SAFE policy letter
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89
Inflation ist ein Konstrukt. Sie wird von unterschiedlichen Akteuren unterschiedlich wahrgenommen. Zum Teil passiert dies, weil Warenkörbe differieren, zum Teil weil Erwartungen unterschiedlich gebildet werden. Dieser Beitrag diskutiert die Heterogenität der Inflation und ihrer Wahrnehmung und was dies für die Zielgröße der Zentralbankpolitik bedeutet.
52
Steueroasen besitzen drei wichtige Merkmale, die aus der Sicht von Steuerhinterziehern und Steuervermeidern anderer Länder besondere Anziehungskraft haben. Sie bieten niedrige Steuersätze für alle oder für bestimmte Kapitaleinkommen. Sie weisen eine hohe politische Stabilität und funktionierende Institutionen auf. Schließlich verbinden sie dies mit einem hohen Maß an faktischer Intransparenz in den Besitzstrukturen von Briefkastenfirmen sowie einer ausgeprägten Vertraulichkeit von Bankdaten. Unter Führung der OECD hat sich in den letzten Jahren der politische Druck auf die internationalen Steueroasen erhöht und zu einer Reihe von bilateralen und multilateralen Abkommen zum Informationsaustausch geführt. Da diese Abkommen nicht alle Steueroasen umfassen, haben sie die Gesamtanlagen in den Steueroasen allerdings bisher nur in sehr geringem Umfang reduzieren können. In Deutschland werden die internationalen Abkommen der letzten Jahre von Seiten der Steuerpolitik aber bereits als Erfolg verbucht und eine stärker progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften diskutiert. Falls weiterhin ein Teil der einschlägigen Steueroasen dem Informationsaustausch fernbleibt, bietet es sich an, auf bilateralem Wege Verhandlungen aufzunehmen oder den Druck über multilaterale Verfahren und Sanktionen zu erhöhen.
28
Im Schatten der Lowflation
(2014)
Im Jahr 2013 betrug der Anstieg des harmonisierten Konsumentenpreisindex im Euroraum 1,4 %. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinspolitik der EZB überrascht diese Entwicklung. Alfons Weichenrieder erläutert wie der starke strukturelle Anpassungsbedarf in den meisten Euroländern von höheren Inflationsunterschieden profitieren könnte. Er weist auf die Gefahren einer längeren Niedrigzinsphase für Banken, Lebensversicherung und die Reduzierung der Staatsschulden hin. Da die traditionellen geldpolitischen Mittel weitgehend ausgereizt sind, wird die quantitative Lockerung als Instrument zur Bekämpfung einer Deflation nicht mehr ausgeschlossen. Im Falle eines Ankaufprogrammes wird es auf einen glaubwürdigem Regelrahmen ankommen.
36
Da Public Private Partnerships (PPPs) nicht den Beschränkungen der deutschen Schuldenbremse unterliegen, können diese der Politik als Mittel dienen, Lasten in die Zukunft zu verschieben, ohne dabei den Verschuldungsgrad zu erhöhen. Der vorliegende Beitrag beschreibt Vor- und Nachteile von PPP-Konstrukten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Alfons Weichenrieder argumentiert, dass bei der Wahl von PPP-Instrumenten die Effizienz der Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen im Vordergrund stehen sollte. Die Budgetregeln könnten so angepasst werden, dass das Motiv der Schuldenverschleierung nicht vordergründig die Wahl von PPP-Konstrukten bestimmt.
20
Das ursprüngliche Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz war die Verringerung der Emissionen. Eigentlich hat die Politik bereits ein Instrument an der Hand, das dieses Ziel fokussiert und kostensparend erreichen kann: den Handel mit CO2-Zertifikaten. Der Autor argumentiert, dass das Nebeneinander von CO2-Handel und EEG höchst unproduktiv ist und schleunigst beendet werden sollte. Ein plausibleres Argument für den politischen Erfolg des EEG und das derzeitige Herumdoktern im Detail ist, dass die Politik mit dem EEG Industriepolitik betreiben und die Kosten auf zukünftige Parlamente und Generationen überwälzen kann.
44
In Absatz 3 des Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) wurde für die Verwendung von ESM Geldern festgelegt, dass diese nur dann zur Gewährung von Finanzhilfen verwendet werden dürfen, wenn „... dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren." Im vorliegenden Artikel argumentiert Alfons Weichenrieder, dass die nach dem griechischen Referendum entstandene Situation, die Stabilität des “Euro-Währungsgebiets insgesamt" nicht bedroht, so dass die Vergabe von neuen Krediten, zumal diese voraussichtlich unter weichen und im Zweifel nicht durchsetzbaren Auflagen vergeben würden, ein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundlagen des ESM wäre.
39
Die deutsche Steuerpolitik kombiniert hohe Steuersätze mit zahlreichen Ausnahmen. Das reißt Gerechtigkeitslücken, lenkt Investitionen in die falschen Zwecke und verkompliziert das Steuersystem mitunter bis zur Unkenntlichkeit. Bei der Erbschaftsteuer ist dies besonders augenfällig. Der Versuch mit minimalinvasiven Korrekturen Konsistenz in die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu bringen ist fast zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Vieles spricht stattdessen für deutlich abgesenkte Steuersätze und eine gleichzeitige Abschaffung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen.
14
Um den Teufelskreis sich wechselseitig verstärkender Banken- und Staatsschuldenkrisen zu durchbrechen, haben sich die europäischen Institutionen grundsätzlich dazu bekannt, eine Bankenunion zu schaffen. Der Dreh- und Angelpunkt der verfolgten Strategie liegt dabei darin, durch die Schaffung zentraler, d.h. supranationaler Auffangmechanismen die Ausfallrisiken von Banken und Staaten nachhaltig zu entkoppeln. Dabei ist zu beachten, dass gerade auch die einzelnen Elemente des institutionellen Reformpakets in ihrer Binnenstruktur so beschaffen sein müssen, dass vorhersehbare Ineffizienzen nicht dazu führen, dass Vorteile der Supranationalisierung aufgehoben oder gar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Der vorliegende Beitrag diskutiert den Verordnungsentwurf der EU Kommission für einen Single Resolution Mechanism (SRM) vor dem Hintergrund dieser Forderung.
40
Negative Zinsen auf Einlagen – juristische Hindernisse und ihre wettbewerbspolitischen Auswirkungen
(2015)
Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld tun Banken sich schwer damit, die ihnen zur Verfügung gestellte Liquidität einer renditeträchtigen Nachfrage zuzuführen. Darüberhinaus müssen sie auf Liquiditätsüberschüsse, die im Rahmen der Einlagenfazilität des Eurosystems über Nacht bei den nationalen Zentralbanken der Eurozone deponiert werden, Strafzinsen entrichtet. Vor diesem Hintergrund könnten Banken durch negative Einlagenzinsen das Anliegen verfolgen, die Nachfrage nach Aufbewahrung von (Sicht)Einlagen zu verringern. Einer solchen Strategie stehen aber aus juristischer Sicht Hindernisse entgegen, soweit der beschriebene Paradigmenwechsel auch im Rahmen existierender Kundenbeziehungen einseitig vorgenommen werden soll. Die rechtlichen Hürden sind weder Ausdruck einer realitätsfernen Haarspalterei, noch eines verbraucherschützenden Furors. Vielmehr ermöglichen sie privaten und gewerblichen Bankkunden, im Zeitpunkt der angestrebten Zinsanpassung bewusst über die Verwendung ihrer liquiden Mittel zu entscheiden.
83
Die Coronakrise und die Eindämmungspolitik der Nationalstaaten hat gravierende wirtschaftliche Folgen. Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten sind in gleicher Weise gewappnet und manche werden derzeit heftiger von der Coronakrise getroffen als andere. Eine Möglichkeit, europäische Solidarität zu organisieren, ist die Ausgabe von Gemeinschaftsanleihen, so genannter Corona-Bonds. Dieser Beitrag diskutiert das Für und Wider der Corona-Bonds und ihrer Alternativen: Weder Gemeinschaftsanleihen noch eine Ausweitung des EZB-Engagements sollten das Mittel der Wahl sein. Wir plädieren vielmehr für direkte, auf europäischer Ebene koordinierte Transferzahlungen an bedürftige Mitgliedsstaaten.
