Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
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Warum werden Frauen Terroristinnen? Wider eine stereotype Betrachtung des weiblichen Terrorismus
(2017)
Punk-Band Frontfrau, Ex-Katholikin, Kosmetikverkäuferin – für die meisten klingt das nicht nach der Biographie einer der aktivsten Anhängerinnen des sogenannten Islamischen Staates (IS). Und doch: Bis Sally Jones jüngst bei einem US-Drohnenangriff ums Leben gekommen ist, war die Britin für mehr als vier Jahre das weibliche Gesicht des IS. Die Geschichte von Jones wirft eine grundlegende Frage auf: Wieso werden Frauen Terroristinnen? Ein Blick auf das breite Spektrum und die Geschichte des weiblichen Terrorismus zeigt, dass Terroristinnen weder neu noch selten, weder vor allem Opfer noch rein persönlich motiviert sind. Wenn an solchen Stereotypen festgehalten wird, steht dies nicht nur einer umfassenden Analyse der Gründe, sondern auch der Prävention von weiblichem Terrorismus im Wege.
Sally Jones Tod im Juni wurde erst vor Kurzem bekannt, und eine letztgültige Bestätigung steht noch aus – genauso wie die Antwort auf die Frage, ob der Drohnenangriff legal war, da angeblich auch ihr 12-jähriger Sohn getötet wurde. So wie Sally Jones möglicherweise posthum als erstes explizit weibliches Ziel eines solchen Angriffs Prominenz erlangen könnte, gibt ihre Person der regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen wie wissenschaftlichen Diskussion über die Gründe für weiblichen Terrorismus neue Nahrung. In dieser Debatte sind Antworten auf die Frage, ob Frauen „auch“ Terroristinnen sein können, inzwischen zu einem Dickicht aus Stereotypen und Fantasien mutiert. Wird Religion – vulgo Islam – dieser Mischung hinzugefügt, begibt sich die Diskussion oft vollends auf Abwege. Von den vielen Argumenten, die dabei angeführt werden, halten sich drei mit besonderer Vehemenz: Weiblicher Terrorismus sei erstens ein neues und seltenes Phänomen; Frauen seien zweitens in der Regel Opfer; und drittens hätten Terroristinnen – im Gegensatz zu ihren männlichen Counterparts – in der Regel persönliche Motive. Die beiden ersten Argumente sind schlicht falsch und das dritte greift entschieden zu kurz. Es lohnt also, ein paar Breschen in das Dickicht zu schlagen...
Digitale Technologien und ihre vielfältige Nutzung verändern normative Ordnungen auf politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene. Das Internet bietet neue gesellschaftliche Räume, die soziale Interaktion strukturieren. Diese sind jedoch nur halb-öffentliche Räume, in denen die Dienstleistungsanbieter mit Verweis auf ihre AGBs die Möglichkeit haben, etwa politische Äußerungen zu zensieren oder gar zu löschen. Darüber hinaus kooperieren manche private Unternehmen auch mit Staaten in der Strafverfolgung, und treffen Entscheidungen darüber welche Daten sie weitergeben. Welche Normen stoßen im Rahmen der Digitalisierung aufeinander und inwieweit sollten und könnten diese per Gesetz reguliert werden? Können die Grundrechte der Nutzer/innen noch umfassend gewährleistet werden? Mit diesen hochaktuellen Fragen befasste sich am 06. und 07. Juli die interdisziplinäre Konferenz “Normative Orders of the Digital“ am Exzellenzcluster Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt.
A growing number of defense-industrial 3D printing fairs, print-a-thons and the amount of defense dollars, particularly in the US, going into the technology of 3D printing speak to the fact that the defense industry and some countries’ armed forces recognize the great potential of the technology. 3D printing indeed allows the quicker, cheaper, and easier development of weapons, and even entirely new weapon designs. This applies to the full range of weapons categories: Small arms and light weapons (e.g. guns, guns, guns and grenade launchers), conventional weapon systems (drones, tanks, missiles, hypersonic scramjets) – and possibly even weapons of mass destruction.
