsgesetzgeber und die Entwicklung der modernen Gesellschaft" vom Dezember 1952 – und nach ihm so viele – dem Privatrechtsdenken des 19. Jahrhunderts ein privatrechtliches "Einheitsmodell mit unbeschränkter Freiheit als Grundsatz" unterstellte und diesem Modell Affinitäten zu einem liberalistischen, wenn nicht gar besitzindividualistischen Sozialmodell attestierte. Wenn man nun erfahren muss, dass in der Zivilrechtsliteratur jenes Jahrhunderts von "Privatautonomie" oder "Vertragsfreiheit" kaum die Rede war und auch nicht etwa von irgendwelchen Äquivalenten dieses Begriffspaars, dann muss dies Betroffenheiten bei all jenen auslösen, die sich vom 19. Jahrhundert wegen seiner angeblich liberalistischen Positionen absetzten, um mit Wieacker "eine materiale Ethik sozialer Verantwortung" zu suchen, oder nach alternativen Sozialmodellen Ausschau hielten, in denen die Vertragsfreiheit in sozialere, gerechtere Bahnen gelenkt werden sollte. ...
Inter arma enim silent leges – im Krieg schweigen die Gesetze, so lautet ein berühmtes Zitat von Cicero, das über die Jahrtausende hinweg in Diskursen der Gewaltlegitimation bedeutsam geblieben ist. Thomas Hobbes und Immanuel Kant haben es übernommen, wobei Letzterer der Rechtfertigung von Krieg die Konzeption eines dreigliedrigen, "ewigen" Rechtszustandes entgegengestellt hat. Zwischen der von "Realisten" angenommenen Anarchie und der von "Idealisten" angestrebten Rechtsherrschaft in grenzübergreifenden politischen Beziehungen hat sich die moderne Völkerrechtswissenschaft insbesondere mit dem schwierigen, zuweilen paradoxen Verhältnis von Krieg und Recht beschäftigt: Das Kriegsrecht limitiert den Gebrauch von Gewalt (als violentia) nicht allein, es legitimiert ihn auch, indem es die Gewalt (als potestas) normativ ordnet und sie damit wiederum zur Rechtfertigungsressource macht. Mit dem Wiedererstarken der Völkerrechtsgeschichte sowie der aktuellen Brisanz kriegsrechtlicher Fragen (etwa angesichts des "war on terror") gehen erneut Forschungen zur Rolle des Rechts in Zeiten des Krieges, zu seiner Rechtfertigung und seiner rechtlichen Aufarbeitung einher. Isabel V. Hull und die AutorInnen im von Martin Löhnig, Mareike Preisner und Thomas Schlemmer herausgegebenen Sammelband leisten hierzu zwei sehr unterschiedliche Beiträge. ...
Honneth, Axel. Das Recht der Freiheit. Berlin: Suhrkamp, 2011.
Em Das Recht der Freiheit, Honneth trabalha mais uma vez os três momentos da esfera do direito objetivo hegeliano com o intuito de mostrar que a liberdade dos indivíduos só é possível nas instituições cujas práticas normativas garantem um reconhecimento recíproco. Essas instituições são a realidade do mundo moderno onde a estrutura da liberdade subjetiva se encontra refletida de maneira objetiva.
Wer den Ehrgeiz hat, sein Fach zu revolutionieren, der sollte sich zu seiner Liebe bekennen und keine Arbeitsvorhaben formulieren, schon gar nicht sollte er wie ein Kassenwart erst einmal "Bilanz ziehen". Fernand Braudel wusste das. "Ich habe das Mittelmeer leidenschaftlich geliebt", schrieb er 1946 im berühmten Vorwort zur ersten Auflage von "La Méditerranée et le monde méditerranéen à l’époque de Philippe II", "der beste Leser dieses Buches wird vielleicht der sein, der mit eigenen Erinnerungen, eigenen Bildern des Mittelmeeres an meinen Text herangeht, ihm eigene Farbe verleiht und mir dabei hilft, worum ich mich mit aller Kraft bemüht habe: die gewaltige Präsenz dieses Meeres erfahrbar zu machen". Aus dem missionarischen Eifer, anderen die narkotisch-erotische Ausstrahlung des mare nostrum zu vermitteln, der er selbst erlegen war, schöpfte er die Kraft für ein gewaltiges Œuvre, das in der Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts seinesgleichen sucht. ...
