Normative orders working paper : Normative Orders, Cluster of Excellence at Goethe University Frankfurt, Main
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2010, 06 [v.2]
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
2010, 07
The first part of the following paper deals with varying points of criticism forwarded against Ordoliberalism. Here, it is not the aim to directly falsify each argument on its own; rather, the author tries to give a precise overview of the spectrum of critique. The second section picks out one argument of critical review – namely that the ordoliberal concept of the state is somewhat elitist and grounded on intellectual experts. Based on the previous sections, the final part differentiates two kinds of genesis of norms: an evolutionary and an elitist one – both (latently) present within Ordoliberalism. In combination with the two-level differentiation between individual and regulatory ethics, the essay allows for a distinction between individual-ethical norms based on an evolutionary genesis of norms and regulatory-ethical norms based on an elitist understanding of norms. A by-product of the author’s argument is a (further) demarcation within neoliberalism.
2011, 07
Based on Foucault’s analysis of German Neoliberalism and his thesis of ambiguity, the following paper draws a two-level distinction between individual and regulatory ethics. The individual ethics level – which has received surprisingly little attention – contains the Christian foundation of values and the liberal-Kantian heritage of so called Ordoliberalism – as one variety of neoliberalism. The regulatory or formal-institutional ethics level on the contrary refers to the ordoliberal framework of a socio-economic order. By differentiating these two levels of ethics incorporated in German Neoliberalism, it is feasible to distinguish dissimilar varieties of neoliberalism and to link Ordoliberalism to modern economic ethics. Furthermore, it allows a revision of the dominant reception of Ordoliberalism which focuses solely on the formal-institutional level while mainly neglecting the individual ethics level.
2017,01
Der Beitrag arbeitet die moralische Subjektivierungsform ökonomischer Verschuldung heraus. In Auseinandersetzung mit Friedrich Nietzsche, Max Weber und Pierre Bourdieu wird argumentiert, dass die Form der Verschuldung durch eine spezifische Zeitlichkeit geprägt ist. Die zentrale These lautet, dass sich das Zeitregime von Schuld und Schulden als paradox erweist: Einerseits ermöglicht die moderne "Entzauberung der Welt" (Max Weber) eine Öffnung auf gesellschaftliche Zukünfte hin und diese temporale Öffnung bildet auch eine notwendige Bedingung kapitalistischer Investitionstätigkeiten. Andererseits verstellt das gegenwärtige rigide Zeitregime der Schuld(en) jedoch die Möglichkeit subjektiver und politischer neuer Anfänge in der Zeit, da die Verschuldung eine Dynamik der ökonomischen Determinierung gegenwärtiger Handlungsoptionen durch den Zwang zur Rückzahlung ins Werk setzt.
2011, 02
It has become commonplace to say that, in the past, international governance has been legitimated mainly, if not exclusively, by its welfare-enhancing ‘output’. There has been very little research, however, on the history of legitimating international governance by its output to validate this point. In this essay I begin to address this gap by inquiring into the origins of output-oriented strategies for legitimating international organizations. Scrutinizing the programmatic literature on international organizations from the early 20th century, I illustrate how a new and distinctive account of technocratic legitimation emerged and in the 1920s separated from other types of liberal internationalism. My inquiry, centring on the works of James Arthur Salter, David Mitrany, Paul S. Reinsch and Pitman B. Potter, explores their respective conceptions of ‘good functional governance’, executed by a non-political international technocracy. Their account is explicitly pitched against a notion of ‘international politics’, perceived as violent, polarizing, and irrational. The emergence of such a technocratic legitimation of international governance, I submit, needs to be seen in the context of societal modernization and bureaucratization that unfolded in the first half of the 20th century. I also highlight how in this account the material output of governance is intimately linked to the virtues of the organizational form that brings it about.
2010, 04 [v.2]
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
2010, 04
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
01/2024
Eine finalisierte Fassung des Beitrags wird 2024 in einem von Burchard/Schmitt-Leonardy/Singelnstein/Zabel herausgegebenen Sammelband („Alternativen zum Strafrecht“) erscheinen.
Im Zentrum des Beitrags steht jedoch nicht der Versuch, positiv Alternativen zum oder im Strafrecht zu formulieren. Vielmehr ist der Begriff der Alternativlosigkeit erkenntnisleitend, konkret die Identifizierung gesellschaftlich-politischer Wirkmächte und innerstrafrechtlicher Deutungsmuster, die eine (auch) strafrechtliche Bewältigung der durch den menschengemachten Klimawandel aufgeworfenen Konflikte alternativlos erscheinen lassen können.
