Normative orders working paper : Normative Orders, Cluster of Excellence at Goethe University Frankfurt, Main
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- Verantwortung (1)
2011, 05
In seiner ausführlichen Untersuchung unterschiedlicher philosophischer Ansätze zum Prinzip „Verantwortung“ führt Ludger Heidbrink (2003) aus, dass die Standardtheorie der „Verantwortung“ auf drei Pfeilern beruhe, „dem Subjekt der Verantwortung, dem Objekt der Verantwortung und der Instanz der Verantwortung“ (ebd.: S. 21 f.; Hervorhebung von B. H.). Dabei bezieht er sich auf einige philosophische Ansätze, die Verantwortung in einer mehrstelligen Relation verstehen: Eine Person hat (1) Verantwortung für etwas (2) vor und gegenüber jemandem (3) und wird nach Maßgabe von gewissen Kriterien beurteilt (4) (u. a. Lenk/Maring 1993; Höffe 1993). An dieser Definition wird deutlich, dass es sich bei „Verantwortung“ um ein zutiefst soziales Handlungsprinzip dreht, denn eine Person, die verantwortlich handelt, tritt immer in irgendeiner Form in Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt. So kümmern sich beispielsweise Eltern um ihre Kinder; Arbeitsnehmer stellen im Rahmen kollegialer Arbeitsteilung ein Produkt her oder erfüllen eine Dienstleistung für einen Kunden. Selbst wer sich gegenüber einem Tier oder der Natur verantwortlich verhält, erfüllt dabei eine moralische Norm, deren Einhaltung die Gesellschaft von ihm erwartet. Daran wird deutlich, dass eine Person, auch wenn sie sich in ihrem Handeln nicht direkt auf andere Menschen bezieht, gegenüber Personen oder Instanzen die Folgen ihres Verhaltens verantworten muss, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Rechenschaftspflicht letztlich auch in eine Interaktion mit anderen Menschen tritt. Nur von mündigen Menschen kann Verantwortung für ihr Handeln erwartet werden. Der intersubjektive Charakter des Verantwortungspostulats lässt normalerweise auch zu, dass sich die beteiligten Personen über die Voraussetzungen verständigen können, unter denen das geforderte Handeln möglich ist oder war. Denn meistens genügt allein der Willen einer Person nicht zur Übernahme von Verantwortung.
2011, 03
Der Text Konstitutive Regeln – normativ oder nicht? Ein Blick auf ihre Rolle in Praktiken geht der Frage nach, ob – und wenn ja, in welcher Weise – konstitutive Regeln normativ sind. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Regeln bzw. ihre Befolgung womöglich durchweg in nicht-normativen Begriffen beschrieben werden können – nämlich im Wesentlichen als Erfüllung notwendiger und/oder hinreichender Bedingungen. Natürlich kann man, aus welchen Gründen auch immer, jederzeit fordern, einer konstitutiven Regel Folge zu leisten. Aber damit würde Normativität ‚von außen‘ an solche Regeln herangetragen; in Frage steht aber, ob diese Regeln selbst normativ sind. Für eine derartige ‚interne‘ Normativität spricht sicherlich unser Umgang mit diesen Regeln und auch unser alltägliches Reden über sie. So beschreiben wir in unserer Alltagspraxis etwa das Befolgen von Spielregeln (als Paradebeispiele für konstitutive Regeln) als etwas, das korrekt ist oder getan werden soll – und Abweichungen entsprechend als Verletzungen. Der Überlegungsgang des Textes ist zweigeteilt: In einem ersten Schritt werden einige Arten von konstitutiven Regeln unterschieden. Der systematische Ertrag dieser begrifflichen Überlegungen besteht in dem Vorschlag, dass manche Arten von konstitutiven Regeln ganz problemlos als auch normative Phänomene charakterisierbar sind, andere hingegen nicht. In einem zweiten Schritt wird vor allem zu zeigen versucht, dass einige der wirklichen ‚Problemfälle‘ konstitutiver Regeln zumindest als schwach-normative Regeln beschrieben werden können (im Unterschied zu stark-normativen Phänomenen wie Verpflichtungen oder Verbote). Die ‚schwache Normativität‘ dieser Regeln kommt zum Vorschein, wenn man ihre Rolle in Praktiken betrachtet – insbesondere die Art und Weise, wie sich Akteure in diesen Praktiken unter Berufung auf konstitutive Regeln kritisieren, ohne sich dabei bereits als verpflichtet zu behandeln, diese Regeln zu befolgen.