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Die Kunst der Nachkriegszeit sorgt zwar bisweilen für spektakuäre Besucherzahlen bei Ausstellungs-Ereignissen, doch auf dem Buchmarkt ist die "zweite Moderne" eigentlich nach wie vor ein Stiefkind. Um so bemerkenswerter ist es, daß soeben in der eher populären, von Klaus Herding begründeten "kunststück"-Reihe des Fischer Verlages eine Publikation von Regine Prange zu Jackson Pollock erschienen ist. ...
Als allererste synthetische Darstellung der vollständigen Rechts- und Verfassungsgeschichte Osteuropas stellt Küppers Buch eine beachtenswerte Leistung dar, deren Stärke eine getreue Schilderung rechtshistorischer Fakten bildet. Hin und wieder gelingen Küpper aber auch tiefschürfende, obgleich nicht immer ganz neue, analytische Einsichten, etwa dass Ostmitteleuropas bis heute nachwirkende Rückständigkeit auf den sogenannten zweiten Feudalismus zurückgehe, in dessen Folge Böhmen, Ungarn und Polen im 16. – 18. Jahrhundert in verschiedenem Maße ihre Unabhängigkeit eingebüßt haben (24 f.). Die daraus entstandene "Staats- und Rechtsferne der Bevölkerung" gelte erst recht für das ein halbes Jahrtausend lang von den Osmanen beherrschte Südosteuropa (27), dem Küpper außerdem in der nachfolgenden Nationalstaatenperiode des 19. Jahrhunderts das starke Auseinanderklaffen des Modernisierten in den Städten und des Alten auf dem Lande treffend attestiert (368, 397). ...
The question of Russia’s European identity has traditionally been controversial. Usually, the country is either defined as belonging to Eastern Europe in a narrower sense or, contrarily, totally excluded from the concept of Europe. From the times of Czar Peter the Great (1689–1725), Russia acquired the unquestioned status of a European power; however, despite the "enlightened" reforms of Empress Catherine the Great (1762–1796), its society remained feudal, its economy backward and its government autocratic. Right up until its collapse, the Russian Empire was decidedly less urbanized and less advanced in agriculture in comparison not only with the West but also with East-Central Europe. ...
Die erstaunliche Fülle an wissenschaftlichen Arbeiten - Aufsätzen wie Monographien -, die Hans Holbein d.J. (1497/98-1543) in den letzten Jahren, namentlich im Hinblick auf seinen 500. Geburtstag, auf sich gezogen hat, wird neuerdings ergänzt durch die gewichtigen, gleichsam komplementären Bücher von Susan Foister, die den "englischen Holbein" - die in England zwischen 1526 und 1543 entstandenen Werke - behandelt, und von Jochen Sander, der Holbein als "Tafelmaler in Basel" - das heißt die Zeit bis zu dessen zweiter Reise und endgültiger Übersiedlung nach England 1532 - in den Blick nimmt.
Jochen Sander, Leiter der Gemäldeabteilung des Städelschen Kunstinstituts in Frankfurt a.M. und ausgewiesener Kenner namentlich der altniederländischen Malerei, bietet in seiner umfangreichen, vorzüglich ausgestatteten Untersuchung - zugleich seiner Freiburger Habilitationsschrift - vor allem zweierlei: eine kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen Forschungsliteratur, mit deren Prämissen und Thesen, und eine genaue Darstellung des materiellen Befundes wie der Entstehungsgeschichte von Holbeins Tafelbildern (das heißt nicht seiner Wandbilder oder graphischen Arbeiten) vor 1532. ...
Der Begleitband zur Ausstellung Fantastische Welten. Albrecht Altdorfer und das Expressive in der Kunst um 1500 gliedert sich, nach einer kurzen Einführung durch Jochen Sander (15–19), in einen knappen Essayteil mit Beiträgen von Guido Messling, Matthias Weniger, Susanne Jaeger und einen Katalogteil der Ausstellungsexponate, die unterteilt in ihre Themengebiete wiederum durch einleitende Texte begleitet werden. ...