Dazu wird die jüngst aufgekommene Debatte um ein Klimaschutzstrafrecht aus einer zukunftssoziologischen und strafrechtswissenschaftlichen Perspektive analysiert. Im Zentrum des Beitrags steht die These, dass sich gerade die Verbindung von katastrophischen Zukunftsvorstellungen – hier erschlossen über den zukunftssoziologischen Schlüsselbegriff der Imagination und deskriptiv-analytisch als „Klimakatastrophismus“ bezeichnet – und Exzeptionalisierungen des Strafrechts als Treiber in die imaginative Sackgasse der Alternativlosigkeit erweist.
Die verdichtete Imagination, das die Zukunfts eine Katastrophe sei („Klimakatastrophismus“), befördert als ein an Boden gewinnendes kollektives Deutungsmuster eine intensivierte Sozialkontrolle und Punitivität.
Der kriminalpolitisch expansive Kurs einer mit radikalisierten Selbsterhaltungsfragen konfrontierten Gesellschaft scheint in gesellschaftlich wie dogmatisch tief verankerten Exzeptionalisierungen des Strafrechts – wie der Zuschreibung, (nur) strafwürdige Sozialschädlichkeit adressieren zu dürfen, dies aufgrund einer regulativen und expressiven Ausnahmestellung aber auch in besonderer Weise zu können (oder zu müssen) – durchaus Widerhall zu finden. Dadurch entsteht ein strafrechtsexpansives (weil rechtfertigendes) Momentum, das der ohnehin in der Herausbildung begriffenen Legalisierung eines Klimaschutzstrafrechts Vorschub leistet.
Es entspricht den vornehmen Aufgaben der Strafrechtswissenschaft, diesen Entwicklungen prospektiv vorauszugreifen, sie aufzuklären und kritisch zu wenden – gerade im Hinblick auf die Gegenläufigkeit und Brüchigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen oder die Kontingenz eines als politisch gelesenen Strafrechts. Eine kritische Strafrechtswissenschaft darf sich dabei nicht allein, allemal nicht unreflektiert auf tradierte Formen der Strafrechtsbegrenzung zurückziehen.
2017,03
Wie verhalten sich Freiheit und Geld zueinander? In der liberalen Tradition der Philosophie und der Ökonomik wird Geld meist als bloßes Mittel gefasst, dessen Einführung den Austausch von Waren erleichtert, darüber hinaus jedoch keine tiefergreifenden sozialen Folgen zeitigt. Im Gegensatz hierzu wird in diesem Working Paper der Zusammenhang von Geld und (Un-)Freiheit herausgearbeitet. Im Anschluss an die Tradition kritischer Sozialphilosophie und in Auseinandersetzung mit Marx, Simmel und der neueren Geldsoziologie wird dabei in einem ersten Schritt der paradoxe Charakter dieser gesellschaftlich eröffneten Freiheit dargelegt: Zum einen kultiviert Geld in kapitalistischen Ökonomien eine individuelle Form von Wahlfreiheit. Zum anderen wird über Geld der Zugang zum gesellschaftlichen Reichtum auf ungleiche und disziplinierende Weise strukturiert: Je nach individueller Verfügung über finanzielle Mittel ist man auf unterschiedliche Weise zum Verkauf der eigenen Arbeitskraft angehalten, um den Zugriff auf Güter und die eigene Reproduktion zu sichern. Diese paradoxe Form von Freiheit wird in einem zweiten Schritt hinsichtlich ihrer Entfremdungstendenz befragt: Insofern die über die Institution des Geldes eröffnete Freiheit ihren gesellschaftlichen Ermöglichungsgrund verdeckt, kann sie als eine fetischisierte Form von Freiheit begriffen werden.
2016,01
The grammar of global law
(2016)
Legal grammar is understood as the conceptual and linguistic foundation on which legal decisions rest – law’s meta-structure, its argumentative techniques and its systematicity. The essay distinguishes between two ways of thinking about this grammar. The first way of thinking appeals to a grammar as a stabilizing factor, maintaining the coherence of the law. The second way of thinking highlights the asymmetries of power within this structure and perceives legal grammar as the medium carrying the ideological commitments of the law. As the essay ultimately argues, both perspectives react differently to the challenges of globalization that the law is confronted with. While the debate on the grammar(s) of global law is one place where future political order is negotiated, the outcome of the debate is largely open.
