Literatur über Frankfurt
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Der Dichter Ahmet Haşim litt an einer schweren Krankheit und begab zwecks Behandlung in verschiedene Länder. Zuletzt fuhr er im Jahre 1932 mit dem Zug nach Frankfurt am Main. Auf dem Weg nach Deutschland und in Frankfurt verfasste er Reiseberichte, in denen er die Länder und Städte, die er besuchte, und die Menschen, denen er begegnete, beschrieb. Seine Berichte wurden nach seiner Rückreise erst in einer türkischen Zeitung und später in einem Sammelband veröffentlicht. An seinen Reiseberichten sind insbesondere kulturelle, soziale und politische Beobachtungen wichtig (hier sei übrigens erwähnt, dass es sich um die Zeit kurz vor der Machtergreifung Hitlers handelt). Ahmet Haşim beschreibt in seinen Reiseberichten sowohl seine negativen als auch seine positiven Erfahrungen und Eindrücke. Diese Reiseberichte spiegeln deshalb auch das Deutschlandbild von Ahmet Haşim wieder und sind daher sehr bedeutend. Ahmet Haşims realistische Beschreibung und seine Prognosen erregten seinerzeit in der Türkei großes Aufsehen, wurde allerdings erst nach etwa 75 Jahren von Beatrix Caner ins Deutsche übersetzt.
Während sich staatliche Sicherheitspolitik fortwährend verändert, scheint die Kritik an ihr verhältnismäßig unflexibel. Vielmehr wird der ständige Prozess der Ausdifferenzierung und Transformation der staatlichen Sicherheitsapparate von ihren Kritiker_innen seit Jahrzehnten so vehement mit Warnungen vor der Herausbildung eines totalitären Überwachungsstaates begleitet, dass diese zunehmend zu Unkenrufen verkommen. Mit dem Begriff des Sicherheitsregimes wird im Folgenden gegen einen Alarmismus argumentiert, der sich in Hinweisen auf die ständige Eskalation von Sicherheitspolitiken und eine damit einhergehende Beschneidung der Freiheit von Bürger_innen, Prekarisierten, Exkludierten oder sozialen Bewegungen erschöpft. Denn eine Kritik, die bei Skandalisierungen verbleibt, ist einerseits blind für qualitative Veränderungen. Andererseits schreibt sie selbst tradierte Herrschaftsverhältnisse fest, indem sie Vergangenes romantisiert und so an der Erzählung von der grundsätzlichen Alternativlosigkeit einer herrschaftsförmig organisierten Gesellschaft mitwirkt.
Dagegen wird eine materialistische Analyseperspektive eingenommen, die die Transformationen von Politiken der Sicherheit im Kontext der historischen Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise begreift. Anhand von Fallbeispielen zum Polizieren der Felder häusliche Gewalt und gewaltaffine Fußballfans in Frankfurt am Main wird die neoliberale Konzeption des umfassenden Zusammenwirkens öffentlicher, privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure empirisch skizziert und das sich ausdifferenzierende Akteursfeld in diesem Bereich dargestellt. So können auch soziale Konfliktlinien identifiziert werden, die über die herkömmliche Gegenüberstellung von Freiheit und Sicherheit hinausweisen.
Sei es ein Stadtteil im Nordend oder ein Park samt dazugehörigem Schlösschen – der Name Holzhausen ist in Frankfurt am Main allgegenwärtig. Die von Holzhausen zählen zu den ältesten Familien Frankfurts. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts prägten ihre Vertreter die Geschicke der Stadt, vor allem im Bereich der Politik, aber auch dem der Kultur. Im frühen 19. Jahrhundert teilte sich die Familie in zwei Linien: Der ältere Zweig verblieb in Frankfurt und starb mit Adolph Freiherr von Holzhausen 1923 aus, die jüngere Linie hingegen ist seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Österreich ansässig. Mit dem Tod Adolph von Holzhausens ging das Erbe des Frankfurter Familienzweigs an die Stadt Frankfurt. Adolph von Holzhausens Vorhaben, schon zu seinen Lebzeiten mit dem Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke im Holzhausenviertel den Bau der Universitätsbibliothek zu finanzieren, wurde durch die Hyperinflation vereitelt.
