BDSL-Klassifikation: 06.00.00 Mittelalter > 06.06.00 Handschriften
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(2020)
Die Universitätsbibliothek der 1527 gegründeten Philipps-Universität Marburg besitzt eine kleine Sammlung von gut einhundert mittelalterlichen Buchhandschriften, die jedoch von einer überraschend großen Zahl von mehreren Hundert Fragmenten flankiert wird. Es handelt sich bei diesen Fragmenten um eine nahezu unerschlossene Bestandsgruppe.
Unter der Signatur Frg. 39 werden in der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck (ULBT) drei Papierdoppelblätter, unter Frg. 40 ein Doppelblatt eines geistlichen Prosatextes aufbewahrt, die sich lange einer Identifikation entzogen haben. Geistliche Prosatexte haben seit den Editionen und Studien der 'Würzburger Prosaforschungsgruppe' um Kurt Ruh die germanistische Forschung beschäftigt. Die Editionstätigkeit auf diesem Feld scheint jedoch in jüngerer Zeit weitgehend zum Erliegen gekommen zu sein. Die Kapitelzählung (36, 37, 39) im Text von Frg. 39 ließ auf ein längeres Werk schließen, die Kapitelüberschriften auf eines aus dem Bereich der Katechese. Die Vermutung, dass es sich um die 'Himelstraß' des Augustiner Chorherren Stephan von Landskron (†1477) handeln könnte, ließ sich über den Weg des 'Handschriftencensus' durch Vergleich mit dem Digitalisat einer vollständigen Überlieferung erhärten.
Die Überlieferung des Lübischen Rechts nimmt für den Ostseeraum eine zentrale Stellung ein. In über 100 Städten hatte dieses Recht Geltung. Bereits in den 1260er Jahren entstanden erste deutschsprachige Handschriften und im Jahr 1294 veranlasste der Lübecker Kanzler Albrecht von Bardewik eine Neuordnung des Rechts im sog. Bardewikschen Codex. Heute liegt das Lübische Recht in rund 30 mittelalterlichen Codices sowie einer Reihe von Fragmenten vor. [...] Bei der Katalogisierung der abgelösten mittelalterlichen Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar tauchte sozusagen in allerletzter Sekunde, als das Manuskript des Kataloges bereits abgeschlossen war, ein niederdeutsches Fragment auf, das sich inhaltlich sehr schnell als Lübisches Recht entpuppte.
Klosterbibliotheken und -archive bergen mitunter noch ungehobene Schätze. Dies durfte der Autor erfahren, als er während seiner systematischen Suche nach Textzeugen des 'Magnum Legendarium Austriacum' im Archiv des Benediktinerstifts Göttweig (Niederösterreich) auf ein Fragment von Wolframs von Eschenbach 'Willehalm' stieß.
Im Zuge der systematischen Erfassung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadtbücher Deutschlands werden durch die Mitarbeiter des DFG-Langfristvorhabens 'Index Librorum Civitatum' gelegentlich interessante Funde von makulierten Inkunabeln und Handschriften gemacht. [...] Im Stadtarchiv Heringen (Helme) befinden sich 66 Bände, die als "Rechnungen des Raths zu Heringen und Manuale über Einnahme und Ausgabe" bezeichnet werden und eine Laufzeit von 1600 bis 1764 aufweisen. [...] Zwischen den einzelnen Heften fanden sich immer wieder ältere Pergamentblätter, die als Einbände der ursprünglichen Einzelrechnungen gedient hatten. Zumeist handelte es sich dabei um liturgische Handschriften wie Hymnarien oder Gradualien. Im Band mit der Signatur XV. wurde jedoch ein hinter dem Buchblock liegendes, loses Pergamentblatt aufgefunden, das nicht mit einem lateinischen, sondern einem mittelhochdeutschen Text beschriftet war, wobei der Name Willehalm sofort ins Auge fiel. Eine anschließende Textbestimmung ergab, dass es sich bei dem aufgefundenen Fragment um eine Textpassage aus dem 'Rennewart' Ulrichs von Türheim handelte.
Der kleine Roman 'Die Heidin II' ist mehrfach überliefert, darunter auch in vier Fragmenten von unterschiedlichem Umfang. [...] In den einschlägigen Katalogen der besitzenden Bibliotheken finden sich keine Hinweise auf eine mögliche Zusammengehörigkeit der Fragmente. [...] Erst im Rahmen der Vorbereitung der neuen Ausgabe der 'Heidin II' im DFGProjekt "Edition und Kommentierung der deutschen Versnovellistik des 13. und 14. Jahrhunderts" (2009–2017) wurden endlich Digitalisate aller vier Fragmente angefertigt, sodass sie direkt nebeneinandergelegt und verglichen werden konnten. Dabei wurde sehr schnell klar, dass die vier Bruchstücke eindeutig aus demselben Codex stammen müssen.