Naturschutz-Praxis : Artenschutz
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09
Vor über 10 Jahren wurde die erste Fassung einer Roten Liste und Checkliste gefährdeter Laufkäferarten Baden-Württembergs publiziert (TRAUTNER 1992), eine zweite Fassung, getrennt in Rote Liste und Artenverzeichnis, folgte 1996 (TRAUTNER 1996a, TRAUTNER & BRÄUNICKE 1996). Seit dieser Zeit hat sich der Kenntnisstand zu Verbreitung, Habitatansprüchen und Gefährdungssituation der Laufkäferarten in Baden-Württemberg wesentlich verbessert. Eine Neufassung der Roten Liste als wichtiges Instrument für die Praxis in Naturschutz und Landschaftsplanung war daher dringend erforderlich.
04
In der jüngsten Vergangenheit hat die Anwendung der inzwischen veralteten Liste zunehmend Probleme bereitet und zwar nicht nur im Zusammenhang mit der Begründung von Naturschutzmaßnahmen, sondern auch bei Bewertungen von Flächen z.B. im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien und Eingriffsplanungen. Die Diskrepanz zwischen einer früheren Rote-Liste-Einstufung und der heutigen, auf erweiterten Erkenntnissen beruhenden Bewertung der Bestandssituation bestimmter Arten muss unweigerlich zu falschen Schlüssen hinsichtlich der Wertigkeit der zu beurteilenden Flächen führen (vgl. WESTRICH & SCHWENNINGER 1997). Es war deshalb sehr zu begrüßen, dass die Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe eine Neubearbeitung ermöglicht hat. Dabei sollte gleichzeitig auch den zwischenzeitlich vom Bundesamt für Naturschutz modifizierten Gefährdungskategorien und -kriterien Rechnung getragen und die Fülle an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen integriert werden. Diese waren, soweit möglich, bereits in der Roten Liste der Bienen Deutschlands (WESTRICH et al. 1998) berücksichtigt worden. Da eine Rote Liste stets das im Bezugsraum nachgewiesene Artenspektrum zur Grundlage haben muss, war es erforderlich, auch die Faunenliste im Vorfeld zu aktualisieren, zumal seit dem Erscheinen des Grundlagenwerks zahlreiche Arten erstmals in Baden-Württemberg aufgefunden werden konnten.