Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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ʿAzīmabādīs Erläuterung des Taǧdīd-Hadithes als Beispiel eines religiösen Autorisierungsdiskurses
(2017)
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Um einen besseren Überblick über die vielfältige religiöskulturelle Situation des gegenwärtigen Korea zu gewinnen, ist es nötig, zunächst einen Blick auf die wechselvolle koreanische Kulturgeschichte zu werfen. Korea war ursprünglich ein Agrikulturland. Deshalb war der Himmel für die Menschen der frühen Ackerbaukultur Koreas von grundlegender religiöser Bedeutung. Der Himmel symbolisierte die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Er verkörperte die Lebenskraft schlechthin. Von Anfang an gab es in Korea eine starke eigenständige Religionskultur, die vom Schamanismus und der volkstümlichen Drei-Götter-Verehrung geprägt war. Diese altkoreanische Tradition nahm später die von China her eindringen-den Religionskulturen des Konfuzianismus, Buddhismus und Taoismus in sich auf. Die besonders starke Einwirkung des Buddhismus auf Politik und Kultur Koreas wird "das erste Zeitalter des kulturellen Schocks" genannt. Der Buddhismus wurde im Jahre 392 n.Chr. zur Staatsreligion erhoben und gleichzeitig erlangte der Konfuzianismus als Staats- und Verwaltungsethik bestimmenden Einfluß auf das gesellschaftliche Leben Koreas. Die genannten fünf Religionen waren trotz ihrer Verschiedenheit stets harmonisch miteinander verbunden. Sie alle durchdringen bis heute alle Lebensbereiche, und sie alle stellen zentrale kulturbildende Elemente dar. In dieser religiösen Tradition, die durch Offenheit gegenüber fremden Kulturen gekennzeichnet ist, liegt denn auch die spezifische Situation religiöser Akkulturation in der pluralistischen Gesellschaft des heutigen Koreas begründet. ...
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Die Behandlung einiger Aspekte der Religiosität des jungen Goethe unter besonderer Berücksichtigung der damaligen Frankfurter religiösen Verhältnisse hat zunächst die Vieldeutbarkeit der Äußerungen des Dichters zu unserem Thema, ihren Metapher-Charakter zur Kenntnis zu nehmen: Goethe wurde (und wird) für ganz verschiedene Interessen in Anspruch genommen, die die Interpretation jeweils "kanalisieren"! So pries das freigeistige 19. Jahrhundert in ihm den Religionsverächter und großen Heiden; David Friedrich Strauß und Ernst Haeckel haben sich auf ihn berufen. Der liberale Kulturprotestantismus wieder-um sah im Dichter des "Faust" eher einen modernen Christen, während neoklassische Ausleger Goethes Religion als eine neue Offenbarung des weltimmanenten Göttlichen und Goethe als Begründer einer vom Christlichen gelösten "Welt-frömmigkeit", ja eines neuen Heidentums priesen [1]. Inzwischen gelten solche Versuche, Goethes religiöses Denken als Doktrin zu fassen, trotz seiner Empfehlung, seine Schriften als "Bruchstücke einer großen Confession" zu lesen, als problematisch. Schon der Titel seiner Autobiographie "Dichtung und Wahrheit" deutet auf den poetischen Anteil an der Selbstreflexion hin. ...
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Die Scharia umfasst nach muslimischer Auffassung alle Fragen des Lebens und gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie, Gesellschaft sowie gegenüber Gott. Insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zwar infolge der Anwerbung sogenannter ,Gastarbeiter‘ und der Aufnahme von Flüchtlingen aus mehrheitlich islamischen Ländern hat sich das Thema Scharia in Deutschland, wie in vielen anderen nicht-islamisch geprägten Gesellschaften, zu einem ausgesprochen heiklen Streitgegenstand entwickelt. Ein nicht unbedeutender Teil der im Westen lebenden Muslime will sein Leben nach den Schariavorschriften ausrichten. Diese Vorschriften stehen jedoch nicht immer in Einklang mit dem Ordnungssystem oder den Werten der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Muslimische Gelehrte entwickelten im Zuge dessen ein spezielles Konzept des so genannten Fiqh al-aqallīyāt („Minderheitenrecht“), welches Fragen der Minderheiten im schariarechtlichen Rahmen entsprechend ihrer Lebensumstände behandeln soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Umgang der Muslime mit Nichtmuslimen im Allgemeinen und mit deren religiösen sowie gesellschaftlichen Feierlichkeiten im Besonderen schariarechtlich bewertet wird. Diese Fragestellung wird anhand von drei Rechtsgutachten (fatwa Pl. fatāwā) Yūsuf al-Qaraḍāwīs, eines der wohl populärsten und anerkanntesten Gelehrten der Gegenwart im sunnitischen Islam, beantwortet.