Im nachfolgenden Interview spricht Elena Holzhausen über die heutige Rolle ihrer Familie, deren Bezug zu Frankfurt, die Fortführung der Familientradition und das Mäzenatentum. Elena Holzhausen ist Diözesankonservatorin der Erzdiözese Wien und verheiratet mit Georg Holzhausen. Dessen Bruder, der Dokumentarfilmer Johannes Holzhausen, hatte für die im Jahre 2014 im Historischen Museum Frankfurt gezeigte Ausstellung "Die Holzhausen. Frankfurts älteste Familie" einen Film über das gegenwärtige private Leben der Familie gedreht.
Die Neue Frankfurter Altstadt – schon die Widersprüchlichkeit im Namen dieses Vorhabens lässt auf die damit verbundene Kontroverse schließen: Auf der einen Seite Zufriedenheit über die Abkehr von der rationalistischen, ornamentlosen Bauweise der Moderne, auf der anderen Entrüstung über einen vermeintlichen Geschichtsrevisionismus und den baukulturellen Niedergang. ...
Forschen und Kuratieren sind Kerntätigkeitsbereiche von KunsthistorikerInnen. Genau das tun gerade junge NachwuchswissenschaftlerInnen am Kunstgeschichtlichen Institut der Goethe-Universität. In dem auf zwei Jahre angelegten Forschungs- und Ausstellungsprojekt "Die Porträtsammlung der Frankfurter Patrizierfamilie Holzhausen aus kunst- und kulturhistorischer Sicht" haben Masterstudierende der Kunstgeschichte und des Masterstudiengangs Curatorial Studies die Gelegenheit, am Puls der Forschung mitzuarbeiten. Unter der Leitung von Prof. Dr. Jochen Sander erlernen sie in einer Serie von drei Hauptseminaren, worauf es in der wissenschaftlichen Praxis und beim Ausstellungsmachen ankommt. ...
Die Frankfurter Dreikönigskirche steht auf dem Präsentierteller! Ohne umliegende Bebauung ist das evangelische Gotteshaus den Blicken der Vorbeikommenden schutzlos ausgeliefert. Nur eine kleine Baumgruppe verdeckt das Bauwerk ein wenig. Dieser weitestgehend freie Blick auf die Kirche hätte schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Wohnhäusern weichen sollen, wie ein erstmals 1915 und schließlich 1927 erneut ausgelobter Ideenwettbewerb beweist, dessen Siegerentwurf aber nie zur Ausführung gelangte und heute fast in Vergessenheit geraten ist. ...
Vor der Bundestagswahl 2017 zeichnete der Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker das Bild einer dramatischen Ausgangslage:
"Eine neue Ära der Unsicherheit und Instabilität scheint in Europa und der westlichen Welt angebrochen zu sein, die bisherige Gewissheiten in Frage stellt. Dass rechtspopulistische Parteien in Kernländern der Europäischen Union wie Frankreich oder Österreich in die Nähe der Mehrheitsfähigkeit gelangen könnten, hätte vor zwei oder drei Jahren kaum jemand für möglich gehalten – ebenso wenig wie einen Sieg des 'Nichtpolitikers' Donald Trump bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl oder den von populistischen EU-Gegnern befeuerten 'Brexit' in Großbritannien."
Im Ergebnis der Bundestagswahl 2017 zogen sieben Parteien in den derzeitigen 19. Deutschen Bundestag ein. Lediglich nach seiner ersten Wahl 1949 waren mehr Parteien in den Bundestag eingezogen. Die 1962 von Ossip Kurt Flechtheim formulierte These, beim Rückgang der Parteien habe man es "nicht mit einem Intermezzo, sondern mit einem irreversiblen Trend zu tun", dürfte damit als widerlegt gelten.