2011, 03
Der Text Konstitutive Regeln – normativ oder nicht? Ein Blick auf ihre Rolle in Praktiken geht der Frage nach, ob – und wenn ja, in welcher Weise – konstitutive Regeln normativ sind. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Regeln bzw. ihre Befolgung womöglich durchweg in nicht-normativen Begriffen beschrieben werden können – nämlich im Wesentlichen als Erfüllung notwendiger und/oder hinreichender Bedingungen. Natürlich kann man, aus welchen Gründen auch immer, jederzeit fordern, einer konstitutiven Regel Folge zu leisten. Aber damit würde Normativität ‚von außen‘ an solche Regeln herangetragen; in Frage steht aber, ob diese Regeln selbst normativ sind. Für eine derartige ‚interne‘ Normativität spricht sicherlich unser Umgang mit diesen Regeln und auch unser alltägliches Reden über sie. So beschreiben wir in unserer Alltagspraxis etwa das Befolgen von Spielregeln (als Paradebeispiele für konstitutive Regeln) als etwas, das korrekt ist oder getan werden soll – und Abweichungen entsprechend als Verletzungen. Der Überlegungsgang des Textes ist zweigeteilt: In einem ersten Schritt werden einige Arten von konstitutiven Regeln unterschieden. Der systematische Ertrag dieser begrifflichen Überlegungen besteht in dem Vorschlag, dass manche Arten von konstitutiven Regeln ganz problemlos als auch normative Phänomene charakterisierbar sind, andere hingegen nicht. In einem zweiten Schritt wird vor allem zu zeigen versucht, dass einige der wirklichen ‚Problemfälle‘ konstitutiver Regeln zumindest als schwach-normative Regeln beschrieben werden können (im Unterschied zu stark-normativen Phänomenen wie Verpflichtungen oder Verbote). Die ‚schwache Normativität‘ dieser Regeln kommt zum Vorschein, wenn man ihre Rolle in Praktiken betrachtet – insbesondere die Art und Weise, wie sich Akteure in diesen Praktiken unter Berufung auf konstitutive Regeln kritisieren, ohne sich dabei bereits als verpflichtet zu behandeln, diese Regeln zu befolgen.
2010, 03
Der vorliegende Beitrag versucht in Grundzügen zwei große thematische und theoretische Stränge zu bearbeiten, die im Begriff der Positiven Generalprävention miteinander verwoben sind. Der eine Strang kann dabei nicht mehr leisten, als erst einmal eine Ahnung von den Herausforderungen zu vermitteln, die das Völkerstrafrecht und seine Kriminologie an die im nationalen Strafrecht geläufigen Strafzwecke stellt; der andere Strang arbeitet dann ausführlicher kriminologisch, rechts- und normentheoretisch heraus, was das Völkerstrafrecht mit seinem Verfahren und seinen Sanktionen - immer gemessen an seinen eigenen immanenten und teilweise noch impliziten Ansprüchen - an expliziten Rechtswirkungen jedenfalls dann anstreben muss, wenn es, wie das nationalstaatliche Strafrecht auch, ein dezidiert präventiv ausgerichtetes Schuldstrafrecht sein und bleiben möchte. Beide Stränge treffen sich schließlich in der Überlegung, dass das Völkerstrafecht in vielfacher, hier dann auch näher erläuterter Weise eine „neue Form“ von Strafrecht ist, dessen Zweckbestimmung sich zwar der teleologischen Semantik des nationalen Strafrechts bedienen darf, die aber aus der Natur seines Gegenstandes heraus etwas ganz anderes und auch Neues bedeuten muss.
2011, 06
The past thirty years have seen dramatic changes to the character of state membership regimes in which practices of easing access to membership for resident non-citizens, extending the franchise to expatriate citizens as well as, albeit in typically more limited ways, to resident non-citizens and an increasing toleration of dual nationality have become widespread. These processes of democratic inclusion, while variously motivated, represent an important trend in the contemporary political order in which we can discern two distinct shifts. The first concerns membership as a status and is characterised in terms of the movement from a simple distinction between single-nationality citizens and single-nationality aliens to a more complex structure of state membership in which we also find dual nationals and denizens (Baubock, 2007a:2395-6). The second shift relates to voting rights and is marked by the movement from the requirement that voting rights are grounded in both citizenship and residence to the relaxing of the joint character of this requirement such that citizenship or residence now increasingly serve as a basis for, at least partial, enfranchisement. In the light of these transformations, it is unsurprising that normative engagement with transnational citizenship – conceived in terms of the enjoyment of membership statuses in two (or more) states – has focused on the issues of access to, and maintenance of, national citizenship, on the one hand, and entitlement to voting rights, on the other hand.
