770 Fotografie, Video, Computerkunst
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Als am 11.10.1987 der Stern- Reporter Sebastian Knauer den toten, erst kurz zuvor vom Amt des Ministerpräsidenten in Kiel zurückgetretenen, Uwe Barschel (CDU) in der Badewanne seines Genfer Hotelzimmers fotografierte1, schuf er eine Fotografie, deren Bekanntheit und Streitbarkeit bis heute nicht verblasst ist.
In einer fast unüberschaubaren Vielzahl von Quellen, allen voran das Internet, stehen uns heute Bildmaterialien zu allen gesellschaftspolitischen Ereignissen zur Verfügung. Hier entsteht die grundlegende Problematik der Bildquellennachweise, vor denen auch die Redaktion dieser Publikation stand. Immer und überall zugänglich, ist jedoch nicht immer klar: was ist zu belegen, wie sind sie zu belegen und wie ist zu verfahren, wenn es keinen Urheber/Quelle gibt oder dieser nicht (mehr) nachzuweisen ist? Die Autorinnen wollen an dieser Stelle jenes Dilemma nicht in Form von Gesetzestexten wiedergeben, sondern primär ein Bewusstsein dafür schaffen, wie man sich mit der freien Verfügbarkeit von Bildmaterialien auseinandersetzt und ihr begegnet. Es sollen vielmehr Fragen aufgeworfen werden die den Sachverhalt der Materie verdeutlichen. Im Einzelnen können hier nur einige Denkanstöße gegeben werden um auf die Problematik innerhalb des Bildurheberrechtsgesetzes aufmerksam zu machen...