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Bei Erlass des PUAG verzichtete der einfache Gesetzgeber bewusst auf eine mögliche Vereidigung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen. Das Recht zur Zeugenvereidigung ist aber, wie dargelegt wird, in der Verfassung selbst gewährleistet. Damit sind intrikate Fragen sowohl zum Verhältnis von Verfassung und Gesetz sowie im bundesstaatlichen Verhältnis aufgeworfen. Dem einfachen Gesetzgeber steht zwar die Befugnis zu, ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse zu erlassen, fraglich ist aber, ob er berechtigt ist, Untersuchungsausschüssen des Bundestages Rechte zu nehmen, die ihnen nach dem Grundgesetz zustehen; dies ist im Ergebnis zu verneinen. Die bundesrechtlichen Änderungen zeitigten indes sogar Folgen für das Verfassungsrecht der Länder. Infolge der mit Einführung des PUAG gleichzeitig erfolgten Änderung des StGB entschied der Hessische Staatsgerichtshof im Jahr 2011, dass Untersuchungsausschüssen des Landtages ein Vereidigungsrecht nicht mehr zustehe, welches er zuvor aus der Hessischen Verfassung abgeleitet hatte. Der Gerichtshof gesteht dadurch dem Strafrecht die Macht zu, öffentlich-rechtliche Kompetenzen in den Ländern zu ändern.
Die vorliegende Arbeit stellt ein organisches Taskverarbeitungssystem vor, das die zuverlässige Verwaltung und Verarbeitung von Tasks auf Multi-Core basierten SoC-Architekturen umsetzt. Aufgrund der zunehmenden Integrationsdichte treten bei der planaren Halbleiter-Fertigung vermehrt Nebeneffekte auf, die im Systembetrieb zu Fehler und Ausfällen von Komponenten führen, was die Zuverlässigkeit der SoCs zunehmend beeinträchtigt. Bereits ab einer Fertigungsgröße von weniger als 100 nm ist eine drastische Zunahme von Elektromigration und der Strahlungssensitivität zu beobachten. Gleichzeitig nimmt die Komplexität (Applikations-Anforderungen) weiter zu, wobei der aktuelle Trend auf eine immer stärkere Vernetzung von Geräten abzielt (Ubiquitäre Systeme). Um diese Herausforderungen autonom bewältigen zu können, wird in dieser Arbeit ein biologisch inspiriertes Systemkonzept vorgestellt. Dieses bedient sich der Eigenschaften und Techniken des menschlichen endokrinen Hormonsystems und setzt ein vollständig dezentrales Funktionsprinzip mit Selbst-X Eigenschaften aus dem Organic Computing Bereich um. Die Durchführung dieses organischen Funktionsprinzips erfolgt in zwei getrennten Regelkreisen, die gemeinsam die dezentrale Verwaltung und Verarbeitung von Tasks übernehmen. Der erste Regelkreis wird durch das künstliche Hormonsystem (KHS) abgebildet und führt die Verteilung aller Tasks auf die verfügbaren Kerne durch. Die Verteilung erfolgt durch das Mitwirken aller Kerne und berücksichtigt deren lokale Eignung und aktueller Zustand. Anschließend erfolgt die Synchronisation mit dem zweiten Regelkreis, der durch die hormongeregelte Taskverarbeitung (HTV) abgebildet wird und einen dynamischen Task-Transfer gemäß der aktuellen Verteilung vollzieht. Dabei werden auch die im Netz verfügbaren Zustände von Tasks berücksichtigt und es entsteht ein vollständiger Verarbeitungspfad, ausgehend von der initialen Taskzuordnung, hinweg über den Transfer der Taskkomponenten, gefolgt von der Erzeugung der lokalen Taskinstanz bis zum Start des zugehörigen Taskprozesses auf dem jeweiligen Kern. Die System-Implementierung setzt sich aus modularen Hardware- und Software-Komponenten zusammen. Dadurch kann das System entweder vollständig in Hardware, Software oder in hybrider Form betrieben und genutzt werden. Mittels eines FPGA-basierten Prototyps konnten die formal bewiesenen Zeitschranken durch Messungen in realer Systemumgebung bestätigt werden. Die Messergebnisse zeigen herausragende Zeitschranken bezüglich der Selbst-X Eigenschaften. Des Weiteren zeigt der quantitative Vergleich gegenüber anderen Systemen, dass der hier gewählte dezentrale Regelungsansatz bezüglich Ausfallsicherheit, Flächen- und Rechenaufwand deutlich überlegen ist.
Mit Unterstützung der Schopenhauer-Gesellschaft konnte das Archivzentrum der Frankfurter Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg ein wichtiges Dokument zur Geschichte der Familie Schopenhauer aus dem Jahr 1820 erwerben. Die Urkunde wurde auf der 10. Auktion des Historischen Wertpapierhauses vom 2. bis 4. Mai 2008 in Würzburg zur Versteigerung angeboten. Sie belegt, dass der 1766 in Danzig geborenen Johanna Schopenhauer, Mutter des berühmten Frankfurter Philosophen Arthur Schopenhauer (1788 bis 1860), sowie deren Tochter Adele vom wirtschaftlich angeschlagenen Handelshaus Abraham Ludwig Muhl & Co. eine Leibrente von 300 Reichstalern zugesprochen wurde. Johanna und Adele waren in der Folge des Bankrotts des Handelshauses Muhl von 1819 in wirtschaftliche Nöte geraten. Johanna hatte 70 Prozent ihrer gesamten dortigen Einlagen verloren. Der ebenfalls betroffene Arthur Schopenhauer ließ sich nicht auf einen Vergleich des Handelshauses ein und konnte somit – im Gegensatz zu Mutter und Schwester – seine eigenen Finanzanlagen nach dreijähriger intensiver Verhandlung retten. Aufgrund seiner jahrelangen Meinungsverschiedenheiten mit der mütterlichen Hofrätin und Schriftstellerin Johanna verweigerte Arthur in der Folgezeit die finanzielle Unterstützung, so dass Johanna ihren aufwendigen Lebensstil in Jena nicht mehr weiter fi nanzieren konnte. Die Schriftstellerei wurde bis zu ihrem Tod im Jahre 1838 zu ihrer vorrangigen Einnahmequelle. Die Urkunde mit der Signatur Schop, XXVI, 40 ist sehr gut erhalten. Drei der acht Johanna Schopenhauers Rente Wertvolle Urkunde für Schopenhauer-Archiv ersteigert auf Blütenpapier geschriebenen, doppelseitigen Folioseiten wurden handschriftlich verfasst. Sämtliche Seiten sind rechts bestoßen und haben eine Knickfalte. Im Absender wird das Handelshaus Abraham Ludwig Muhl & Co. genannt. Das Archivzentrum freut sich, ein solch zentrales Dokument zur wissenschaftlichen Untersuchung des schwierigen Verhältnisses von Arthur Schopenhauer zu seiner Mutter Johanna Schopenhauer in seinen Beständen zu wissen. Die Vermögens- und Familienverhältnisse der Familie Schopenhauer können anhand der umfangreichen Unterlagen aus dem Nachlass von Arthur Schopenhauer von Montag bis Freitag jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr nach Voranmeldung und im Rahmen der Benutzungsordnung eingehend untersucht werden.