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Vom 23. bis 25. September 1994 fand in Almsfeld (Landkreis Wernigerode) die 3. Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt statt. Sie stand unter dem Motto "Global denken - lokal handeln in den Großschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt". Den rund 200 Teilnehmern aus dem behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sowie aus Politik und Wirtschaft wurde ein Programm mit neun Vorträgen, zwei Diskussionsrunden, interessanten Ausstellungen über die Großschutzgebiete sowie zwei Exkursionen geboten.
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Land Sachsen-Anhalt ist eine Reihe von Gebieten aufgrund internationaler Vereinbarungen unter Schutz gestellt. Dazu gehören neben den Schutzkategorien Nationalpark und Biosphärenreservat auch Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) und EG-Vogelschutzgebiete (EC SPA). Diese wiederum werden in eine Vereinbarung der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einbezogen, die den Schutz wildlebender Tiere, wildwachsender Pflanzen und natürlicher Lebensräume verbessern soll - die sogenannte FFH-Richtlinie.
Zwei neue Naturschutzgebiete
(1993)
Mit Verordnung vom 12.03.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle. - 2(1993)5 v. 23.03.1993) wurde nach zehnmonatigem Verfahren das am 24.09.1990 einstweilig gesicherte NSG "Göllersitz" durch die Bezirksregierung Halle endgültig unter Schutz gestellt. Es ist damit das erste NSG von Sachsen-Anhalt, das nach der "Wende" und damit auch in Anwendung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt endgültig gesichert wurde.
Eine Folge der Entspannung des Ost-West-Konfliktes ist die drastische Veränderung des Streitkräftepotentials der NATO-Staaten und der Mitgliedsstaaten des aufgelösten Warschauer Paktes. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet das einerseits die deutliche Verringerung der Stärke der Bundeswehr einschließlich der von ihr übernommenen Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR und andererseits den teilweisen Abzug der Streitkräfte der Alliierten und den vollständigen Abzug der ehemaligen Roten Armee der aufgelösten Sowjetunfon (Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte ...). Verbunden mit diesen Veränderungen ist die Frage der Nutzung/Nachnutzung der freiwerdenden militärischen Liegenschaften. In Sachsen-Anhalt betrifft das allein über 70000 ha Fläche in fast 300 Liegenschaften der jetzigen GUS.
Seit 1979 gibt es ein Programm des Bundes zur Förderung von Naturschutzgroßprojekten im Rahmen der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Es ist eines der wenigen Instrumente, welches dem Bund die direkte finanzielle Unterstützung von Naturschutzvorhaben ermöglicht. 1989 wurde dieser Förderbereich um das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert.