Geographie
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Der Mietspiegel ist ein Instrument im deutschen Vergleichsmietensystem, mit dem die Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt reguliert werden sollen. Frankfurt am Main war Pionier bei der Durchsetzung des Mietspiegels in der Bundesrepublik: Bereits in den 1960er Jahren wurden Mietprognosen von der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer (Haus & Grund) veröffentlicht, die bei Rechtsstreitigkeiten schlichtende Funktion erfüllen sollten; 1974 kam es zur Bildung einer Kommission, in der neben der Stadt Frankfurt u.a. Repräsentant_innen der beiden Mietparteien vertreten waren und die den ersten Mietspiegel herausgab (vgl. Lammel 2007: 4); 1990 kam es schließlich zur bundesweit ersten Erstellung eines Mietspiegels mittels der Regressionsanalyse – einer Methode, die damals von Seiten der Vermieter_innenverbände heftig angefeindet wurde (vgl. ebd.: 6ff., Hummel 1993), mittlerweile jedoch allgemein als anerkannt gilt (vgl. BMVBW 2002: 39). In Frankfurt kommt diese Methode bis heute zur Anwendung, obwohl sie nach wie vor in der Kritik der Vermieter_innenverbände steht (vgl. exemplarisch Ridinger 2011). Entsprechend lehnten diese bspw. den Mietspiegel 2008 geschlossen ab, während die Mieter_innenverbände ihm durchweg zustimmten (vgl. Amt für Wohnungswesen 2008: 4). Haus & Grund äußerte sich damals in Vertretung der Kleineigentümer_innen wie folgt:
„Der einseitig von der Stadt aufgezwungene Mietspiegel kann seinen Hauptzweck, nämlich für eine Befriedung zwischen Mietern und Vermietern zu sorgen, nicht erfüllen“ (Haus & Grund 2009).
2010 wendete sich das Bild: Während die Vermieter_innenverbände dem neuen Mietspiegel mehrheitlich zustimmten, stimmte ein Mieter_innenverband dagegen und zwei enthielten sich der Stimme. Beispielhaft auch hier die Erklärung von Haus & Grund:
„Frankfurter Vermieter können aufatmen. Der neue Frankfurter Mietspiegel 2010 ermöglicht Mietsteigerungen um durchschnittlich 4,4 Prozent. (...) Die Innenstadt wurde durch die Einführung von zwei neuen Wohnlage-Kategorien stark aufgewertet, die Liste der Durchgangsstraßen wurde merklich reduziert, und der restaurierte Stilaltbau erhält endlich die Zuschläge, die ihm gebühren. Freuen dürfte viele Vermieter zudem, dass auch Balkone, Terrassen, Loggien und Rollläden wieder Zuschläge erhalten, ebenso wie modernisierte Bäder“ (Haus & Grund 2011a).
In der Folge kam es zu teilweise drastischen Mieterhöhungen, die zum Protest verschiedener Stadtteilinitiativen führten (FR 2011b, 2011c). In der Diskussion um die Fortschreibung des Mietspiegels 2010 wurde von der IG BAU seine Abschaffung gefordert (vgl. FR 2012d).
Die vorliegende Arbeit verdeutlicht für das Handlungsfeld „Ethnomarketing in Deutschland“, wie ethnische Grenzen gezogen werden. Sein Ausgangspunkt ist der gesellschaftliche Diskurs über das Deutschsein und seine Gegenstücke: das Türkische, Russische, Orientalische, Südländische usw.. Im Niemandsland zwischen Fremdem und Eigenem führen die Akteure des Ethnomarketings ihr eigenes Spiel mit der Ethnizität auf, indem sie sich die kursierenden ethnischen Zuschreibungen zu nutze machen. Sie übernehmen selektiv die im Diskurs vorgefundenen ethnischen Konstruktionen eines „kollektiven Gedächtnisses“ in der Gesellschaft über sich selbst und „die Anderen“, modifizieren diese Konstruktionen in ihrem Marketing entsprechend eigener Vorstellungen und Interessen, verstärken ihre Wirkung durch Ausstrahlung in den Medien und greifen so selbst ein in den machtbasierten gesellschaftlichen Prozess ethnischer Rollenzuweisung und Anerkennung. Die Gestaltung des eigenen Marketings zwingt die Akteure, sich auf eindeutige Werbebilder festzulegen, und ihre Präsenz in der Öffentlichkeit nötigt sie, sich und ihr ethnisches Marketing zu erklären. Sie offenbaren dadurch ihre Persönlichkeiten, Interessen, Vorstellungen, Fähigkeiten, Rollenverständnisse und Strategien – nicht jedoch das vermeintliche „Wesen“ ethnischer Zielgruppen, die sie adäquat zu bewerben glauben. Wie aus einleitender Definition hervorgeht, ist für Ethnomarketing ein Umfeld ethnischer Divergenz notwendig, um bestehen und funktionieren zu können. Es sind die fortwährenden Debatten in Deutschland über Ausländer, Asylanten, deutsche Werte, Einbürgerung, Fundamentalismus usw., in welchen entlang vermeintlich realer Kriterien wie Herkunft, Mentalität, Religion, Aussehen, Sprache usw. die soziale Realität ethnischer Gruppen (re-)konstruiert und ihnen stigmatisierend Eigenschaften zugeschrieben werden. Am vorläufigen Ende dieses Prozesses stehen Einbürgerungstests, mit welchen das „Deutsche“ vom „Undeutschen“ getrennt und bewahrt werden soll, die jedoch lediglich den Glauben ihrer Urheber demonstrieren, dies sei möglich. Als Gegenpol zum „guten“ Deutschen hat der Diskurs eine Chimäre aus zahlreichen, zumeist abwertenden Zuschreibungen für das Östliche, Südländische, Orientalische, Islamische usw. hervorgebracht, die im Türkischen oft einen Platzhalter findet: „Der Türke“ ist für viele Menschen zum Bild vom „unliebsamen“ Ausländer generell geworden. Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund ist Ethnomarketing erfolgreich, wenn es gelingt, den „verletzten Seelen“ die ethnische Wertschätzung zu geben, die sie sich von der „deutschen“ Gesellschaft vergeblich wünschen. Ethnomarketing kompensiert jedoch nicht nur das Gefühl mangelnder ethnischer Akzeptanz, das viele ethnisch stigmatisierte Rezipienten empfinden, sondern ist auch ein Mikrokosmos, in welchem die gleichen Prozesse der Konstruktion und Instrumentalisierung von Ethnizität wirksam sind wie in der umschließenden Gesellschaft. ....
Die Kernidee der kommunalen Kriminalprävention – die Sicherheitsgewährleistung auf der örtlichen Ebene – ist in den letzten Jahren in den Mittelpunkt sicherheitspolitischer Debatten gerückt. Schlüsselkonzepte wie Gemeinschaftlichkeit, Vernetzung und Bürgernähe gewinnen in den Kommunen zunehmend an Relevanz und münden in die Etablierung lokaler ressortübergreifender Zusammenschlüsse zur Kriminalitätsverhütung. Unter der Bezeichnung „Kriminalpräventionsräte“ versammeln sich allerdings sehr unterschiedliche inhaltliche und strategische Konzepte sowie eine Vielzahl lokaler Institutionalisierungsformen. Eine systematische Bestandaufnahme und Gegenüberstellung hat bislang nicht stattgefunden. Hinzu kommt, dass die Verbreitung lokaler Präventionsgremien in Deutschland von anhaltender Kritik begleitet wird: Auf Tagungen zur kommunalen Kriminalprävention werden z. B. immer wieder unzureichende Handlungsbefugnis, mangelnde Einbindung der Bürger/innen oder die große Bandbreite an Maßnahmen der Präventionsarbeit bemängelt, die letztlich zu einer Aushöhlung des Konzepts führten. Die Beobachtungen waren Anlass für die vorliegende Studie. In den zahlreichen Gesprächen mit Akteuren aus dem Bereich der kommunalen Kriminalprävention hat sich abgezeichnet, dass das Feld lokaler Präventionsarbeit nicht systematisch erfasst ist. Es gibt bislang keine Studie, die einen deutschlandweiten Überblick über die Verteilung der Gremien, die unterschiedlichen Organisationsformen, die beteiligten Akteure und die Projektarbeit liefert. Vor diesem Hintergrund erschien es notwendig, die Gremien deutschlandweit zu erheben und das Feld lokaler Präventionsarbeit zu strukturieren. Zu diesem Zweck werden im Folgenden die lokalen Netzwerke in vier thematischen Blöcken untersucht: • Präventionslandschaft: Wie verteilen sich die Gremien in Deutschland und in welchen Bundesländern sind lokale Präventionsnetzwerke besonders verbreitet? • Organisation: Wie sind die Präventionsgremien intern strukturiert und lokal ausgerichtet? • Vernetzung: Welche lokalen Institutionen arbeiten in den Gremien zusammen? Inwieweit sind die Bürger in die Präventionsarbeit einbezogen? • Projektarbeit: In welchen Bereichen sind die Gremien aktiv und welche Projekte werden durchgeführt? An welchen Zielen orientiert sich die Projektarbeit? Die vorliegende Studie ist die erste deutschlandweite Online-Befragung unter lokalen Präventionsgremien. An ihr haben sich über 250 Gremien beteiligt. Ihnen gilt besonderer Dank, sowie dem Deutschen Forum Kriminalprävention (DFK), dem Europäischen Zentrum für Kriminalprävention (EZK) und dem Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) für die Unterstützung bei der Umfrage.
Bislang war in deutschen Städten das Wohnen im Eigentum – entweder im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung – die Ausnahme. Insbesondere in Großstädten dominierte das Wohnen zur Miete. Gegenwärtig ändert sich dies: Großstädte wie Frankfurt, Berlin, Hamburg, Köln und München sind gegenwärtig geprägt von einer Kauflust privater und institutioneller Investoren. Zugleich hat in vielen Städten ein Ausverkauf und/oder Vermarktlichung des öffentlichen Wohnungsbestandes stattgefunden. Dies hat dazu beigetragen, dass die Preise sehr stark angestiegen sind. In dem Beitrag wird die aktuelle Entwicklung auf städtischen Wohnungsmärkten in Deutschland als Folge einer Finanzialisierung von Immobilien sowie einer Responsibilisierung im Bereich der Wohnversorgung analysiert. Es wird gefragt, welche Folgen dies in Städten hat.