Was hält die Gesellschaft zusammen? Wie schafft man es, dass sich die Menschen nicht gegenseitig massakrieren? Wo ist der Frieden? Alte Fragen, fürwahr. Die Antworten liegen seit jeher geborgen irgendwo zwischen Selbstorganisation und Fremdorganisation, zwischen Selbstherrschaft und Fremdherrschaft, zwischen Selbstreferenz und Fremdreferenz. Konkret: Brauchen die Menschen, um friedlich miteinander auszukommen, eine Instanz, die ihnen zeigt, wo es lang geht? Oder finden und haben die Menschen einen Grund in sich selbst, um nicht zu Mördern zu werden?
Der französische Arbeitsrechtler Alain Supiot hat nun eine Antwort auf diese Fragen gegeben, eine Antwort in einer Zeit, in der – trotz George W. Bush, Interventionsvölkerrecht und europäischem Direktivenwahn – die Teile über das Ganze, das Periphere über das Zentrale, das Internet über das Diktaphon zu triumphieren scheinen. ...
In ihrer Dankesrede für den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels argumentierte Susan Sontag 2003, der Gegensatz zwischen "alt" und "neu" stehe im Zentrum dessen, was wir unter Erfahrung verstünden. Mehr noch: "Alt" und "neu" seien die ewigen, unumstößlichen Pole aller Wahrnehmung und Orientierung in der Welt. Ohne das Alte kämen wir nicht aus, weil sich mit ihm unsere ganze Vergangenheit, unsere Weisheit, unsere Erinnerungen, unsere Traurigkeit, unser Realitätssinn verbinde. Ohne den Glauben an das Neue wiederum kämen wir nicht aus, weil sich mit dem Neuen unsere Tatkraft, unsere Fähigkeit zum Optimismus, unser blindes biologisches Sehnen, unsere Fähigkeit zu vergessen verbinde – diese heilsame Fähigkeit, ohne die Versöhnung nicht möglich sei. Mit anderen Worten: Erst eine noch so unpräzise und temporal begrenzte Unterscheidung zwischen "alt" und "neu" gestattet es uns, soziopolitische Phänomene historisch zu vergleichen, zu ordnen, zu periodisieren, und sie schließlich als Geschichte(n) zu erzählen. "Alt" und "neu" – diese mit dem Konzept des "Fortschritts" eng verbundene Dichotomie ist grundlegend nicht nur für Kants kosmopolitische Teleologie, für Hegels Dialektik, für den "alten" und "neuen" Marxismus, sondern auch für moderne Völker-Rechtsgeschichte(n). Das zeigt auch das gut lesbare und pointierte Buch von Oona A. Hathaway und Scott J. Shapiro. Und umso interessanter sind die teleologischen Verkürzungen, die die Autoren vornehmen, um ihr Narrativ vom Neuen zu bedienen. ...
Dieses Buch ist laut Vorwort aus einer Lehrveranstaltung hervorgegangen, die der Verfasser für die Schwerpunktfächer Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Steuerrecht sowie Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bonn anbietet. Es ist in 16 – mit Großbuchstaben bezeichnete – Kapitel gegliedert, hinter denen sich 4 Hauptteile von sehr unterschiedlichem Umfang erkennen lassen. Zunächst ("A. Einleitung") wird das Buch vorgestellt: Es will nicht Wissenschaftsgeschichte, sondern die Entwicklung rechtlicher Regeln und Institutionen darstellen; sein Gegenstand liegt weithin neben dem klassischen Privatrecht, ist aber wesentlich weiter, als der – erst im 20. Jahrhundert entstandene und nach wie vor wenig klare – Begriff des Wirtschaftsrechts suggeriert. Im Mittelpunkt steht die Zeit von 1800 bis 1970. Der zweite Teil präsentiert die Vorgeschichte. ...
