LOEWE-Schwerpunkt "Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung" : Arbeitspapier = LOEWE research focus "Extrajudicial and judicial conflict resolution" : working paper
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Mediation in der Türkei : Betrachtung ausgewählter Aspekte im Vergleich zur Mediation in Deutschland
(2016)
Angesichts der vergleichsweise noch sehr jungen Entwicklung der Mediation in der Türkei mag man es auf den ersten Blickerstaunlich finden, dass in der Türkei zeitgleich mit Deutschland ein Mediationsgesetz geschaffen wurde. Die Mediation als außergerichtliches Vermittlungsverfahren gründet darauf, dass Streitparteien freiwillig und selbstbestimmt ihren Konflikt mit Unterstützung eines Mediators einer gemeinsam entwickelten Lösung zuführen. Dies sind die Grundprinzipien der Mediation, die sowohl dem deutschen als auch dem türkischen Mediationsgesetz als Basis dienen.
Trotz vieler Ähnlichkeiten haben die kulturellen Besonderheiten beider Länder Einfluss auf die rechtliche Ausgestaltung dieses Einigungsverfahrens sowie dessen Umsetzung in der Praxis .Ziel des vorliegenden Arbeitspapiers ist es, dem Leser einen Einblick in die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Mediation in der Türkei und Deutschland zu vermitteln und dabei vergleichend zu untersuchen , ob und inwieweit landestypischen Spezifika in der Entstehungsgeschichte, den Grundlagen und der Praxis der Mediation erkennbar und durch gesellschaftliche und kulturelle Faktoren erklärbar sind.
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Im Jahr 2014 beschäftigten sich sowohl der Deutsche Juristentag als auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer mit dem Reformbedarf im Gerichtsverfassungs- bzw. (Zivil-)Prozessrecht sowie mit dem Wandel der Justiz. Das Arbeitspapier ist der methodischen Frage gewidmet, welcher Innovationen die Prozessrechtswissenschaft bedarf, um sowohl Vollzugsdefizite als auch Reformentwicklungen im Recht der Dritten Gewalt sachgerecht untersuchen zu können. Im Mittelpunkt steht die Übertragung der im Verwaltungsrecht inzwischen etablierten Perspektive der Rechtswissenschaft als Steuerungswissenschaft auf das Prozessrecht. Es wird u.a. gezeigt, dass dieser Ansatz wissenschaftsgeschichtlich anschlussfähig ist und – als Referenzbeispiel – für das Verständnis des richterlichen Verfahrensermessens ertragreich sein kann.
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Gerichtliche und nicht gerichtliche Konfliktlösung in zivilrechtlichen Streitigkeiten – Deutschland
(2014)
Das Arbeitspapier zeigt die Entwicklung des deutschen Zivilprozessrechts von der Preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung von 1795 an bis zum aktuellen Zivilprozessrecht auf. Schwerpunkte sind die Rezeption des französischen Zivilprozessrechts von 1806, die Vereinheitlichung des deutschen Zivilprozessrechts durch die ZPO (1877/98) und die Prozessrechtsreformen der Weimarer Zeit und der NS-Zeit. Ausführlich behandelt wird die zivilprozessuale Reformdiskussion in der NS-Zeit (Akademie für Deutsches Recht; 1934-1943) und in der Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Themen des Arbeitspapiers sind der (obligatorische) Güteversuch durch das Gericht, das schiedsrichterliche Verfahren, das außergerichtliche Güteverfahren vor einem Schiedsmann und die außergerichtliche Streitbeilegung durch Gütestellen und die Mediation (1980-2012).
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Permanent conflict resolution at the high courts was one of the Holy Roman Empire’s main characteristics. This applies even to conflicts between rural communities and their lords, who could be dealt with, at least under certain circumstances, at the Imperial Chamber Court or the Aulic Council. These trials, however, were embedded in complicated processes of establishing and legitimizing claims on a local level as well as attempts to achieve a solution by violence or by arbitration. Researchers have stated that conflict resolution underwent, in the long run, a process of “juridification” (“Verrechtlichung”). This working paper proposes a method, based on Niklas Luhmann’s theory of procedural legitimation (“Legitimation durch Verfahren”), which possibly allows to detect elements of juridification and conflict resolution in the actions of parties and courts.
