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Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wird ein zentrales Verzeichnis aller nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes geführt. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Anzahl und Flächengröße der Schutzgebiete nach internationalem Recht, der nach den §§ 17-23 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG LSA) geschützten sowie über die in formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen bzw. geplanten Gebiete und Objekte. Ausführungen zu den Natura 2000-Gebieten sind im Beitrag "Die Natura 2000-Gebietskulisse des Landes Sachsen-Anhalt" in diesem Heft nachzulesen.
Mecklenburg-Vorpommern ist eines der reichsten Bundesländer Deutschlands, reich an einmaligen Landschaften mit einer großartigen, in weiten Teilen noch gut erhaltenen Naturausstattung. Namen wie Dars, Hiddensee, Schaalsee oder Muritz sprechen für sich. Daraus erwächst nahezu die Verpflichtung, diese wertvollen Landschaften, die überwiegend nach Naturschutzrecht geschützt sind, in einer Übersicht vorzustellen. Das nun nach mehreren Jahren Bearbeitungszeit vorliegende Werk beeindruckt auf den „ersten Blick“ mit einer gelungenen, sehr ansprechenden Gestaltung. Sowohl die klare Aufteilung der Seiten mit den Gebietsbeschreibungen, die den aktuellen Schutzgebietsbüchern aus Sachsen-Anhalt folgt, als auch die sich konsequent durch das gesamte Buch ziehende farbliche Unterlegung, nach Landschaftszonen getrennt, sorgen für einen jederzeit möglichen Überblick und die Zuordnung einzelner Gebiete. Dem Druckhaus Gera wird eine ausgezeichnete Druckqualität bestätigt.
Biosphärenreservate sind eine internationale Schutzkategorie der UNESCO. Weltweit existieren aktuell 610 anerkannte Biosphärenreservate in 117 Ländern, davon 15 in Deutschland (Abb. 1). Die Karstlandschaft Südharz, die bereits seit 2009 durch Landesrecht ausgewiesen ist, würde nach Anerkennung durch die UNESCO das 16. dieser internationalen Großschutzgebiete sein. Biosphärenreservate sind rahmenrechtlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (§25) definiert. Die Bundesländer sind für die Ausweisung und Umsetzung zuständig. Alle Biosphärenreservate haben internationale Kriterien zu erfüllen, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem nationalen Kriterienkatalog untersetzt wurden.
Auf einer Fläche von über 300 km2 erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfäche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.
Die Abteilung Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt informiert jährlich über die nach Naturschutzrecht gesicherten Gebiete und Objekte des Landes. Die nachstehende Tabelle enthält die Anzahl und Flächen aller Gebiete und Objekte der Schutzkategorien nach den §§ 17-23 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA). Darüber hinaus sind die Schutzgebiete nach internationalem Recht aufgeführt. Neu ist die Aufnahme der geplanten bzw. der im formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen Gebiete und Objekte. Mit dieser erweiterten Darstellung werden insbesondere die Forderungen der Raumordnung erfüllt (Rd. Erl. des MRLU vom 10.06.1997 und vom 25.08.2000).
Das Karstgebiet im Süd harz stellt mit all seinen geologischen, floristischen und faunistischen Besonderheiten eine für Mitteleuropa einzigartige Landschaft dar, deren langfristige Erhaltung durch die Unterschutzsteilung mit einer international anerkannten Schutzkategorie erreicht werden soll. Die besondere Naturausstattung gilt es ebenso zu bewahren wie diejenigen Nutzungsformen, die über Jahrhunderte dieser Landschaft ihr jetziges, erhaltenswertes Gesicht gaben.
Am Südrand des Harzes, des nördlichsten deutschen Mittelgebirges, erstreckt sich die mehr als 100 km lange Sulfatkarstlandschaft Südharz. Es ist sicher kein Zufall, dass Johannes Thal im Jahr 1588 in der "Sylva Hercynia" (220), der ersten publizierten Flora Deutschlands, ein Gebiet des Südharzes beschreibt, das bezüglich der Artenvielfalt seinesgleichen sucht. Diese Artenmannigfaltigkeit sowohl der Pflanzen- als auch der Tierwelt wird vor allem durch die hier zutage tretenden Zechsteinablagerungen mit gut wasserlöslichen Gipsen, Anhydriten und Salzen bedingt.
Die Landschaft des östlichen Harzvorlandes ist im Bereich des Salzigen Sees und seines unmittelbaren Umfeldes von zahlreichen Besonderheiten geprägt, auf die in den vorangegangenen Kapiteln bereits eingegangen wurde. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse prägten gleichermaßen diese Landschaft wie auch der Bergbau. Darauf ist zurückzuführen, dass sich neben intensiv genutzten Landschaftsteilen auch Bereiche entwickelten, die über eine beachtliche Artenmannigfaltigkeit der Flora und Fauna verfügen. Gerade die Vielfalt an Feucht-, Salz- und Xerothermstandorten mit Vorkommen extrem seltener bzw. vom Aussterben bedrohter Arten begründet den hohen naturschutzfachlichen Wert des Mansfelder Seengebiets. Diese Tatsache erklärt auch den derzeit hohen Anteil an Schutzflächen im Gebiet.
Das Landesamt unterstützte das 150 jährige Jubiläum der Unterschutzstellung der „Teufelsmauer“ in Form einer Festschrift. Als geeignete Publikationsmöglichkeit wurde ein Sonderheft der Reihe „Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt“ gewählt. Das Sonderheft lag pünktlich zur Festveranstaltung am 08. Juni 2002 vor und enthält Beiträge über die Geologie, die ur- und frühgeschichtlichen Funde sowie die jüngere Geschichte der Teufelsmauer. Weiterhin wurden die Historie der Unterschutzstellung sowie die Entwicklung bis zur Gegenwart beleuchtet. Einige dieser Themen wurden durch die Autoren der Beiträge des Sonderheftes in Vorträgen auf der anlässlich der Festveranstaltung einberufenen Kreisnaturschutzkonferenz vertieft, wobei die über 100 Teilnehmer mit einer bedeutsamen Neuigkeit überrascht wurden: Die Teufelsmauer wurde nicht, wie bisher angenommen, 1852 erstmals unter Schutz gestellt, sondern bereits im Juni 1833!