SAFE policy letter
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This policy letter provides an overview of the strengths, weaknesses, risks and opportunities of the upcoming comprehensive risk assessment, a euro area-wide evaluation of bank balance sheets and business models. If carried out properly, the 2014 comprehensive assessment will lead the euro area into a new era of banking supervision. Policy makers in euro area countries are now under severe pressure to define a credible backstop framework for banks. This framework, as the author argues, needs to be a broad, quasi-European system of mutually reinforcing backstops.
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Um den Teufelskreis sich wechselseitig verstärkender Banken- und Staatsschuldenkrisen zu durchbrechen, haben sich die europäischen Institutionen grundsätzlich dazu bekannt, eine Bankenunion zu schaffen. Der Dreh- und Angelpunkt der verfolgten Strategie liegt dabei darin, durch die Schaffung zentraler, d.h. supranationaler Auffangmechanismen die Ausfallrisiken von Banken und Staaten nachhaltig zu entkoppeln. Dabei ist zu beachten, dass gerade auch die einzelnen Elemente des institutionellen Reformpakets in ihrer Binnenstruktur so beschaffen sein müssen, dass vorhersehbare Ineffizienzen nicht dazu führen, dass Vorteile der Supranationalisierung aufgehoben oder gar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Der vorliegende Beitrag diskutiert den Verordnungsentwurf der EU Kommission für einen Single Resolution Mechanism (SRM) vor dem Hintergrund dieser Forderung.
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In der vierten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensek-tor“ diskutierte Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Wiederherstellung privater Haftung und die zukünftige Rolle der Aufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission.
König warnte, dass man systemische Risiken, die vor allem während der Finanzkrise zu Problemen geführt hätten, noch nicht im Griff habe. Sowohl die Bankenaufsicht als auch die Wissenschaft suche immer noch nach einer geeigneten Lösung dieses Problems. Systemische Risiken führen dazu, dass komplexe und stark vernetzte Institute von Staaten gestützt werden, wenn diese ins Straucheln gera-ten. In der Finanzkrise hatte dies zur Folge, dass Banken letztlich vom Steuerzahler gerettet wurden. Diesen Quasi-Insolvenzschutz systemrelevanter Institute müsse man aufheben, um Fehlanreize im Markt zu korrigieren, so König. Verantwortung und Haftung für unternehmerisches Handeln müssten wieder in einer Hand liegen, und zwar in der der Institute, seiner Eigner und Gläubiger.
König ist deshalb der Meinung, dass ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken notwen-dig sei, der auch grenzüberschreitend wirke. Als einen wichtigen Bestandteil dieses Mechanismus nannte sie die Umsetzung eines breiten Bail-ins. Durch Bail-in werden Eigentümer und Gläubiger von Bankinstituten an einer Restrukturierung beteiligt. Eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapi-tal kann darüber hinaus dazu dienen, ein Brückeninstitut mit Kapital auszustatten.
Zur konkreten Ausgestaltung von Bail-in-Instrumenten gibt es unterschiedliche Ansätze: Die Liikanen-Kommission plädierte in ihrem Vorschlag für eine Schaffung konkreter Bail-in-Anleihen, vergleichbar mit den Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds), die in der Schweiz bereits eingeführt wurden. Die BaFin setze dagegen, ähnlich wie die Europäische Kommission, auf einen möglichst breiten An-satz und habe sich gegen die Emission einer neuen Gattung vertraglicher Bail-in-Instrumente ausge-sprochen, sagte König. Die Höhe der bail-in-fähigen Instrumente sowie die Reihenfolge der Haftung müssten aber trotzdem für jedes Institut klar definiert sein.
König betonte, dass es wichtig sei, nun die institutsspezifischen Sanierungs- und Abwicklungspläne zu entwickeln. Die BaFin habe mit der Erstellung der Abwicklungspläne auch schon begonnen. Bail-in sei dabei nur ein Baustein in dem wesentlich umfangreicheren Instrumentenkasten der Sanierungs- und Abwicklungspläne.