Ein historischer Moment? Die UN beschließen erstmals Verhandlungen zu einem Nuklearwaffenverbot
(2016)
Um Mitternacht deutscher Zeit beschloss der Erste Hauptausschuss (Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit) der UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit, dass im nächsten Jahr Verhandlungen über ein Verbot von Kernwaffen aufgenommen werden sollen. Damit gipfelte die sogenannte Humanitäre Initiative, die sich in den vergangenen Jahren formierte und zunehmend an Momentum gewann, in einer historischen Resolution. Mit 123 zu 38 Stimmen, bei 16 Enthaltungen, stimmten knapp Zweidrittel der Staaten für Resolution L.41 („Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations“). Die USA und Russland, deren Arsenale zusammen über 95% der weltweiten Kernwaffen ausmachen, stimmten ebenso dagegen, wie (mit Ausnahme der Niederlande) sämtliche NATO-Mitglieder, darunter auch Deutschland. Wir rufen an dieser Stelle in Erinnerung, was sich hinter der Humanitären Initiative verbirgt, was es mit dem nun zu verhandelnden Kernwaffenverbot auf sich hat und werfen einen Blick auf das Abstimmungsergebnis....
Repertoires of counter-contention: conceptualizing institutional responses to social movements
(2016)
The ways in which political authorities respond to societal challenges is a key element in the interaction between social movements and state institutions. Two conceptual distinctions are important when studying such repertoires of counter-contention: authorities’ responses may (1) aim at either including or excluding challengers, and they may (2) either respect their autonomy or try to control them.
Wissenschaftler und Praktiker diskutierten auf der Jahreskonferenz des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung über die Rolle nicht-staatlicher Akteure in der Weltpolitik. Im Fokus stand die Frage, ob die Einbindung von so unterschiedlichen Akteuren wie Rebellengruppen, Unternehmen und NGOs der Gestaltung einer friedlichen Ordnung zu- oder abträglich sei.
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
In der diesjährigen Rede zur Lage der Nation hat Präsident Obama erneut einen relativ hohen Anteil seiner begrenzten Redezeit auf Außen- und Sicherheitspolitik verwendet – und damit den sich über seine zwei Amtszeiten abzeichnenden Trend bekräftigt. Exakt ein Viertel seiner knapp 6.500 Worte (für die er dieses Jahr 59 Minuten und 56 Sekunden benötigte) füllten Themen wie IS und Syrien/Irak, der Abzug aus Afghanistan, die Ukraine-Krise und russische Aggression, das Tauwetter in der Karibik, die Verhandlungen rund um das iranische Atomprogramm, Cybersicherheit, Ebola, Guantanamo und die „größte Gefahr für zukünftige Generationen“: Klimawandel....
Die Entscheidung scheint gefallen: die Bundesregierung wird bald bewaffnete Drohnen anschaffen. Dass die Politik sich den Wünschen des Militärs nach bewaffneten Systemen beugen würde, war letztlich nicht eine Frage des ob sondern nur noch des wann. Aber schon die Art und Weise, wie die Entscheidung an die Öffentlichkeit gelangt ist, zeigt, was die Bundesregierung offensichtlich vermeiden möchte. Anstelle eines „gesellschaftlichen Diskurses“ über Kampfdrohnen, den Verteidigungsminister de Maizière stets angekündigt hatte, war es eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei, die Klarheit über die deutschen Absichten brachte. Völlig überrumpelt musste das Verteidigungsministerium schnell klarstellen, bewaffnete Drohnen seien „unbedingt erforderlich“. Diese dienten dem Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten, in internationalen Einsätzen und jeder, der die Anschaffung bewaffneter Drohnen in Frage stelle, unterwandere die Sicherheit unserer Streitkräfte, so die offizielle Argumentation. Man könne einfach nicht auf diese Fähigkeit verzichten – nicht gerade ein Diskussionsangebot aus dem Verteidigungsministerium...