LOEWE-Schwerpunkt "Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung" : Arbeitspapier = LOEWE research focus "Extrajudicial and judicial conflict resolution" : working paper
Refine
Document Type
- Working Paper (23)
Has Fulltext
- yes (23)
Is part of the Bibliography
- no (23)
Keywords
- Alternative Dispute Resolution (ADR) (3)
- Gerichte (3)
- Gesellschaft (3)
- Konfliktlösung (3)
- conflict resolution (3)
- society (3)
- Courts (2)
- Frühe Neuzeit (2)
- Juristenausbildung (2)
- Mediation (2)
3
Eine wesentliche Voraussetzung für die Entschlüsselung herrschender Justizverständnisse ist die Auseinandersetzung mit den Rollen, die die beteiligten Akteure in einem Rechtssystem einnehmen sowie die Untersuchung der rechtlichen und institutionellen Bedingungen unter denen diese Akteure handeln. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Macht- und Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Parteien. Dabei wird deutlich, dass die Rollenallokation nicht einheitlich ist, sondern in Abhängigkeit von unterschiedlichen verfahrensrechtlichen und institutionellen Voraussetzungen variiert. In Verfahren vor einer Jury wird die richterliche Autorität durch eine maximal ausgeprägte Parteiautonomie stark eingeschränkt. Als Rechthonoratioren (im Weberschen Sinne) agieren Richter dagegen immer dann, wenn Sie ohne Geschworene Recht sprechen. Dies geschieht insbesondere in den einzelstaatlichen Obergerichten und den Bundesberufungsgereichten, aber auch in Verfahren erster Instanz, in denen „claims in equity“ zu entscheiden sind. Der Beitrag beschäftigt sich abschließend mit dem Einfluss, den die Besonderheiten der amerikanischen Juristenausbildung auf das amerikanische Justizverständnis ausüben: Sie prägen und reproduzieren eine der Rollen und Selbstbilder unter amerikanischen Juristen, sowohl in der Anwaltschaft als auch auf Seiten der Richter.
17
Permanent conflict resolution at the high courts was one of the Holy Roman Empire’s main characteristics. This applies even to conflicts between rural communities and their lords, who could be dealt with, at least under certain circumstances, at the Imperial Chamber Court or the Aulic Council. These trials, however, were embedded in complicated processes of establishing and legitimizing claims on a local level as well as attempts to achieve a solution by violence or by arbitration. Researchers have stated that conflict resolution underwent, in the long run, a process of “juridification” (“Verrechtlichung”). This working paper proposes a method, based on Niklas Luhmann’s theory of procedural legitimation (“Legitimation durch Verfahren”), which possibly allows to detect elements of juridification and conflict resolution in the actions of parties and courts.
13
Das Arbeitspapier zeigt Perspektiven eines Promotionsprojektes auf, das sich mit der Reform der englischen Common Law- und Equity-Gerichtsbarkeit im Viktorianischen Zeitalter befasst. Nach einem Einblick in relevante Quellen und Literatur wird inhaltlich auf Mitglieder und Aufgaben der im Jahr 1867 eingesetzten Judicature Commission eingegangen. Anschließend werden Neuerungen aufgezeigt, die für das englische Gerichtswesen aus den in den 1870er Jahren verabschiedeten Judicature Acts folgten.
15
Der Beitrag erwägt aus bibelhermeneutischer Perspektive, wie es zu unterschiedlichen Idealisierungen des alttestamentlichen Gemeinwesens im politischen Denken der Frühen Neuzeit kam. Dabei werden zunächst allgemeine Faktoren berücksichtigt, die eine biblische Orientierung im politischen Denken ausgehend von der Reformationszeit im 16. Jahrhundert erklärbar machen. Ein Überblick über betreffende Quellentitel des 16. und 17. Jahrhunderts zeigt, dass hierbei in allen größeren Konfessionen, wenn auch in unterschiedlicher Dichte, das Ideal des alttestamentlich-jüdischen Gemeinwesens eine Rolle spielte. Entlang zweier Fallbeispiele (François Ragueau, Petrus Cunaeus) werden dann konfessionelle und transkonfessionelle Aspekte unterschieden, um neue Perspektiven auf das Konfessionalisierungsparadigma und andere Modernisierungstheorien zu eröffnen.
12
Bei altgriechischem Prozessrecht denkt man in erster Linie an das Prozessrecht des klassischen Athen, das aus den großen Gerichtsreden bestens bekannt ist; sie waren lange Zeit europäisches Bildungsgut. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, also vor ca. zweihundert Jahren, hat das klassische Griechenland den Anstoß gegeben, den Gemeinen Prozess zu reformieren: Die Geschworenengerichtsbarkeit und die Grundsätze des Parteienbetriebs, der Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der freien Beweiswürdigung sind schließlich in die heutigen Prozessordnungen eingeflossen, die nun auch schon über hundert Jahre alt und revisionsbedürftig sind. Vom heutigen Standpunkt aus wären für das klassische Athen einige historische Missverständnisse unserer wissenschaftlichen Vorgänger auszuräumen und das damalige Potential zur außergerichtlichen Konfliktlösung ins rechte Licht zu rücken. Umwälzend Neues ist den attischen Quellen nicht mehr zu entnehmen. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens ist hinlänglich erforscht.
