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Als erster Ansatz zur Errichtung von Naturschutzgebieten wird im bayerisch–tschechischen Grenzraum oft das Jahr 1858 genannt, als auf Antrag des Forstmeisters John das erste Naturreservat im Böhmerwald von Fürst Schwarzenberg geschützt wurde – der berühmte Kubany (Boubin)-Urwald. 1863 appellierte der Münchener Maximilian Schmidt an König Max II. von Bayern einen Befehl zu erlassen, das Urwaldgebiet Höllbachgspreng am Hang des Falkensteins unberührt der Nachwelt zu erhalten. Der später so genannte „Waldschmidt“ war einer der ersten „modernen“ Touristen auf bayerischer Seite im Böhmerwald.