Sammlung Hessen
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Die seit dem fünften Nachtrag (März 2001) bekannt gewordenen Ergänzungen und Verbesserungen zum "Namensverzeichnis" sind im sechsten Nachtrag zusammengefasst. Die Nomenklatur von Agrimonia eupatoria wird kurz behandelt. Die Gattung Thalictrum in Hessen wird nach den Ergebnissen der Revision von Ralf Hand dargestellt. Die Auswertung von Hartmans Exkursionsflora von Schweden und Norwegen (1846) ergab einige Unterartkombinationen, die gegenüber bisher verwendeten Priorität besitzen.
1996 wurde die 1. Fassung einer "Roten Liste der Flechten Hessens" vorgelegt, die auch eine erste Standardartenliste der in Hessen bekannten Flechten beinhaltete. Seither sind zahlreiche weitere Arten - 47 Flechtenarten, 24 lichenicole Pilze, 2 flechtenähnliche Pilze und 1 Algenparasit - für das Bundesland Hessen bekannt geworden, während insgesamt 16 als ausgestorben oder verschollen eingestufte Flechtenarten wieder aufgefunden werden konnten. Leptogium imbricatum, Phaeosporobolus alpinus und Sarcopyrenia cylindrospora stellen gleichzeitig auch Neufunde für Deutschland dar. Die Gesamtzahl der für Hessen aktuell und historisch bekannten Flechten, lichenicolen Pilze und nicht lichenisierten, flechtenähnlichen Pilze beläuft sich nunmehr auf 989 Taxa. Eine verbesserte Kenntnis der Bestandessituation erfordert zudem in einzelnen Fällen eine Änderung der Gefährdungseinstufung. Die sich hieraus ergebenden Ergänzungen und Korrekturen werden in einem ersten Nachtrag vorgestellt.
Nachrichten
(2002)
Die Verbreitung von Mibora minima in Hessen wurde im Jahre 1999 untersucht. Das heutige Verbreitungsgebiet umfasst nur noch ein Viertel der historischen Angaben mit einem Schwerpunkt in der westlichen Untermainebene. Die optimalen Wuchsorte sind lockere, kalkfreie und vegetationsarme Sande. Je weiter die Vegetationsbedeckung sich schließt, um so ungünstiger werden offenbar die Keimungs- und Entwicklungsbedingungen. Aktuelle Gefährdungen sind Nutzungsintensivierung, Nutzungswandel und Überbauung oder Sukzession. Nur durch geeignete Bewirtschaftungsverträge kann der Status quo erhalten werden und die Schaffung geeigneter Bedingungen in unmittelbarer Nachbarschaft mag eine Ausbreitung begünstigen.
Am Beispiel der Region Spessart, in der bis heute 1513 wildwachsende Pflanzenarten nachgewiesen wurden, werden quantitative und qualitative Veränderungen von Flora und Vegetation über eine Gefährdungsanalyse ermittelt. Die quantitative Gefährdung drückt sich in der Zugehörigkeit der Arten zu Kategorien der Roten Listen aus. Die qualitative Gefährdung, also negative Veränderungen der Lebensräume, kann durch die Anteile ausgestorbener und gefährdeter Arten in dem jeweiligen Vegetationstyp beschrieben werden. Neben einer kurzen Beschreibung der besonders stark gefährdeten Lebensräume soll anhand einiger Artbeispiele der teilweise schnelle Ablauf des Biodiversitätswandels, aber auch das immer noch unvollständige Wissen über den aktuellen Florenbestand dokumentiert werden.