93
Die BaFin hat im August 2021 eine Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen vorgelegt. Diese soll regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Fonds als „nachhaltig“, „grün“ o.ä. bezeichnet und vermarktet werden darf. Zwar sind aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Qualität von Informationen zu Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten zu erhöhen, grundsätzlich zu begrüßen. Der Erlass der konsultierten Richtlinie ist jedoch nicht zu befürworten. Im Lichte der einschlägigen unionsrechtlichen Regelwerke und Initiativen ist unklar, welchen informationellen Mehrwert diese rein nationale Maßnahme schaffen soll. Ferner bleibt auf Grundlage des Entwurfs unklar, anhand welcher Maßstäbe die „Nachhaltigkeit“ eines Investmentvermögens beurteilt werden soll, sodass das primäre Regelungsziel einer verbesserten Anlegerinformation nicht erreicht würde.
53
Das Ergebnis des Volksentscheids im Vereinigten Königreich ist ein Weckruf. Alle Entscheidungsträger der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind aufgerufen, grundlegende Reformen der Verfassung einer Europäischen Union, möglicherweise nur noch einer europäischen „Kontinentalunion“ unverzüglich in Angriff zu nehmen. Unverzüglich bedeutet, einen Reformprozess nicht erst dann zu beginnen, wenn die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen beendet worden sind. Eine Rückentwicklung der Europäischen Union zu einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft dürfte dabei keine Lösung sein. Es ist jetzt angezeigt, offen und – notfalls kontrovers – zu diskutieren, wie ein künftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene aussehen könnte.
65
Passt das deutsche Dreisäulensystem in eine zunehmend harmonisierte Bankenstruktur für Europa?
(2018)
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, einschließlich der großen Banken in Aktionärsbesitz, den öffentlichen Banken und den Genossenschaftsbanken. Fast nirgendwo anders in Europa hat ein solches Dreisäulensystem überlebt. Passt es also noch in ein Europa, in dem die Bankpolitik, die Regulierung und die Aufsicht inzwischen weitgehend in die Zuständigkeit der EU fallen? Für eine Bewahrung des Systems sprechen vor allem Gesichtspunkte der Stabilität. Angesichts ihrer Gruppenzugehörigkeit sind die deutschen "stakeholder-value-orientierten" Banken der Säulen 2 und 3 finanziell keineswegs weniger erfolgreich, sogar ein wenig erfolgreicher als die "shareholder-value-orientierten" Großbanken der Säule 1. Insbesondere schwanken ihre Geschäftszahlen deutlich weniger als jene der Großbanken, die in der Regel ein riskanteres Geschäftsmodell verfolgen. In vielen Privatbanken ist die Gewinnorientierung und damit auch die Bereitschaft, hohe Risiken einzugehen, aus ordnungspolitischer Sicht zu hoch, was die Systemstabilität tendenziell gefährdet. Zudem erfüllen die Genossenschaftsbanken und Sparkassen eine regionalpolitische Ausgleichsfunktion und haben eine gesamtwirtschaftlich stabilisierende Wirkung.
74
Die Europäische Zentral Bank hat am 6. Juni 2019 beschlossen, die Nullzinspolitik bis Mitte 2020 beizubehalten, obwohl mit dieser das Inflationsziel von 2% seit Jahren, in Japan seit Jahrzehnten, verfehlt wird. Nach dem Neo-Fisher-Effekt sollte, gegeben dieses Ziel, der Zins nicht gesenkt, sondern gehoben werden, weil die Inflationsrate der Differenz von Nominal- und langfristig stabilem Realzins entspricht. Zwar senken rasche Zinserhöhungen Nachfrage und Preise, aber daraus folgt nicht notwendig, dass niedrige Zinsen die Nachfrage anregen. Gemäß neueren Untersuchungen werden langsam durchgeführte Zinserhöhungen bei rationalen Erwartungen dagegen das Preisniveau heben. Der Aufsatz untersucht die begleitenden Verteilungswirkungen und stützt die These mit Überlegungen aus dem 19. Jahrhundert, wonach die gestiegenen Preise durch die Erhöhung der Zinskosten erklärt werden können.
