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Il saggio indaga le connessioni tra l’abolizione della prostituzione legalizzata e i processi di democratizzazione in Germania e Italia, a partire dalla storia dei diritti umani nella sua interazione con il sistema politico. Le fonti principali sono i dibattiti parlamentari e le leggi che portarono alla chiusura dei bordelli e all’abolizione del sistema di sorveglianza nel 1927 in Germania e nel 1958 in Italia. I dibattiti sulla prostituzione pongono anche la questione dell’uguaglianza e della giustizia di genere. In particolare, il problema della regolamentazione della prostituzione, la cui efficienza viene verificata da un numero sempre maggiore di ricercatori nel corso del XX secolo, dispiega fattori di politica sanitaria, di diritti umani e di morale, aspetti di politica sociale e di sicurezza, mettendo in discussione non solo la gerarchia tra i generi, ma anche quella tra gli strati sociali.
Im Jahre 1891 entdeckte man bei Grabungsarbeiten in der Flur "Ob der Kaul" (heute Steinfelder Straße) in Nettersheim/Marcomagus (Kr. Euskirchen) in einem frühmittelalterlichen Gräberfeld eine fragmentarische Weihinschrift aus rötlichem Sandstein (Höhe 65,5 cm – Breite 40 cm – Tiefe 15 cm). Der in zwei Hälften gebrochene Stein diente in Zweitverwendung als Deckplatte für ein fränkisches Grab und wurde offenbar für diesen Zweck passend geschlagen,1 so dass die gesamte linke Hälfte der Inschrift und einige Buchstaben der rechten Seite verloren gingen. Obwohl die Inschrift teilweise stark verwittert ist, können die erhaltenen Buchstaben noch relativ sicher gelesen werden. Die Buchstabenhöhe beträgt in der ersten Zeile 4,5 cm, in den folgenden Zeilen 4 cm. Der Zeilenabstand misst 2 cm...
CIL XIII 4136 : Rekonstruktion einer verlorenen Grabinschrift aus Irsch in der Gallia Belgica
(2015)
Eine verlorene fragmentarische Grabinschrift römischer Zeitstellung aus Irsch bei Bitburg (CIL XIII 4136) lässt sich mit Hilfe des bekannten Namenmaterials relativ sicher ergänzen. Der Grabstein wurde von einem einheimischen Treverer namens [L.?] Ataco[niu]s Ammo[sus] für seinen verstorbenen Sohn [Am]mosius A[vitus?] gesetzt.
Dass das Papsttum und sein jurisdiktioneller Anspruch letztlich auf dem Apostel Petrus basieren, der, wie man bei Matthäus lesen kann, der Fels ist, auf dem Christus seine Kirche errichten wollte (Matth. 16,18), ist eine bekannte Tatsache, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Der in Rom zentrierte Rechtsraum der lateinischen Kirche stand schon bald, spätestens im 5. Jahrhundert, im Gegensatz zum sich seit dem 4. Jahrhundert konstituierenden Rechtsraum der griechischen Kirche(n) mit Antiocheia, Alexandreia, Jerusalem (ab 451) und schließlich Konstantinopel, der zweiten Hauptstadt des Römischen Reiches und ab 476 der einzigen Hauptstadt. Das kanonische Recht beider Bereiche entwickelte sich im Verlaufe der Jahrhunderte auseinander. Trotz gemeinsamer Grundlagen (der sieben bzw. acht ökumenischen Konzilien und deren Rechtssetzung) gab es Konflikte, die sich schließlich seit dem 11. Jahrhundert in einem bis heute andauernden Schisma niederschlugen. Ein steter Stein des Anstoßes (neben den anderen bekannten Differenzen – Azymen, Filioque usw.) war der römische Primatsanspruch, den man in Konstantinopel nie anerkannte und dem man etwa die sog. Pentarchietheorie entgegensetzte. Erst spät, wie hier gezeigt werden soll, um 800, setzte man in Konstantinopel Petrus seinen Bruder Andreas entgegen, den "Erstberufenen" (vgl. Joh. 1,35–42). Jedenfalls versuchte man dies, vermutlich nach römischem Vorbild. Wann genau und warum dies geschah, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen. ...
Im Zuge des Braunkohlentagebaus Zukunft-West fand sich im Jahre 1980 in einem Matronenheiligtum in Eschweiler-Fronhoven (Städteregion Aachen) das ringsum abgebrochene Oberteil eines Weihealtars (Höhe 36 cm – Breite 47 cm – Tiefe 19 cm) aus hellgrauem Sandstein. Der fragmentarisch erhaltene Text aus der Zeit zwischen 150 und 230 n. Chr. wurde vom Ersteditor CH. B. RÜGER (in Majuskelschrift) wie folgt wiedergegeben...
Dass das Mittelalter "dunkel", gar "finster" gewesen sei, kann als handelsüblicher Topos gelten. Der stillschweigende Verweis etwa auf Autoritäten der Geistesgeschichte wie Luther, Voltaire oder Heine erübrigt jeglichen Beleg. Doch professionelle Mediävisten wagen, ein anderes Mittelalterbild zu zeichnen und werfen gleichzeitig ein Licht darauf, wie es zu diesem falschen Verständnis kam.