Geschichtswissenschaften
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Raoul Sage
(2010)
Agelidis (A.) legt mit dem zu besprechenden Buch die überarbeitete Fassung ihrer Bonner Dissertation von 2004 vor. Berücksichtigt werden Denkmäler aus Athen, Attika, Oropos, dem böotischen Orchomenos, Delos und Thasos. Von anderen Orten bzw. aus anderen Landschaften seien keine von Choregen und Agonotheten errichteten Denkmäler bekannt. Wie A. betont, gab es seit dem Werk von Emil Reisch (Griechische Weihgeschenke, Leipzig 1890) keine zusammenfassende Untersuchung mehr zum Thema. ...
Der IT-Industrieverband Bitkom findet die Debatte um Netzneutralität nicht so gelungen und möchte lieber über etwas anderes reden: Deutsche IT-Branche ringt um Position zur Netzneutralität. Dass die Deutsche Telekom bei Bitkom eines der einflußreichsten Mitglieder ist, wenn nicht sogar das einflußreichste, dürfte damit sicher überhaupt nichts zu tun haben.
Bereits in der letzten Woche hat der rheinland-pfälzische Landtag den Gesetzentwurf zum "Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" (kurz: die landesrechtliche Umsetzung des JMStV) ratifiziert.
Und zwar mit den Stimmen von CDU und SPD. Die FDP hat sich enthalten. Die Entscheidung im Beck’schen Königreich kam nicht wirklich überraschend, schließlich wurde der Staatsvertrag federführend von der Mainzer Staatskanzlei vorangetrieben.
Deutlich überraschender ist da schon, dass der Unionspolitiker Dr. Peter Tauber (MdB und Enquete-Mitglied) ausgerechnet einem Piraten Platz in seinem Blog einräumt, um ihn in einem Gastbeitrag gegen den Staatsvertrag argumentieren zu lassen. ...
"Dissz concilium hett ein schoenen anfang, aber ein ublen uszgang von nochvolgender zweyung wegen". Diesem Motto – es findet sich in der Schedelschen Weltchronik (f. CCXLIIIr) wie bei dem Basler Chronisten Christoph Offenburg – ist bislang auch die Forschung gefolgt, wenn sie der zweiten Hälfte des Basiliense weitaus weniger Beachtung geschenkt hat als dessen erstem Jahrzehnt bis zur Absetzung Eugens IV. und Erhebung Felix’ V., da es nach 1440 scheinbar nur noch die sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen und den schließlichen Misserfolg des gesamten konziliaren Zeitalters zu bilanzieren gibt. Um zu einer differenzierteren Einschätzung zu gelangen, bedarf es – so HERIBERT MÜLLER (Frankfurt am Main/München) – noch breiterer Quellenerschließung sowie der Berücksichtigung einer in den letzten Jahren merklich intensivierten Publikationstätigkeit generell zum Zeitalter des großen Schismas und der Reformkonzilien (bis eben auf die Basler Spätzeit); einer Epoche, die es auch als ganze bei solcher Schlussbilanz selbstverständlich mit einzubeziehen gilt. Diese zahlreichen Veröffentlichungen neueren Datums mögen im Übrigen mit der von Erich Meuthen entwickelten Sicht auf die – lange vorrangig theologisch und strikt kirchenhistorisch untersuchten – großen Konzilien des 15. Jahrhunderts als allgemeinhistorisch relevante Phänomene zusammenhängen. Müller bot sodann eine Vorschau auf die im Rahmen der Tagung behandelten Themen und wies auf sonstige Forschungsfelder hin, die weiterhin der Erschließung harren, wie etwa die bislang nur ungenügend untersuchte Frage einer Rezeption Basler Reformdekrete "stricto sensu" via Provinzial- und Diözesansynoden oder die – oft gebrochenen und daher besonders aufschlussreichen – Biographien von Konzilsvätern aus Spätbasler Zeit und deren Situierung in personellen Verbundnetzen oder aber die Politik jener Mächte, die wie Mailand, Aragón und Polen das Basler Konzil noch in den vierziger Jahren mit in ihr Kalkül einbezogen. Besonderes Augenmerk wäre indes auf Frankreich und das Reich als die für die Liquidation des Basiliense entscheidenden Mächte zu richten, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt kompetitiver Konkurrenz (vgl. auch drittes Konzil, Fürstenkongress), der wiederum auf den Umstand konzilsbedingter Ausformung prä- oder protonationaler Faktoren verweist. ...
Von 9.–13. November 2009 kamen die 141 Vertragsstaaten der Anti-Korruptionskonvention der Vereinten Nationen in Doha (Katar) zusammen und nahmen die wichtigste Resolution seit Inkrafttreten der Konvention an. In Zukunft wird die Umsetzung der Konvention in jedem Vertragsstaat von jeweils zwei anderen Vertragsstaaten überprüft, die einen Bericht mit Empfehlungen abgeben. Dies soll nicht nur die Umsetzung des ersten globalen Abkommens gegen Korruption garantieren, sondern auch den internationalen Dialog und die Leistung technischer Hilfe fördern. Viele Delegierte wiesen darauf hin, dass Bestechung nur im Zusammenwirken von aktivem und passivem Part möglich sei und dass Korruption in ihren vielfältigen Formen nur in der geteilten Verantwortung von Industrie- und Entwicklungsländern effektiv bekämpft werden könne. Dies entspricht dem Geist der Konvention, die die internationale Zusammenarbeit erleichtert und durch umfassende Bestimmungen über die Strafbarkeit unter anderem von Bestechung gleiche Bedingungen unter den Staaten schafft. ...
Thomas Ott beschäftigt sich in seiner 2006 abgeschlossenen Dissertation mit dem albertinischen Sachsen und seinen politischen Wirkungskreisen im 16. Jahrhundert. Im Zentrum des Interesses steht die Frage, "was das albertinische Sachsen im Reich 'ausmachte', was es 'galt', wodurch seine Beziehungen zu anderen Ständen und zum Kaiser definiert waren" (6). Als zentrale Maßstäbe für die Einordnung Sachsens in das durch Kaiser und Reichsverband markierte Bezugsfeld werden in der Einleitung unter den Schlagworten "Präzedenz" und "Nachbarschaft" einerseits die Teilnahme an Reichsversammlungen und damit die Bedeutung von Session und Zeremoniell und andererseits das Erbeinungswesen herausgestellt. Bei Letzterem liegt der Fokus auf Erbeinungen zwischen Sachsen und Böhmen und der Frage, ob diese "langfristig für Einfluß bei Kaiser und Ständen sorgen konnten und wie sich dieser Einfluß bemaß" (27). ...