360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Regulierte Selbstregulierung ist ein Modus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie findet statt, wenn gesellschaftliche Selbstorganisation einen Verbund mit staatlicher Steuerung eingeht. Nichtstaatliche Formen der Normsetzung, der Normdurchsetzung, der Kontrolle und der Konfliktentscheidung treten in mannigfachen Kombinationen mit staatlicher Rahmen- und Detailgesetzgebung, staatlicher Aufsicht, staatlicher Finanzierung und administrativer Mitbestimmung auf. Gesellschaftliche Partikularinteressen und staatliche Steuerungsambitionen amalgieren in Kooperation und Konflikt zu vielfältigen Ausdrucksformen von »Gemeinwohl«. Der Staat instrumentalisiert gesellschaftliche Expertise, gesellschaftliche Initiative und gesellschaftliche Mobilisierungsfähigkeit für seine Zwecke, nichtstaatliche Akteure wiederum nutzen das staatliche Handlungspotential und staatliche Finanzmittel, um eigene Koordinationsprobleme oder Ressourcenengpässe zu bewältigen. – Dieser bunte Karneval der Regelungskulturen ist Teil unserer Rechtsordnung. Seine Geschichte kann aber weder von den historischen Erzählplots der sich über das Privatecht selbst regulierenden bürgerlichen Gesellschaft angemessen erfasst wird noch von jenen, die die Herausbildung eines alle Machtmittel monopolisierenden Staatswesens in den Mittelpunkt stellen. Dieser Komplex bedarf vielmehr einer historischen Bearbeitung, die die Verflechtungen, Übergänge, Hybridisierungen und Ambivalenzen in den Mittelpunkt rückt. ...
Der vorliegende Band enthält die Referate des am 10. Dezember 2010 veranstalteten 9. Göttinger Workshops zum Familienrecht, der die aktuelle Novellierung des Vormundschaftsrechts zum Gegenstand hatte. Den Auftakt bildete die Darstellung des Reformbedarfs im Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht (Gisela Zenz), gefolgt von der Erläuterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Thomas Meyer). Im Anschluss wurde der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das Betreuungsrecht als Vorbild für das neue Vormundschaftsrecht herangezogen werden kann (Dieter Schwab). Einen Perspektivwechsel weg vom Gesetzgeber und hin zum Mündel forderte der nachfolgende Beitrag, der die Auswahl des passenden Vormunds für den individuellen Mündel thematisierte (Barbara Seidenstücker). Abschließend wurden die strukturellen Probleme auf Seiten der Jugendämter aufgezeigt (Hans-Werner Pütz) und das im Gesetzgebungsverfahren vernachlässigte Problem beleuchtet, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetzentwurf für die Ergänzungspflegschaft ergeben (Thomas Meysen).