Diese Anzahl an Parteien beschwor sogleich eine Angst vor "Weimar"; so waren bei der Reichstagswahl am 6. November 1932, der letzten vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, 13 Parteien in das deutsche Parlament eingezogen.
Horst Möller, der frühere Direktor des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, sah sich angesichts der Umfragen im Vorfeld der Wahl 2017 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine zu der Frage veranlasst: "Ist Berlin schon deshalb in Gefahr, Weimar zu werden, nur weil die Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien steigt?"
Michael Stürmer, der 1986 im "Historikerstreit" als Gegenpol zu Jürgen Habermas für eine heute erneut in der Diskussion stehende positive Besetzung der Begriffe "Patriotismus" und "Nation" geworben hatte, nahm sein Urteil zu der Frage im an Fritz René Allemann angelehnten Titel seines Beitrags "Bonn war nicht Weimar – und Berlin ist es auch nicht" vorweg. So hielt Ernst Forsthoff bereits 1950 fest, dass "das Grundgesetz wirksame Vorkehrungen getroffen hat, um verfassungsfeindliche Parteien zu unterdrücken und von der Wahlbewerbung fernzuhalten".
Als eine "Lehre aus den Weimarer Verhältnissen" gilt dennoch die explizite Sperrklausel von fünf Prozent der Gesamtstimmenzahl zur Begrenzung der Parteienanzahl, die zur Bundestagswahl 1949 bezogen auf die einzelnen Bundesländer eingeführt und 1953 auf das Bundesgebiet ausgeweitet worden war. 1956 wurde zusätzlich die Zahl der Grundmandate, die es einer Partei ermöglichen, unabhängig von der Sperrklausel in das Parlament einzuziehen, von einem auf drei erhöht.
Der hohe Stellenwert der "Sicherstellung eines 'gut geordneten' arbeitsfähigen Parlaments" wird daran deutlich, dass bei der Bundestagswahl 2017 die Nichtberücksichtigung von 2,3 Millionen Wählerstimmen, die auf nicht in den Bundestag eingezogenen "seltsamen Politikphantasten" entfielen, in Kauf genommen wurde.
In Diskrepanz hierzu stehen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches im November 2011 eine Fünfprozent- und im Februar 2014 eine Dreiprozenthürde für die Europawahlen als verfassungswidrig verwarf.
Auch bei Kommunalwahlen gelten solche Regelungen "heute nach der Rechtsprechung des BVerfG als unzulässig", wie zuletzt im November 2017 für Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde.
Angesichts der Diskrepanz in der Behandlung der Kleinparteien und ausgehend von der These Ossip Kurt Flechtheims, "auch eine kleinere Partei kann das politische Leben bereichern und anregen", und beflügelt von der Voraussicht Uwe Kranenpohls und Oskar Niedermayers, dass "Klein- und Kleinstparteien in Zukunft an Bedeutung gewinnen", fragt diese Arbeit nach den Möglichkeiten und dem Willen der Kleinparteien, das Politikgeschehen zu beeinflussen, was an der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Frankfurt am Main untersucht wird.
Nach einer Skizze der Forschungslage wird zunächst der Untersuchungsgegenstand inhaltlich und terminologisch verortet, um eindeutig festzulegen, welchen Bereich der Parteienforschung diese Arbeit betrachtet.
Hierzu werden die untersuchten Parteien sowie die im weiteren Verlauf betrachteten als auch nicht betrachteten Forschungsaspekte genannt und aufgezeigt, wie der Parteibegriff juristisch als auch politikwissenschaftlich verstanden wird, um daraus eine Nominaldefinition für diese Arbeit abzuleiten. Anschließend werden die in der Forschung unterschiedlichen Begrifflichkeiten für kleine Parteien rezipiert und der für die Zwecke dieser Arbeit geeignete Begriff herausgearbeitet. Solche Begriffsdefinitionen sind für die sozialwissenschaftliche Forschung unerlässlich: "Sie ermöglichen die Kommunikation über Gegenstände und dienen der Klassifikation." Es folgt eine Darstellung einiger Konzepte von Parteitypologien, die auf ihre Anwendbarkeit bezüglich des Untersuchungsgegenstandes diskutiert werden.
