Philosophie
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Dass Menschen für das, was sie tun, verantwortlich sind, ist eine Annahme, die im Alltag ohne weitere Begründung gemacht wird. Dies schließt natürlich nicht aus, dass es bezüglich der Verantwortlichkeit bestimmter Personen für bestimmte Handlungen unterschiedliche Ansichten geben kann, aber die allgemeine Unterstellung, dass man für seine Handlungen Verantwortung trägt, ist so tief in der alltäglichen Praxis verwurzelt, dass sie in der Regel unhinterfragt vorausgesetzt wird. Von philosophischer Seite gibt es seit jeher Versuche, diese Alltagsgewissheit durch verschiedene Einwände zu erschüttern. Zu nennen sind hierbei zum einen die Einwände der Verantwortungsskeptiker, denen zu Folge Verantwortung Bedingungen erfordert, die von Menschen prinzipiell nicht erfüllt werden können und die daher die These vertreten, dass niemand für das, was er tut verantwortlich sein kann. Zum anderen gibt es Einwände von Seiten der sogenannten ’Harten Deterministen’. Diese sind der Meinung, dass die Bedingungen für Verantwortung unvereinbar sind mit der These des Determinismus und da einige Ergebnisse der modernen Neurowissenschaft für eine Determiniertheit des menschlichen Gehirns sprechen könnten, wäre daher niemand verantwortlich für seine Handlungen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, im Ausgang von der bestehenden Praxis der Verantwortungszuschreibung zu zeigen, dass sowohl der skeptische als auch der deterministische Einwand unberechtigt sind und es keinen Anlass gibt, auf Grund philosophischer Argumente oder neurowissenschaftlicher Erkenntnisse an der Berechtigung und Sinnhaftigkeit dieser Praxis zu zweifeln. Um dies zu leisten, muss untersucht werden, was es genau heisst, eine Person für ihre Handlung verantwortlich zu machen; auf der Basis dieser Analyse kann dann gezeigt werden, dass beide Einwände gegenüber dieser Praxis ins Leere laufen.
Oder - ist er doch frei?
(2005)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der interdisziplinären Kontroverse um die Willensfreiheit. Es wird aufgezeigt, dass, unter Einbezug der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und deren Grenzen, es immer noch möglich ist, eine Willensfreiheit mit der damit verbundenen Verantwortung in der starken Begriffsform von Kant im Sinne eines Kausalneuanfangs anzunehmen. Die Hinführung zu einer positiv bejahten Willensfreiheit erfolgt entsprechend der Beweisführung Kants. Es werden neuro- und naturwissenschaftliche Erkenntnisgrenzen und Widersprüche (inhaltlicher und methodischer Art) aufgezeigt, und es wird so ein „Spielraum“ für eine theoretisch denkbare Willensfreiheit eröffnet. Dieser theoretisch denkbare Raum wird mit Hilfe empirischer Studien mit der aus der Praxis erforderlichen Annahme einer praktischen Willensfreiheit ausgefüllt. Neurowissenschaftliche, genetische und sozialwissenschaftliche Studien zeigen hierbei auf, dass das Gehirn wegen seiner Plastizität nur ein Glied in einer Kausalkette ist und deswegen zu keiner Falsifikation einer Hypothese von einem Kausalanfang, das heißt der Willensfreiheit, dienen kann. Die praktische Umsetzung der Willensfreiheit wird einerseits durch die Zuhilfenahme des Informationsbegriffes, der neurowissenschaftliche und philosophische Kategorien umfassen kann, und andererseits durch das Konzept eines emotionalen Gleichgewichtes zugelassen. Letzteres stellt den Zustand im Menschen dar, der als informationelles Patt einen nicht vorhersagbaren Kausalneuanfang ermöglicht. Dieser ist in jedem Menschen als Freiheitspotential angelegt, mit dem allerdings in einer aktiven Weise gearbeitet werden muss, damit Freiheit zur Geltung kommen kann. Letzteres ist von Bedeutung hinsichtlich kultureller Veränderungen, technischer Innovationen, Therapien, Motivationen, Identifikationen und vieler anderer menschlicher Potentiale.