61
Seit 2006 haben die Bundesländer das Recht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht wurde in den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit dieser Entwicklung sind verschiedene negative Begleiterscheinungen der Steuer weiter in den Vordergrund gerückt. Ausweichreaktionen und Preiseffekte auf dem Immobilienmarkt führten dazu, dass aus jedem Prozent, um das der Steuersatz erhöht wurde, schätzungsweise nur rund 0,6 Prozent zusätzliche Steuereinahmen resultierten, während ohne Ausweichreaktionen und Preiseffekte eine Einnahmenerhöhung um ein Prozent zu erwarten gewesen wäre. Hinter diesem unterproportionalen Aufkommenseffekt sind verschiedene Mechanismen zu vermuten, wie etwa die Umgehung durch den Kauf des Grundvermögens als Teil einer Kapitalgesellschaft.
In Anbetracht der gestiegenen Steuersätze wurde im letzten Bundestagswahlkampf aus CDU sowie FDP der Ruf laut nach einem Freibetrag für Immobilienkäufer, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen möchten. Die Kinderzahl soll den Freibetrag je nach Vorschlag erhöhen.
Der Beitrag diskutiert kritisch die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbssteuer und zeigt darüber hinaus mögliche Alternativen zur Einschränkung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf.
13
In der vierten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensek-tor“ diskutierte Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Wiederherstellung privater Haftung und die zukünftige Rolle der Aufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission.
König warnte, dass man systemische Risiken, die vor allem während der Finanzkrise zu Problemen geführt hätten, noch nicht im Griff habe. Sowohl die Bankenaufsicht als auch die Wissenschaft suche immer noch nach einer geeigneten Lösung dieses Problems. Systemische Risiken führen dazu, dass komplexe und stark vernetzte Institute von Staaten gestützt werden, wenn diese ins Straucheln gera-ten. In der Finanzkrise hatte dies zur Folge, dass Banken letztlich vom Steuerzahler gerettet wurden. Diesen Quasi-Insolvenzschutz systemrelevanter Institute müsse man aufheben, um Fehlanreize im Markt zu korrigieren, so König. Verantwortung und Haftung für unternehmerisches Handeln müssten wieder in einer Hand liegen, und zwar in der der Institute, seiner Eigner und Gläubiger.
König ist deshalb der Meinung, dass ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken notwen-dig sei, der auch grenzüberschreitend wirke. Als einen wichtigen Bestandteil dieses Mechanismus nannte sie die Umsetzung eines breiten Bail-ins. Durch Bail-in werden Eigentümer und Gläubiger von Bankinstituten an einer Restrukturierung beteiligt. Eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapi-tal kann darüber hinaus dazu dienen, ein Brückeninstitut mit Kapital auszustatten.
Zur konkreten Ausgestaltung von Bail-in-Instrumenten gibt es unterschiedliche Ansätze: Die Liikanen-Kommission plädierte in ihrem Vorschlag für eine Schaffung konkreter Bail-in-Anleihen, vergleichbar mit den Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds), die in der Schweiz bereits eingeführt wurden. Die BaFin setze dagegen, ähnlich wie die Europäische Kommission, auf einen möglichst breiten An-satz und habe sich gegen die Emission einer neuen Gattung vertraglicher Bail-in-Instrumente ausge-sprochen, sagte König. Die Höhe der bail-in-fähigen Instrumente sowie die Reihenfolge der Haftung müssten aber trotzdem für jedes Institut klar definiert sein.
König betonte, dass es wichtig sei, nun die institutsspezifischen Sanierungs- und Abwicklungspläne zu entwickeln. Die BaFin habe mit der Erstellung der Abwicklungspläne auch schon begonnen. Bail-in sei dabei nur ein Baustein in dem wesentlich umfangreicheren Instrumentenkasten der Sanierungs- und Abwicklungspläne.
