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Hintergrund: Durch COVID-19 kam es weltweit, insbesondere in den ersten Wochen der Pandemie, zu einer Verschiebung und Absage elektiver Operationen in allen chirurgischen Fachdisziplinen. Eine Beschreibung der spezifischen Situation in gefäßchirurgischen Kliniken in Deutschland während dieser Periode ist bislang nicht erfolgt.
Ziel der Arbeit: Zweck der Befragung war die Erfassung der gefäßchirurgischen Leistungserbringung in der Zeit von März 2020 bis Dezember 2020, sowie von logistischen und infrastrukturellen Veränderungen, die sich durch die pandemische Lage ergeben hatten. Hierbei lag der Fokus der Umfrage auf der möglichst realitätsnahen Abbildung der Versorgungssituation anhand der Einschätzung der leitenden Gefäßchirurg*innen.
Material und Methoden: In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) wurde das leitende ärztliche Personal von gefäßchirurgischen Einrichtungen in Deutschland aufgefordert, an der Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung der Fragen erfolgte anonym.
Ergebnisse: Durch COVID-19 und korrespondierende Maßnahmen kam und kommt es zu relevanten Absagen und Verschiebungen von Operationen, Verlust an Kapazitäten und einer gesteigerten Personalbelastung. Es traten im Beobachtungszeitraum verspätete Versorgungen gefäßchirurgischer Krankheitsbilder und ein gehäuftes Auftreten schwererer klinischer Stadien verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum auf. Betroffen sind alle Versorgungsstufen, größtenteils dauern diese Veränderungen an.
Diskussion: Um der strukturellen Schwächung und den Einschränkungen in der Patientenversorgung zu begegnen, sind klinische Abläufe, Patientenaufklärung und Priorisierung zu optimieren. Neue Konzepte wie z. B. Telemedizin und engmaschigere klinische Kontrolle sind ggf. sinnvoll. Eine erforderliche Infrastruktur für Notfallmanagement (COVID) darf im Alltag nicht die Versorgungsqualität der gefäßchirurgischen Patient*innen negativ beeinflussen.
Hintergrund: Für die Forschung mit Routinedaten sind Kenntnisse zum Entstehungsprozess sowie zur Validität der Daten Voraussetzung. Ziel der Studie war es, die valide Erfassung forschungsrelevanter Informationen in Arzneimittelroutinedaten zwischen Betäubungsmittel (BtM)-Rezepten und Muster-16-Rezepten (für sonstige Arzneimittel) zu vergleichen.
Methodik: Grundlage waren Routinedaten der Gmünder ErsatzKasse (GEK) aus dem Jahr 2006. Aus den 7,2 Mio. Rezepten wurde eine einfache Zufallsstichprobe von 600 Muster 16 und 600 BtM-Rezepten gezogen. Die eingescannten Originalbelege wurden gesichtet und mit den in Routinedaten befindlichen Informationen verglichen. Die Angaben auf dem Rezept dienten als Goldstandard.
Ergebnisse: Insgesamt ist auf BtM-Rezepten sowohl das Verordnungsdatum (68,1% vs. 92,5%; p<0,0001) wie auch das Abgabedatum (61,8% vs. 85,5%; p<0,0001) schlechter erfasst als auf Muster-16-Rezepten. Auffällig sind die großen Unterschiede zwischen den Apothekenrechenzentren. Die Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken GmbH (VSA) als größtes Apothekenrechenzentrum lieferte, im Vergleich zu allen anderen Apothekenrechenzentren, beim Verordnungsdatum (56,1% vs. 73,3%; p<0,0001) wie auch beim Abgabedatum (41,2% vs. 70,8%; p<0,0001) von BtM-Rezepten auffällig seltener korrekte Ergebnisse. Fehler beim Abgabedatum waren bei der VSA assoziiert mit den in den Routinedaten verfügbaren Variablen Art des Rezeptes (Betäubungsmittelrezept vs. Muster 16; Odds Ratio [OR]: 3,12; 95% Konfidenzintervall [KI]: 1,85–5,27), Abgabe laut Routinedaten am Verordnungstag (Ja vs. Nein; OR: 9,33; 95% KI: 1,78–48,87) sowie Verordnung laut Routinedaten am 5., 15. oder 25. (Ja vs. Nein; OR: 6,70; 95% KI: 2,85–15,76).
Schlussfolgerung: Es besteht für hiesige Routinedaten ein erheblicher Mangel an methodisch fundierten Analysen bzw. Validierungsstudien, insbesondere auch zur Güte von Diagnosen.