Beim Prozess der archaischen griechischen Polis dagegen sind die Dinge noch in Bewegung. Es ist erstaunlich, wie wenig wir über den Gang des gerichtlichen Verfahrens im archaischen Griechenland wissen und wie viel darüber geschrieben wird. Die Quellen (Homer, Hesiod, das Gesetz Drakons und weitere Inschriften, zahlreiche aus Kreta) geben nur knappe Ausschnitte aus einem uns verborgenen Gesamtbild. Insgesamt werfen die Quellen mehr Fragen auf als sie lösen. Das Gesamtbild ist nur durch kreative Phantasie, Vergleich mit anderen Rechtsordnungen oder — völlig unhistorisch und zumeist unbewusst — durch Projektion unserer heutigen Vorstellungen in das archaische Griechenland zu finden. Das Letzte suchen wir zu vermeiden…
18
Gerichtliche und nicht gerichtliche Konfliktlösung in zivilrechtlichen Streitigkeiten – Deutschland
(2014)
Das Arbeitspapier zeigt die Entwicklung des deutschen Zivilprozessrechts von der Preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung von 1795 an bis zum aktuellen Zivilprozessrecht auf. Schwerpunkte sind die Rezeption des französischen Zivilprozessrechts von 1806, die Vereinheitlichung des deutschen Zivilprozessrechts durch die ZPO (1877/98) und die Prozessrechtsreformen der Weimarer Zeit und der NS-Zeit. Ausführlich behandelt wird die zivilprozessuale Reformdiskussion in der NS-Zeit (Akademie für Deutsches Recht; 1934-1943) und in der Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Themen des Arbeitspapiers sind der (obligatorische) Güteversuch durch das Gericht, das schiedsrichterliche Verfahren, das außergerichtliche Güteverfahren vor einem Schiedsmann und die außergerichtliche Streitbeilegung durch Gütestellen und die Mediation (1980-2012).
19
Im Jahr 2014 beschäftigten sich sowohl der Deutsche Juristentag als auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer mit dem Reformbedarf im Gerichtsverfassungs- bzw. (Zivil-)Prozessrecht sowie mit dem Wandel der Justiz. Das Arbeitspapier ist der methodischen Frage gewidmet, welcher Innovationen die Prozessrechtswissenschaft bedarf, um sowohl Vollzugsdefizite als auch Reformentwicklungen im Recht der Dritten Gewalt sachgerecht untersuchen zu können. Im Mittelpunkt steht die Übertragung der im Verwaltungsrecht inzwischen etablierten Perspektive der Rechtswissenschaft als Steuerungswissenschaft auf das Prozessrecht. Es wird u.a. gezeigt, dass dieser Ansatz wissenschaftsgeschichtlich anschlussfähig ist und – als Referenzbeispiel – für das Verständnis des richterlichen Verfahrensermessens ertragreich sein kann.
9
The paper focuses on the problems of a juridical classification and evaluation of Ancient Near Eastern treaties with regard to the question if there existed an Ancient Near Eastern International Law or not. Alternatively treaties and their content are looked at uncommitted as mechanisms of conflict and dispute resolution. Main aspects are preliminary and prophylactic conflict resolution in treaties and the procedural context and efficiency of treaties.
11
La investigación sobre el desarrollo y la vida del derecho canónico en la América hispánica se ha visto enriquecida por la edición de los documentos de trabajo del Tercer Concilio Provincial Mexicano, celebrado en 1585. Esta monografía presenta las líneas de investigación que el autor está llevando a cabo en su tesis doctoral, confrontando los decretos promulgados con su iter redaccional de acuerdo a la información suministrada por los manuscritos editados. Los pedidos y memoriales presentados al concilio provincial pueden ser analizados, junto con la misma tarea legislativa, como un modo de resolución de conflictos por parte de la autoridad eclesiástica y su potestad de acuerdo con el derecho canónico entonces vigente.
1
Law making becomes an increasingly important function of the higher courts in civil law matters. This observation leads to the question of whether the law making function is nevertheless carried out in a “classical” legal-principled way or whether the courts increasingly employ a political-formative style. To answer this question, one should not only focus on the content of the courts’ reasoning but also on their procedural-institutional framework. From that perspective, the processing of so-called legislative facts is a key issue in determining the role of courts between legal reasoning and social engineering. The paper shows that Germany, England and the United States pursue different lines in processing legislative facts. Notwithstanding these differences, it seems to be the case that the increasing importance of law making will also change the institutional framework of appellate courts towards a quasi-legislative forum.