Nachdem die 20-bändige Gustav Radbruch- Gesamtausgabe bis auf den Register-Band erschienen ist, sind Gesamtblicke auf das Werk des Heidelberger Rechtslehrers und SPD-Politikers erleichtert worden. Einen solch anspruchsvollen Gesamtblick unternimmt Hanno Durth in seiner Frankfurter Dissertation. Durth geht es um die (Re-)Konstruktion eines komplexen Sinnzusammenhangs, den er – in Anknüpfung an den bei Radbruch eher beiläufigen Begriff des Kulturrechts sowie an Wiethölters Begriff der Rechtskulturverfassung – Radbruchs "Theorie eines Kulturverfassungsrechts" nennt. Ausgangspunkt ist die Behauptung, dass die übliche Einordnung Radbruchs in den südwestdeutschen Neukantianismus mehr verwirre und versperre als weiterhelfe (3). Um "Neues an Radbruch" zu entdecken, wendet Durth Theorieströmungen auf Radbruchs Rechtslehre an, "die hierauf bisher keine Anwendung fanden" (5) … und die "Radbruchs ganzheitlichen Ansatz widerspiegeln" sollen: "sie müssen eine Rechtstheorie beschreiben können, die eine Gesellschafts- und eine Geschichtstheorie beinhaltet" (6). Im Einzelnen rekurriert Durth vor allem auf die Systemtheorie Luhmanns, daneben aber je nach Gegenstand auf die Theorien von Habermas, Derrida, Assmann, Baumann, Beck, Cornell, Marcuse "und andere(n)" (6). ...
Die Rechtsgeschichte ist kein Insichgeschäft, schon gar nicht, wenn sie sich einem so dauerhaften Thema wie der Privatautonomie und deren Grenzen zuwendet. Welches ist der rechte Umgang des Rechtshistorikers mit diesem Thema, welchen Gebrauch darf der Nichthistoriker von der Rechtsgeschichte machen, und was soll er von ihr lernen? Sibylle Hofers Untersuchungen betreffen beide Fragenkomplexe: Jedenfalls war es problematisch, so lautet ihre erste Botschaft, dass Franz Wieacker insbesondere in seinem berühmten Vortrag über "Das Sozialmodell der klassischen Privatrechtsgesetzgeber und die Entwicklung der modernen Gesellschaft" vom Dezember 1952 – und nach ihm so viele – dem Privatrechtsdenken des 19. Jahrhunderts ein privatrechtliches "Einheitsmodell mit unbeschränkter Freiheit als Grundsatz" unterstellte und diesem Modell Affinitäten zu einem liberalistischen, wenn nicht gar besitzindividualistischen Sozialmodell attestierte. Wenn man nun erfahren muss, dass in der Zivilrechtsliteratur jenes Jahrhunderts von "Privatautonomie" oder "Vertragsfreiheit" kaum die Rede war und auch nicht etwa von irgendwelchen Äquivalenten dieses Begriffspaars, dann muss dies Betroffenheiten bei all jenen auslösen, die sich vom 19. Jahrhundert wegen seiner angeblich liberalistischen Positionen absetzten, um mit Wieacker "eine materiale Ethik sozialer Verantwortung" zu suchen, oder nach alternativen Sozialmodellen Ausschau hielten, in denen die Vertragsfreiheit in sozialere, gerechtere Bahnen gelenkt werden sollte. ...
Jürgen Schardt legt eine umfassende Studie zur Architektur der Stadt- und Universitätsbauten in Frankfurt am Main von 1906 bis 1956 vor. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Architekturproduktion und einer kritischen Revision der etablierten Historiografie der Goethe-Universität. Der Autor widmet sich in drei Teilen jeweils dem Kaiserreich und der Gründung der Hochschule im Jahr 1914, der Zeit der Weimarer Republik sowie der Jahre des Aufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. Schardt untersucht die entstandenen Gebäude hinsichtlich schlüssiger Kriterien bürgerlicher Architektur, beleuchtet aber auch andere für die Hochschulgeschichte relevante Rahmenbedingungen. Die lesenswerte Studie verbindet dabei Aspekte der Sozial-, Wissenschafts- und Architekturgeschichte.
Die Basler Historikerin Caroline Arni legt eine inspirierende und materialreiche Studie dazu vor, wie die Wissenschaften vom Menschen im 19. Jahrhundert das Ungeborene als Wissensgegenstand erschlossen. Sie arbeitet die Beiträge der Fötalphysiologie, Embryologie, Psychiatrie, Psychologie und Psychoanalyse heraus und rekonstruiert, welchen historischen Konjunkturen die Vorstellung eines mütterlichen Einflusses auf die Entwicklung des Ungeborenen unterlag. Überzeugend zeigt sie auf, wie das Konzept der biologischen Entwicklung unlösbare Fragen danach aufwarf, was ein menschliches Subjekt ausmacht. Die höchst lesenswerte wissenschaftshistorische Studie bietet auch für die geschlechtertheoretische Erforschung von Schwangerschaft und Geburt in der Gegenwart eine Vielzahl von Anregungen.