Der von Jo Reichertz und Manfred Schneider herausgegebene Band enthält Beiträge, die in dem Forschungsprojekt "Geständnismotivierung. Zur Wirksamkeit des Geständnispositivs seit 1780" entstanden sind. Bei den Autoren handelt es sich um Kommunikationswissenschaftler, Soziologen und Germanisten, die mit den methodischen Mitteln ihrer Disziplinen, der Diskursanalyse Foucaults und der hermeneutischen Wissenssoziologie in einzelnen Fallstudien den "Wandel der Geständniskultur" seit dem späten 18. Jahrhundert thematisieren, um in einem "historischen Längsschnitt" nichts weniger als "die Entwicklung und den sich verändernden Stellenwert des Geständnisses in unserer Kultur" nachzuzeichnen (9). ...
Rezension zu:
Frank Vogl, Waging War on Corruption (Lanham: Rowman & Littlefield Publishers, 2012).
Shaazka Beyerle, Curtailing Corruption, People Power for Accountability and Justice (Boulder: Lynne Rienner Publishers, 2014)
The four tomes included in La herencia de Cristóbal Colón. Estudio y colección documental de los mal llamados pleitos colombinos (1492–1541) are a scholarly contribution intended to settle the decades-long debate around the lawsuits that were (erroneously) designated in the historiography as the pleitos colombinos (Columbian lawsuits). The archival discoveries made by Consuelo Varela, Bibiano Torres, Antonio López Gutiérrez, Isabel Velázquez Soriano and Anunciada Colón de Carvajal (researcher and descendant, as it turns out, of Christopher Columbus) have led to a substantial revision of some preliminary and tentative arguments outlined earlier in partial editions of these documents. That is, the claim put forward by professors José Manuel Pérez-Prendes and Anunciada Colón de Carvajal in the voluminous introductory study contained in the first volume of the four-volume set, which, including the documentary collection, comprises more than 3,500 pages. ...
Rezension zu: H.-M. von Kaenel and F. Kemmers (eds.). 2009. Coins in Context I: New Perspectives for the Interpretation of Coin Finds. Studien zu Fundmünzen der Antike 23 (Mainz: von Zabern).
Raymond Queneau, nach wie vor allseits bekannt durch Zazie dans le métro, legte vor 46 Jahren ein schmales zehnseitiges Werk vor. Bis heute hat kein Mensch auf der Welt es ganz lesen können. Selbst bei unablässiger Lektüre bei ganz durchschnittlicher Lesegeschwindigkeit brauchte ein Einzelner weitere hundertneunzigmillionenzweihundertachtundfünfzigtausendsiebenhundertfünf Jahre dazu. Das Werkchen heißt Cent mille milliards de poèmes. Es handelt sich um zehn Sonette, deren je 14 Zeilen längs in Streifen geschnitten sind, so dass sie einzeln durchgeblättert werden können, womit der Leser 10 hoch 14 Sonette aufschlagen und kombinieren kann. Am Anfang steht der König: Le roi de la pampa retourne sa chemise. ...
I first encountered the work of Miriam Hansen as a graduate student in the mid-1990s when her book Babel and Babylon was the talk of the (at that time still fairly modest) film studies town – even though it was sitting somewhat uneasily on the fence. In fact, it was this position beyond the canonical that made the book so attractive in the first place. It did not fit into the raging debate of that time between psychosemiotics and neo-formalism, nor did it offer the (often too schematic and naive) way out within the cultural studies paradigm of empowering the individual or sub-culturally constituted groups.
Christine Reinle / Harald Winkel (Hgg.): Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren
(2013)
Rezension von: Christine Reinle / Harald Winkel (Hgg.): Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren, Bern / Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2011. Der hier zu besprechende Sammelband geht auf einen Workshop an der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 14. Juni 2008 zurück, der im Rahmen des 2008 ausgelaufenen SFB 434 "Erinnerungskulturen" abgehalten wurde....
