Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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Das Thema "Frauen und Islam" löst bei vielen Menschen in westlichen Gesellschaften eine Assoziationskette aus, in der unweigerlich Stichworte wie "Harem", "Patriarchat", "Verschleierung" und "Unterdrückung" vorkommen. Titelseiten von Romanen, reißerischen Berichten oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen über muslimische Frauen werden stets mit denselben stereotypen Wort- und Bildkombinationen versehen, die Verschleierung und Abschließung als vorherrschende Merkmale weiblichen Lebens in islamischen Gesellschaften darstellen. Der Islam erscheint als eine ausgeprägt patriarchale Religion, die von Frauen nur erduldet und nicht gestaltet wird. Frauen werden als passive Objekte islamisch geprägter religiöser und gesellschaftlicher Normen, nicht als handelnde Subjekte aufgefaßt. Die Position von Frauen in islamischen Gesellschaften wird entweder an westlichen Gesellschaften oder an normativen Aussagen religiöser Schriften gemessen, was in beiden Fällen wenig Raum für die Ansichten der muslimischen Frauen selbst läßt.
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Die Scharia umfasst nach muslimischer Auffassung alle Fragen des Lebens und gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie, Gesellschaft sowie gegenüber Gott. Insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zwar infolge der Anwerbung sogenannter ,Gastarbeiter‘ und der Aufnahme von Flüchtlingen aus mehrheitlich islamischen Ländern hat sich das Thema Scharia in Deutschland, wie in vielen anderen nicht-islamisch geprägten Gesellschaften, zu einem ausgesprochen heiklen Streitgegenstand entwickelt. Ein nicht unbedeutender Teil der im Westen lebenden Muslime will sein Leben nach den Schariavorschriften ausrichten. Diese Vorschriften stehen jedoch nicht immer in Einklang mit dem Ordnungssystem oder den Werten der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Muslimische Gelehrte entwickelten im Zuge dessen ein spezielles Konzept des so genannten Fiqh al-aqallīyāt („Minderheitenrecht“), welches Fragen der Minderheiten im schariarechtlichen Rahmen entsprechend ihrer Lebensumstände behandeln soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Umgang der Muslime mit Nichtmuslimen im Allgemeinen und mit deren religiösen sowie gesellschaftlichen Feierlichkeiten im Besonderen schariarechtlich bewertet wird. Diese Fragestellung wird anhand von drei Rechtsgutachten (fatwa Pl. fatāwā) Yūsuf al-Qaraḍāwīs, eines der wohl populärsten und anerkanntesten Gelehrten der Gegenwart im sunnitischen Islam, beantwortet.