CompaRe | Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
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Die Diskrepanz zwischen dem wissenschaftlichen Anspruch objektiver Erkenntnisfindung und den Niederungen der davon abweichenden Empirie zeigt sich hier am Beispiel der Gemütszustandsgutachtung" gerichtlich bestellter akademischer "Physici" im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Anhand des Fallbeispiels eines jungen Handwerksgesellen wird gezeigt, wie "aufgeklärte" Ärzte versuchten, konkurrierende Theorien, alte und neue physische Modelle zu "Wahnsinn" in eine kongruente Struktur zu bringen. Dabei waren sie jedoch nach wie vor in erster Linie auf Gespräche mit den Patienten / Inquisiten und anderen Zeugen angewiesen, von deren Beschreibungen und Deutungen physischer und somatischer Symptome sie beinahe völlig abhingen. Dennoch versuchte man gemäß der zeitspezifischen Mode der detaillierten Kategorisierung auf dieser einzig möglichen Basis subjektiver Narration akribisch geschlechtsspezifische und andere Typisierungen von verschiedenen Arten und Graden des Wahnsinns zu entwickeln und diese wiederum am Einzelfall nachzuweisen. Der Beitrag führt (in eben jener Tradition) diese wissenschaftlichen Tautologie exemplarisch vor Augen.
Auf der Basis der vorgestellten Ausführungen wird klar, dass es bereits um die Wende zum 19. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Spektrum an Ansichten zur höheren Mädchenbildung und eine entsprechende öffentliche Debatte gab, die vor allem von der Überzeugung beherrscht wurde, dass Frauen eine formale Vorbereitung auf ihre später zu erfüllende Aufgabe als Hausfrau und Mutter brauchten. Diese Überzeugung taucht wiederholt unter dem Schlagwort der weiblichen Bestimmung auf. Im 19. Jahrhundert wurde auf der Grundlage der politischen und sozialen Veränderungen die Erziehung vor allem der bürgerlichen Mädchen immer wichtiger. Bald konnten nicht mehr genug Hauslehrer, Erzieherinnen und Gouvernanten bezahlt werden. So wurde die Einrichtung von Anstalten zur Mädchenerziehung notwendig. Dies führte zur Entwicklung vieler öffentlicher und privater Mädchenschulen zwischen 1800 und 1860. Von höheren Mädchenschulen konnte hierbei jedoch in den meisten Fällen keine Rede sein; gewöhnlich wurden in diesen Schulen vier bis fünf Schulstunden täglich unterrichtet für Mädchen im Alter bis zu 14 oder 15 Jahren; es wurde streng darauf geachtet, dass den Mädchen parallel zur Schule ausreichend Zeit für häusliche Beschäftigungen blieb. Schwerpunkte waren Handarbeiten und Fächer, die den weiblichen Geist im Sinne einer religiössittlichen Bildung des Gemüts ausbilden sollten.
Medien liefern nicht vorrangig Fakten über die Welt, sondern dienen vielmehr dazu, Zugehörigkeit zu Gemeinschaften zu verhandeln. Diese zentrale Bedeutung von Medien und Öffentlichkeit für die Herstellung gesellschaftlicher und geschlechtlicher Identitäten wird mit dem von Margreth Lünenborg und Elisabeth Klaus entwickelten Konzept Cultural citizenship sichtbar. Sie definieren Cultural citizenship als eine wesentliche Dimension von Staatsbürgerschaft in der Mediengesellschaft, die jene kulturellen Praktiken umfasst, die sich vor dem Hintergrund ungleicher gesellschaftlicher Machtverhältnisse entfalten und die kompetente Teilhabe an den symbolischen Ressourcen der Gesellschaft ermöglichen. Nach einer knappen Bilanz zur Präsenz von Frauen im europäischen Journalismus sowie Einblicken in die mediale Repräsentation von Frauen durch die journalistischen Berichterstattung setzt sich der Beitrag anschließend mit Anforderungen an die Medien mit Blick auf gesellschaftliche Inklusion und Exklusion auseinander. Eine spannende Frage bleibt dabei, in welchem Maße mit den Ansprüchen auf Erfahrung und Teilhabe Anforderungen an mediale Diskurse formuliert werden, die das Geschlechterarrangement selbst zum Thema machen.
Selten wurde ein Werk so heftig diskutiert wie Otto Weiningers Geschlecht und Charakter, das 1903 im Braumüller Verlag erschien. Mehr oder Weininger bietet einen vielschichtigen Einblick in diesen Diskurs, der sich zwischen den Prinzipien M (Idealtypus Mann) und W (Idealtypus Weib), zwischen Emanzipation und Prostitution, Hysterie und Genialität bewegt und vom jungen Philosophen Weininger auf umstrittene Weise abgebildet wird. Schriftstellerinnen und Autoren, Journalistinnen und Interviewpartner, bewegte Frauen und haltungsstarre Mediziner äußern sich dazu in literarischen, publizistischen und theoretischen Texten. Dies ergibt eine spannungsreiche Sammlung, deren historischer diskursiver Kontext in kurzen kulturwissenschaftlichen Einführungen erschlossen wird. Etwa die Hälfte der Texte sind Erstübersetzungen aus dem Ungarischen und stellen eine bedeutende Pionierarbeit dar auf dem Weg zu einer Literatur, die es noch zu entdecken gilt. ...
Zwei vielbeachtete Enthüllungsschriften brachten 1787–89 die Politik des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II. in Zusammenhang mit rosenkreuzerischen Umtrieben in Berlin: die „Histoire secrete de la cour de Berlin“ des Grafen Mirabeau und die „Geheimen Briefe über die Preußische Staatsverfassung“, welche einem Freiherrn von Borcke zugeschrieben wurden, der zuvor als Verteidiger des friderizianischen Tabakmonopols aufgetreten war. Diese Zuschreibung hält Reinhard Markner für ebenso fragwürdig wie die Vorstellung, dass die Gold- und Rosenkreuzer seinerzeit in Preußen die Macht übernommen hätten.