2020,02
Hope and reasons
(2020)
This paper argues that hope can be understood as an attitude or an attitudinal complex that is partially sensitive to reasons. One way that an attitude is sensitive to reasons is that it is permitted given the reasons available. A second way in which an attitude is sensitive to reasons is that it might be required in light of available reasons. This paper argues that hope may be permitted by the available reasons, and although it is sometimes good or praiseworthy to hope, hope is never categorically required. In that sense, hope is partially sensitive to reasons.
2018,01
Im Jahr 1564 veröffentlicht der Ulmer Militärexperte und -schriftsteller Leonhard Fronsperger die Schrift "Von dem Lob deß Eigen Nutzen", in der er darlegt, dass die konsequente Verfolgung des eigenen Nutzens als individuelle Handlungsmaxime im Ergebnis zu einer Förderung des Gemeinwohls führt. Das etwas mehr als hundert Seiten umfassende Werk wird in Frankfurt am Main, einem Zentrum des europäischen Buchdrucks und -handels, verlegt und findet Erwähnung im ersten veröffentlichten Katalog der Frankfurter Buchmesse. Fronsperger präsentiert seine für die damalige Zeit durchaus revolutionäre These in der Form eines satirischen Enkomions und unterlegt sie mit einer umfangreichen Gesellschaftsanalyse. Er stellt fest, dass die politischen Herrschaftsformen, die gesellschaftlichen Institutionen und die wirtschaftlichen Handelsbeziehungen auf einer konsequenten Verfolgung des eigenen Nutzens aller Akteure beruhen und dass sich die von der Kirche geforderte Ausrichtung des individuellen Handelns am Gemeinwohl in der Realität nicht finden lässt. Vielmehr hält er die Kritik der Theologen am egoistischen Handeln des Einzelnen für falsch, empfindet er doch den Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Großen und Ganzen als gut funktionierend.
Im Folgenden dokumentieren wir zunächst die Biografie des Autors, die Entstehung und Verbreitung des Werks und seine besondere literarische Form. Anschließend diskutieren wir die zentrale These in drei verschiedenen geistesgeschichtlichen Kontexten, die jeweils von besonderer Bedeutung für die Herausbildung der neuzeitlichen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorien sind. Erkenntnis- und staatstheoretisch weist Fronspergers Werk deutliche Parallelen zu den Analysen auf, die Niccolò Machiavelli und später Giovanni Botero in Italien zur Bedeutung der auf den individuellen fürstlichen Interessen basierenden Staatsräson bzw. zu den Triebkräften erfolgreicher Stadtentwicklung vorlegten. Markante Unterschiede gibt es dagegen zu den Ansichten der deutschsprachigen Reformatoren im Anschluss an Luther, die zwar die Unterscheidung zwischen geistlicher und weltlicher Sphäre propagieren und damit die Entwicklung einer eigenständigen Moral für das Wirtschaftsleben befördern, dort allerdings mehrheitlich die Orientierung am "Gemeinen Nutzen" propagieren. Indem Fronsperger dagegen die Verfolgung des Eigennutzes fordert, nimmt er wirtschafts- und gesellschaftstheoretische Einsichten über das Wesen und die Auswirkungen der Arbeitsteilung vorweg, die erst 150 Jahre und später von Bernard Mandeville und Adam Smith in England und Schottland formuliert wurden. Das Werk Fronspergers bietet damit ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich aus dem Zusammenspiel von wirtschaftlichem Erfolg, einem realistischen Menschenbild und manchen Aspekten der Reformation in deren Folge ein neues normatives Verständnis von den Antriebskräften ökonomischer und gesellschaftlicher Dynamik entwickelt, das später als der "Geist des Kapitalismus" bezeichnet wird.