Jed Kronckes The Futility of Law and Development – China and the Dangers of Exporting American Law ist ein Buch über das rechtliche Sendungsbewusstsein der Vereinigten Staaten vom neunzehnten bis zur Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts. Jürgen Osterhammel verwendete den Begriff des Sendungsbewusstseins, um den Kern der Zivilisierungsmissionen in dieser Zeit zu beschreiben. Der bestehe in der "Selbstbeauftragung damit, die eigenen Normen und Institutionen an andere heranzutragen oder gar ihre Übernahme mit mehr oder weniger sanftem Druck zu erzwingen". ...
Welch ein Auftakt! Mit drei Büchern auf einmal präsentiert der Augsburger Rechtshistoriker Phillip Hellwege sein großes Forschungsfeld, die Geschichte des Versicherungsrechts, der Öffentlichkeit. Zwei Sammelbände und eine Monografie, im Sommer 2018 fast gleichzeitig erschienen, werden dem Projekt die gebührende Aufmerksamkeit sichern. Die Forschungsmittel entstammen dem "Horizon 2020"-Programm des European Research Council (ERC), von dem Hellwege einen "Consolidator Grant" erhalten hat. Mit diesen Mitteln finanziert er sein Vorhaben "Comparative History of Insurance Law in Europe" – kurz: CHILE. ...
"Wer war Fritz Bauer?" Wenn man als jemand, der das justitielle Wirken dieses großen kritischen Juristen der deutschen Nachkriegsgeschichte und die heftigen politischen Auseinandersetzungen, die sich damals an seine Person und Aktivitäten knüpften, noch miterlebt hat, diese Frage an junge Berufskollegen stellt, wird man überrascht erfahren, wie wenige darauf noch eine Antwort wissen. Die Erinnerung an ihn, der so viel zur Rettung oder besser Wiedergewinnung des Ansehens der deutschen Rechtspflege nach deren Untergang in der Katastrophe der Nazidiktatur beigetragen hat, ist verblasst, ja, er ist nahezu in Vergessenheit geraten. ...
Jürgen Schardt legt eine umfassende Studie zur Architektur der Stadt- und Universitätsbauten in Frankfurt am Main von 1906 bis 1956 vor. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Architekturproduktion und einer kritischen Revision der etablierten Historiografie der Goethe-Universität. Der Autor widmet sich in drei Teilen jeweils dem Kaiserreich und der Gründung der Hochschule im Jahr 1914, der Zeit der Weimarer Republik sowie der Jahre des Aufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. Schardt untersucht die entstandenen Gebäude hinsichtlich schlüssiger Kriterien bürgerlicher Architektur, beleuchtet aber auch andere für die Hochschulgeschichte relevante Rahmenbedingungen. Die lesenswerte Studie verbindet dabei Aspekte der Sozial-, Wissenschafts- und Architekturgeschichte.
Der italienische Büchertisch ist reich gedeckt. Enger wohl als anderswo ist die Verbindung zwischen der Welt der Gelehrten, der Universitätsausbildung und dem breiten Publikum. Es ist nicht anstößig, ein großes Thema auf hundert Seiten gemeinverständlich zu behandeln, nur die wichtigste Literatur zu verzeichnen und das Ganze in gefälliger Form unter die Leute zu bringen. Der Verlag Laterza hat mit seiner kleinformatigen Serie "Universale" gerade die Nr. 856 erreicht, in einer parallelen "Biblioteca Essenziale" die Nr. 56. Dort gibt es Klassikertexte, "Einführungen" in alle Künste und Wissenschaften, aber auch zugespitzte Thesen, aus der Rechtsgeschichte etwa von Bretone und Talamanca "Il diritto in Grecia e a Roma" oder Grossis "Prima lezione di diritto". Auch die beiden letzten Bändchen beider Reihen, die hier vorgestellt werden, stammen von bekannten Rechtshistorikern. ...