In der anschließenden Diskussion sagte König, dass es eine Abwicklungsbehörde für Institute, die in Zukunft einer europäischen Aufsicht unterliegen, derzeit nur auf nationaler Ebene geben könne. An-dernfalls sei eine Änderung der europäischen Verträge notwendig, da die Mittel, die für eine Abwick-lung aufgewendet werden müssten, aus nationalen Haushalten kämen. Bei einer Abwicklungsbehör-de auf europäischer Ebene würden die Haushaltsbelastung und die Entscheidung über die Verwen-dung der Mittel auseinanderfallen.
12
In der dritten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Theodor Weimer die Auswirkungen von Regulierung auf Bankverhalten und Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission. Weimer verwies auf die volkswirtschaftlichen Kosten einer zu strengen Bankenregulierung, u.a. negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Weimer warnte auch davor, dass man in Europa, und gerade in Deutschland, strenger reguliere als in anderen Ländern. Krahnen erklärte, man habe durch die Liikanen-Vorschläge vor allem das Problem des systemischen Risikos im Bankensektor adressieren wollen. Außerdem sei es ein Ziel der Kommission gewesen, Banken so zu regulieren, dass der Steuerzahler im Krisenfall nicht länger für die Risiken der Banken haften müsse. Es sei notwendig, den Bankensektor zu reformieren, damit Banken abgewickelt werden könnten, auch wenn diese untereinander vernetzt sind.
4
Gesprächsreihe zu Strukturreformen im Europäischen Bankensektor: Managementvergütung im Bankensektor
(2013)
In der ersten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Thomas Mayer den im Liikanen-Bericht enthaltenen Vorschlag zur Managervergütung im Bankensektor. Der Vorschlag baut auf einem der Kernvorschläge der Liikanen-Kommission auf, nach dem Finanzinstitute gehalten sein sollen, einen Teil ihres Fremdkapitals so zu strukturieren, dass, bei Schieflage des Finanzinstituts, eine Inhaftungnahme der Gläubiger dieses Fremdkapitals möglich wird. Um dies zu erreichen, empfiehlt die Liikanen-Kommission für alle Banken, dass diese einen festgelegten Prozentsatz ihres Kapitals als „Bail-in Anleihen“ begeben müssen. Der Vorschlag zur Managervergütung sieht vor Bail-in Anleihen für die leistungsorientierte und anreizorientierte Entlohnung von Managern einzusetzen, um Anreize zu geben, die Risikopolitik des Unternehmens so zu verankern, dass auch längerfristig keine exorbitanten Risiken auftreten.
9
Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen
Bankensektor : Zukunft der Universalbanken
(2013)
In der zweiten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Pieter Krahnen und Dr. Michael Kemmer die Zukunft der Universalbanken. Anlass war der Vorschlag der Liikanen-Kommission, dass Finanzinstitute einen Teil ihres Investmentbankings, den Eigenhandel und das Market-Making, ab einer bestimmten Größenordnung ausgliedern sollen.
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Fünf Jahre nach Beginn der Banken- und Staatsschuldenkrise („Finanzkrise“) kämpfen wir weiterhin mit den elementaren Problemen: Bei Märkten und Marktteilnehmern fehlt es an Stabilität und Vertrauen. Viele Banken stehen immer noch nicht auf eigenen Füßen und nehmen die ihnen in Europa traditionell zukommende zentrale Rolle für Wachstum und Entwicklung nicht wahr. Den guten Absichten, auf die sich die großen politischen Mächte während der ersten G-20 Treffen 2008 und 2009 verständigt hatten, ist eine Reihe von sinnvollen Ideen und Konzepten gefolgt. Die Voraussetzungen für einen grundlegenden reformerischen Erfolg sind somit gegeben – doch nun muss die Umsetzung folgen. Dazu bedarf es mutiger Entscheidungen. Im Jahr 2014 muss die europäische Politik gleich mehrere Weichen stellen. Der Bundesregierung kommt dabei die Schlüsselrolle zu. Sie muss den Mut haben zu radikaler Ordnungspolitik!