In der anschließenden Diskussion sagte König, dass es eine Abwicklungsbehörde für Institute, die in Zukunft einer europäischen Aufsicht unterliegen, derzeit nur auf nationaler Ebene geben könne. An-dernfalls sei eine Änderung der europäischen Verträge notwendig, da die Mittel, die für eine Abwick-lung aufgewendet werden müssten, aus nationalen Haushalten kämen. Bei einer Abwicklungsbehör-de auf europäischer Ebene würden die Haushaltsbelastung und die Entscheidung über die Verwen-dung der Mittel auseinanderfallen.
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In der dritten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Theodor Weimer die Auswirkungen von Regulierung auf Bankverhalten und Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission. Weimer verwies auf die volkswirtschaftlichen Kosten einer zu strengen Bankenregulierung, u.a. negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Weimer warnte auch davor, dass man in Europa, und gerade in Deutschland, strenger reguliere als in anderen Ländern. Krahnen erklärte, man habe durch die Liikanen-Vorschläge vor allem das Problem des systemischen Risikos im Bankensektor adressieren wollen. Außerdem sei es ein Ziel der Kommission gewesen, Banken so zu regulieren, dass der Steuerzahler im Krisenfall nicht länger für die Risiken der Banken haften müsse. Es sei notwendig, den Bankensektor zu reformieren, damit Banken abgewickelt werden könnten, auch wenn diese untereinander vernetzt sind.
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Pursuant to art. 45 of the Solvency II Framework Directive, all insurance undertakings will be obliged to conduct an “Own Risk and Solvency Assessment” (ORSA). ORSA’s relevance is not limited only to the second pillar of Solvency II, where mainly qualitative requirements are to be found. ORSA rather exhibits strong interlinks with the first pillar and its quantitative requirements and may also serve as a trigger for transparency duties which form Solvency II’s third pillar. ORSA may thus be described in some respects as the glue that binds together all three pillars of Solvency II. ORSA is one of the most obvious examples of the supervisory shift from a rules-based to a principles-based approach. As such, ORSA has hitherto been only very roughly defined. Since it is for the undertaking to determine its own specific risk profile and to evaluate whether this risk profile deviates significantly from the assumptions underlying the standard formula, it seems only natural that the supervisor must specify in greater detail what these underlying assumptions are. The most practicable way to do so would be for EIOPA to establish a “standard insurer”, which implies a translation of the assumptions concerning the underlying probability distributions into directly observable characteristics. The creation of the standard insurer would be an important step towards relaxing the insurers’ fear of what ORSA might bring about.
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Mindfully Resisting the Bandwagon – IT Implementation and Its Consequences in the Financial Crisis
(2013)
Although the ”financial meltdown” between 2007 and 2009 can be substantially attributed to herding behaviour in the subprime market for credit default swaps, a “mindless” IT implementation of participating financial services providers played a major role in the facilitation of the underlying bandwagon. The problem was a discrepancy between two core complementary capabilities: (1.) the (economic-rationalistic) ability to execute financial transactions (to comply with the herd) in milliseconds and (2.) the required contextualized mindfulness capabilities to comprehend the implications of the transactions being executed and the associated IT innovation decisions that enabled these transactions.
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Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen
Bankensektor : Zukunft der Universalbanken
(2013)
In der zweiten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Pieter Krahnen und Dr. Michael Kemmer die Zukunft der Universalbanken. Anlass war der Vorschlag der Liikanen-Kommission, dass Finanzinstitute einen Teil ihres Investmentbankings, den Eigenhandel und das Market-Making, ab einer bestimmten Größenordnung ausgliedern sollen.
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In this note, a new concept for a European deposit guarantee scheme is proposed, which takes account of the strong political reservations against a mutualization of the liability for bank deposits. The three-stage model for deposit insurance outlined in the text builds on existing national deposit guarantee schemes, offering loss compensation on a European level and at the same time preventing excessive risk and moral hazard taking by individual banks.
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Mittels des Gesetzes zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Konglomerate, die aus mehreren Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor) sollen Regelungslücken geschlossen werden, die insbesondere die Gefahr betreffen, die sich aus der „Ansteckung“ einzelner Finanzkonglomerats-Unternehmen ergeben. Die vorliegende Stellungnahme weist auf eine Inkonsistenz in der beabsichtigten Ansiedlung der Aufsichtskompetenz hin und bietet einen Vorschlag zur Präzisierung der Eigenmittelvorschriften.