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Der Beitrag erwägt aus bibelhermeneutischer Perspektive, wie es zu unterschiedlichen Idealisierungen des alttestamentlichen Gemeinwesens im politischen Denken der Frühen Neuzeit kam. Dabei werden zunächst allgemeine Faktoren berücksichtigt, die eine biblische Orientierung im politischen Denken ausgehend von der Reformationszeit im 16. Jahrhundert erklärbar machen. Ein Überblick über betreffende Quellentitel des 16. und 17. Jahrhunderts zeigt, dass hierbei in allen größeren Konfessionen, wenn auch in unterschiedlicher Dichte, das Ideal des alttestamentlich-jüdischen Gemeinwesens eine Rolle spielte. Entlang zweier Fallbeispiele (François Ragueau, Petrus Cunaeus) werden dann konfessionelle und transkonfessionelle Aspekte unterschieden, um neue Perspektiven auf das Konfessionalisierungsparadigma und andere Modernisierungstheorien zu eröffnen.
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Das Arbeitspapier zeigt Perspektiven eines Promotionsprojektes auf, das sich mit der Reform der englischen Common Law- und Equity-Gerichtsbarkeit im Viktorianischen Zeitalter befasst. Nach einem Einblick in relevante Quellen und Literatur wird inhaltlich auf Mitglieder und Aufgaben der im Jahr 1867 eingesetzten Judicature Commission eingegangen. Anschließend werden Neuerungen aufgezeigt, die für das englische Gerichtswesen aus den in den 1870er Jahren verabschiedeten Judicature Acts folgten.
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Bei altgriechischem Prozessrecht denkt man in erster Linie an das Prozessrecht des klassischen Athen, das aus den großen Gerichtsreden bestens bekannt ist; sie waren lange Zeit europäisches Bildungsgut. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, also vor ca. zweihundert Jahren, hat das klassische Griechenland den Anstoß gegeben, den Gemeinen Prozess zu reformieren: Die Geschworenengerichtsbarkeit und die Grundsätze des Parteienbetriebs, der Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der freien Beweiswürdigung sind schließlich in die heutigen Prozessordnungen eingeflossen, die nun auch schon über hundert Jahre alt und revisionsbedürftig sind. Vom heutigen Standpunkt aus wären für das klassische Athen einige historische Missverständnisse unserer wissenschaftlichen Vorgänger auszuräumen und das damalige Potential zur außergerichtlichen Konfliktlösung ins rechte Licht zu rücken. Umwälzend Neues ist den attischen Quellen nicht mehr zu entnehmen. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens ist hinlänglich erforscht.
Beim Prozess der archaischen griechischen Polis dagegen sind die Dinge noch in Bewegung. Es ist erstaunlich, wie wenig wir über den Gang des gerichtlichen Verfahrens im archaischen Griechenland wissen und wie viel darüber geschrieben wird. Die Quellen (Homer, Hesiod, das Gesetz Drakons und weitere Inschriften, zahlreiche aus Kreta) geben nur knappe Ausschnitte aus einem uns verborgenen Gesamtbild. Insgesamt werfen die Quellen mehr Fragen auf als sie lösen. Das Gesamtbild ist nur durch kreative Phantasie, Vergleich mit anderen Rechtsordnungen oder — völlig unhistorisch und zumeist unbewusst — durch Projektion unserer heutigen Vorstellungen in das archaische Griechenland zu finden. Das Letzte suchen wir zu vermeiden…
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In diesem paper sollen einige Überlegungen skizziert werden, die der Konzeption der LOEWE-Ringvorlesung „Die Justiz vor den Herausforderungen der kulturellen Diversität – rechtshistorische Annäherungen „zu Grunde liegen. Der Text kann nicht mehr als eine Diskussionsgrundlage sein und den Ort der Beiträge im Gesamtvorhaben aufzeigen – ohne die Referentinnen und Referenten damit festlegen zu wollen. Die angesprochenen Fragen sind sehr umfangreich und können sehr unterschiedlich verstanden werden – so gibt es eben z.B. keine Definition von ‚Diversität’ und keinen festen Kanon von mit diesem Terminus umschriebenen Realitäten. Für viele Aspekte bedürfte es eingehender rechtssoziologischer, -theoretischer, -anthropologischer Reflexion. Umso wichtiger schien es, einen Diskussionsvorschlag zu Perspektiven und Termini für das gemeinsame Gespräch im Semester und im LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ zu machen. Auch die hier zitierte Literatur kann nur Schlaglichter auf ein sehr dynamisch anwachsendes Schrifttum werfen. Im Sinne einer ‚forschungsnahen Lehre‘ wird dabei bewusst auf aktuelle Forschungsvorhaben hingewiesen.