Anschließend werden Ansätze zur Aufgabe von Parteien, Oppositionsparteien und Kleinparteien rezipiert. Ziel dieses Abschnittes der Arbeit ist es, herauszustellen, inwieweit Kleinparteien auf den Politikbetrieb Einfluss nehmen können und Forschungshypothesen für die Rolle der betrachteten Kleinparteien zu formulieren.
Im weiteren Abschnitt der Arbeit werden die betrachteten Kleinparteien knapp vorgestellt, um dem Leser eine kurze Übersicht zu geben, ohne eine vertiefende inhaltliche Analyse der Parteiprogramme anzustreben.
Im Analyseabschnitt der Arbeit werden zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen analytisch-deskriptiv betrachtet. Dies ist notwendig, da diese rechtlichen Bedingungen die Eckpfeiler der Arbeit der Parteien vorgeben. Dem schließt eine empirische-quantitative Auswertung von Sitzungen der StVV an, in der die Arbeit der Parteien analysiert wird, sowie eine Auswertung der Wahlergebnisse der auf den betrachteten Untersuchungszeitraum folgenden Stadtverordnetenwahl, um Veränderungen der Wählerstimmen auswerten zu können.
Der Untersuchungsteil wird mit einer Auswertung der Ergebnisse und einem Versuch, die betrachteten Parteien einer Typologie zuzuordnen, abgeschlossen. Eine Verallgemeinerung der Beobachtungen mittels Inferenzstatistik wird nicht angestrebt. Daher soll auch keine allgemein gültige Aussage am Ende dieser Arbeit stehen, sondern durch Falsifikation oder Verifikation der Forschungshypothesen die Beantwortung der genau umrissenen Forschungsfrage: Haben die in der Frankfurter StVV vertretenen U-Fünf-Prozent-Parteien Einfluss auf die politische Willensbildung der Stadt?
The report examines changing relations between London and Frankfurt with the introduction of a single European currency and the decision to locate the European Central Bank in Frankfurt. Based on interviews with key personnel in global financial and business service firms and institutions in both cities, the findings support a network model of inter-city relations, which, the authors contend, is more appropriate than the simplistic competition model that dominates public discussion.
„Gehört die Stadt überhaupt? Wir wollen mit der Frage die Möglichkeiten, die eine Stadt bietet, ausfindig machen und vor allem die Grenzen, die die gesamte Stadt durchziehen, benennen und angreifen.“ (Wem gehört die Stadt?-Netzwerk 2008)
Die Frage, ob eine Stadt im Allgemeinen und Frankfurt im Besonderen überhaupt gehört, muss eindeutig mit „ja“ beantwortet werden. Unter kapitalistischen Bedingungen und insbesondere im Zuge der globalen Enteignungsökonomie (Zeller 2004) und der Neoliberalisierung des Städtischen (Heeg, Rosol 2007; Mullis 2011) befinden sich städtische Räume – von der Wohnung bis zum öffentlichen Raum – im Privateigentum und sind zunehmend der Profitorientierung unterworfen. Einher gehen damit massive Ausschlüsse von den städtischen Qualitäten all derer, die gemäß dieser Logik nicht als nützlich, kreativ, angepasst – sprich: verwertbar – gelten.