2010, 02
On the backdrop of the 2008 financial crisis this paper introduces an understanding of societal crises as a reduction in the meaning production of social entities, which can either be internally or externally provoked. The emergence of constitutions and, more generally, constitutional structures, can be understood as responses to both forms of crisis. This is the case because they are double-edged structures which are simultaneously oriented towards the maintenance of internal order and stability within a given social entity at the same time as they frame the transfer of the meaning components between the social entities and their environments. Thus, the 2008 financial crisis indicates a failure of constitutional bonding. When observed from an overall structural perspective, the reasons for this failure can be traced back to an increased discrepancy between the structural composition of world society and the constitutional structures in place. The crisis reflects a failure to respond to two simultaneous, inter-related and mutually re-inforcing structural transformations. First, there is the increased globalisation, which has led to massive dis-locations in the relative centrality of the different national configurations for the reproductive processes of functional systems. Second, there is a structural transformation of the transnational layer of world society through a reduced reliance on the centre/periphery differentiation and an increased reliance on functional differentiation. One of the many consequences of this development is the emergence of new forms of transnational law and politics. A new constitutional architecture which reflects these transformations is needed in order to ensure an adequate constitutional bonding of economic processes, as well as of other social processes.
2010, 02 b
On the backdrop of the 2008 financial crisis this paper introduces an understanding of societal crises as a reduction in the meaning production of social entities, which can either be internally or externally provoked. The emergence of constitutions and, more generally, constitutional structures, can be understood as responses to both forms of crisis. This is the case because they are double-edged structures which are simultaneously oriented towards the maintenance of internal order and stability within a given social entity at the same time as they frame the transfer of the meaning components between the social entities and their environments. Thus, the 2008 financial crisis indicates a failure of constitutional bonding. When observed from an overall structural perspective, the reasons for this failure can be traced back to an increased discrepancy between the structural composition of world society and the constitutional structures in place. The crisis reflects a failure to respond to two simultaneous, inter-related and mutually re-inforcing structural transformations. First, there is the increased globalisation, which has led to massive dis-locations in the relative centrality of the different national configurations for the reproductive processes of functional systems. Second, there is a structural transformation of the transnational layer of world society through a reduced reliance on the centre/periphery differentiation and an increased reliance on functional differentiation. One of the many consequences of this development is the emergence of new forms of transnational law and politics. A new constitutional architecture which reflects these transformations is needed in order to ensure an adequate constitutional bonding of economic processes, as well as of other social processes.
2010, 05
The concept of embeddedness plays a central role in the segment of economic sociology and social theory which is inspired by the works of Karl Polanyi. But to the extent that embeddedness is understood in a substantialist manner, implying the existence of a unitary lifeworld, the desire for embeddedness is an impossible aspiration under modern conditions. Throughout the modern era it is however possible to observe the emergence of complex societal stabilization mechanisms, which serve as substitutes to traditional forms of embeddedness. The emergence of function specific cultures, in the form of, for example, legal, political and scientific cultures, establishing a ‘second nature’ in the Hegelian sense, is one example of this. Other examples are (neo-)corporatist institutions which fulfilled a central stabilising role in classical modernity and the kind of network based governance arrangements which fulfil a similar position in today’s radicalised modernity.
2018,02
Europe is a key normative power. Its legitimacy as a force for ensuring the reign of rule of law in international relations is unparalleled. It also packs an economic punch. In data protection and the fight against cybercrime, European norms have been successfully globalized. The time is right to take the next step: Europe must now become the international normative leader for developing a new deal on internet governance. To ensure this, European powers should commit to rules that work in security, economic development and human rights on the internet and implement them in a reinvigorated IGF.
2019, 01
Dieses Working Paper zeigt Wege auf, wie völkerrechtlich verbindliche Regeln im Bereich der Cyber-Sicherheit entwickelt werden können. Wichtige Wegmarken können dabei nichtbindende Normen darstellen; auch aus Völkergewohnheitsrecht – besonders dem Kooperationsgebot – lassen sich präventive Schutzpflichten für Staaten (‚due diligence’) ableiten. Diesen präventiven Schutzpflichten müssen Staaten mit gemeinsamem Handeln zur Hebung von Cyber-Sicherheit gerecht werden. Um langfristig Rechts-sicherheit zu schaffen und Cyber-Sicherheit ganzheitlich zu fördern, führt aber kein Weg am Abschluss eines verbindlichen Übereinkommens über Cyber-Sicherheit vorbei.