Während diese Ausschlüsse global zu beobachten sind, ist ihre jeweilige Manifestation pfadabhängig von lokalen Kräfteverhältnissen und Entwicklungen. Exemplarisch lassen sich für die Metropolregion Rhein/Main und insbesondere die Kernstadt Frankfurt fünf zentrale Felder skizzieren, auf denen sich Ausgrenzungsprozesse manifestieren. So gehört erstens das Frankfurter Wohnungsangebot zum teuersten der Bundesrepublik. Der komplette Innenstadtbereich ist durchgentrifiziert und erlebt mittlerweile – wie bspw. im Nordend und in Bockenheim– eine „Supergentrifizierung“ (Holm 2010). In der Folge werden subalterne Bevölkerungsschichten aus diesen städtischen Vierteln verdrängt oder müssen mit immer höheren Belastungen kalkulieren. Die Bugwelle der Gentrifizierung pflügt in den letzten Jahren auch durch ehemals noch relativ bezahlbare Stadtteile – Bahnhofsviertel3, Gallus4, Mainfeld5 und Ostend6 sind hier aktuelle und gravierende Beispiele (Schulze 2012; MHM 2010).
Der Mietspiegel ist ein Instrument im deutschen Vergleichsmietensystem, mit dem die Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt reguliert werden sollen. Frankfurt am Main war Pionier bei der Durchsetzung des Mietspiegels in der Bundesrepublik: Bereits in den 1960er Jahren wurden Mietprognosen von der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer (Haus & Grund) veröffentlicht, die bei Rechtsstreitigkeiten schlichtende Funktion erfüllen sollten; 1974 kam es zur Bildung einer Kommission, in der neben der Stadt Frankfurt u.a. Repräsentant_innen der beiden Mietparteien vertreten waren und die den ersten Mietspiegel herausgab (vgl. Lammel 2007: 4); 1990 kam es schließlich zur bundesweit ersten Erstellung eines Mietspiegels mittels der Regressionsanalyse – einer Methode, die damals von Seiten der Vermieter_innenverbände heftig angefeindet wurde (vgl. ebd.: 6ff., Hummel 1993), mittlerweile jedoch allgemein als anerkannt gilt (vgl. BMVBW 2002: 39). In Frankfurt kommt diese Methode bis heute zur Anwendung, obwohl sie nach wie vor in der Kritik der Vermieter_innenverbände steht (vgl. exemplarisch Ridinger 2011). Entsprechend lehnten diese bspw. den Mietspiegel 2008 geschlossen ab, während die Mieter_innenverbände ihm durchweg zustimmten (vgl. Amt für Wohnungswesen 2008: 4). Haus & Grund äußerte sich damals in Vertretung der Kleineigentümer_innen wie folgt:
„Der einseitig von der Stadt aufgezwungene Mietspiegel kann seinen Hauptzweck, nämlich für eine Befriedung zwischen Mietern und Vermietern zu sorgen, nicht erfüllen“ (Haus & Grund 2009).
2010 wendete sich das Bild: Während die Vermieter_innenverbände dem neuen Mietspiegel mehrheitlich zustimmten, stimmte ein Mieter_innenverband dagegen und zwei enthielten sich der Stimme. Beispielhaft auch hier die Erklärung von Haus & Grund:
„Frankfurter Vermieter können aufatmen. Der neue Frankfurter Mietspiegel 2010 ermöglicht Mietsteigerungen um durchschnittlich 4,4 Prozent. (...) Die Innenstadt wurde durch die Einführung von zwei neuen Wohnlage-Kategorien stark aufgewertet, die Liste der Durchgangsstraßen wurde merklich reduziert, und der restaurierte Stilaltbau erhält endlich die Zuschläge, die ihm gebühren. Freuen dürfte viele Vermieter zudem, dass auch Balkone, Terrassen, Loggien und Rollläden wieder Zuschläge erhalten, ebenso wie modernisierte Bäder“ (Haus & Grund 2011a).
In der Folge kam es zu teilweise drastischen Mieterhöhungen, die zum Protest verschiedener Stadtteilinitiativen führten (FR 2011b, 2011c). In der Diskussion um die Fortschreibung des Mietspiegels 2010 wurde von der IG BAU seine Abschaffung gefordert (vgl. FR 2012d).