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Deutschland und Europa
(2018)
Otmar Issing erörtert die Reaktionen in Deutschland auf die Pläne des französischen Präsidenten Macron aus dessen viel beachteter Rede zur Zukunft Europas an der Pariser Sorbonne. Issing wertet das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD als Abschied von der Vorstellung einer auf Stabilität gerichteten europäischen Gemeinschaft und mahnt an, den einheitlichen Markt und die damit verbundenen Freiheiten nicht durch überzogene Ambitionen zu gefährden und damit zunehmendes Misstrauen gegenüber Europa zu fördern.
Insbesondere in der geplanten Weiterentwicklung des ESM zu einem im Unionsrecht verankerten Europäischen Währungsfonds sieht Issing die Auslieferung der durch den Fonds zur Verfügung gestellten Mittel an eine politische Mehrheit. Zudem führe die Bestellung eines europäischen Finanzministers zur Schaffung einer die Währungsunion ergänzenden Fiskalunion und damit zur Verlagerung finanzpolitischer Kompetenz von der nationalen auf die europäische Ebene. In letzter Konsequenz bedeute dies eine Aufgabe des grundlegenden Prinzips der demokratischen Legitimierung und Kontrolle finanzpolitischer Entscheidungen.
Das Ergebnis der Sondierungsgespräche muss man als Abschied von der Vorstellung einer auf Stabilität gerichteten europäischen Gemeinschaft verstehen. Damit werden die Versprechen gebrochen, die man den Bürgern in Deutschland vor der Einführung des Euros gegeben hat.
Im Jahr 1564 veröffentlicht der Ulmer Militärexperte und -schriftsteller Leonhard Fronsperger die Schrift "Von dem Lob deß Eigen Nutzen", in der er darlegt, dass die konsequente Verfolgung des eigenen Nutzens als individuelle Handlungsmaxime im Ergebnis zu einer Förderung des Gemeinwohls führt. Das etwas mehr als hundert Seiten umfassende Werk wird in Frankfurt am Main, einem Zentrum des europäischen Buchdrucks und -handels, verlegt und findet Erwähnung im ersten veröffentlichten Katalog der Frankfurter Buchmesse. Fronsperger präsentiert seine für die damalige Zeit durchaus revolutionäre These in der Form eines satirischen Enkomions und unterlegt sie mit einer umfangreichen Gesellschaftsanalyse. Er stellt fest, dass die politischen Herrschaftsformen, die gesellschaftlichen Institutionen und die wirtschaftlichen Handelsbeziehungen auf einer konsequenten Verfolgung des eigenen Nutzens aller Akteure beruhen und dass sich die von der Kirche geforderte Ausrichtung des individuellen Handelns am Gemeinwohl in der Realität nicht finden lässt. Vielmehr hält er die Kritik der Theologen am egoistischen Handeln des Einzelnen für falsch, empfindet er doch den Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Großen und Ganzen als gut funktionierend.
Im Folgenden dokumentieren wir zunächst die Biografie des Autors, die Entstehung und Verbreitung des Werks und seine besondere literarische Form. Anschließend diskutieren wir die zentrale These in drei verschiedenen geistesgeschichtlichen Kontexten, die jeweils von besonderer Bedeutung für die Herausbildung der neuzeitlichen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorien sind. Erkenntnis- und staatstheoretisch weist Fronspergers Werk deutliche Parallelen zu den Analysen auf, die Niccolò Machiavelli und später Giovanni Botero in Italien zur Bedeutung der auf den individuellen fürstlichen Interessen basierenden Staatsräson bzw. zu den Triebkräften erfolgreicher Stadtentwicklung vorlegten. Markante Unterschiede gibt es dagegen zu den Ansichten der deutschsprachigen Reformatoren im Anschluss an Luther, die zwar die Unterscheidung zwischen geistlicher und weltlicher Sphäre propagieren und damit die Entwicklung einer eigenständigen Moral für das Wirtschaftsleben befördern, dort allerdings mehrheitlich die Orientierung am "Gemeinen Nutzen" propagieren. Indem Fronsperger dagegen die Verfolgung des Eigennutzes fordert, nimmt er wirtschafts- und gesellschaftstheoretische Einsichten über das Wesen und die Auswirkungen der Arbeitsteilung vorweg, die erst 150 Jahre und später von Bernard Mandeville und Adam Smith in England und Schottland formuliert wurden. Das Werk Fronspergers bietet damit ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich aus dem Zusammenspiel von wirtschaftlichem Erfolg, einem realistischen Menschenbild und manchen Aspekten der Reformation in deren Folge ein neues normatives Verständnis von den Antriebskräften ökonomischer und gesellschaftlicher Dynamik entwickelt, das später als der "Geist des Kapitalismus" bezeichnet wird.
Die Förderung von Fahrradmobilität und öffentlichem Verkehr ist ein wesentlicher Baustein zur Gestaltung einer ökologisch nachhaltigeren, sozial verträglicheren und ökonomisch tragfähigen Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in Deutschland. Mit einer verbesserten intermodalen Verknüpfung werden beide Verkehrsträger attraktiver und somit häufiger genutzt. Öffentliche Verkehrsunternehmen gewinnen dadurch vergrößerte Einzugsbereiche von Haltestellen, können Spitzenbelastungen abfedern und verbessern ihr Image. Fahrradfahrenden ermöglicht die Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln größere Reichweiten, was gerade auch in randstädtischen, suburbanen oder ländlichen Regionen bedeutsam werden kann. Letztlich leistet die Verknüpfung der beiden Verkehrsträger einen Beitrag zur Daseinsvorsorge und für den Klimaschutz.
Der Handlungsleitfaden wurde innerhalb des Forschungsprojektes „Verbesserte Integration des Fahrrads in den öffentlichen Verkehr – Systematische Erschließung von Handlungsoptionen und Bewertung von Best-Practices“ erarbeitet. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans gefördert.
Die Verknüpfung des Fahrrades mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV) kann den Umweltverbund stärken, den Übergang von einem Verkehrssystem auf das andere erleichtern und eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr schaffen. Die vorliegende Arbeit repräsentiert den zweiten umfassenden Projektbericht innerhalb des Forschungsprojektes „Verbesserte Integration des Fahrrads in den öffentlichen Verkehr – Systematische Erschließung von Handlungsoptionen und Bewertung von Best-Practices“. Im ersten Projektbericht (ebenfalls in dieser Arbeitspapierreihe erschienen – Nr. 15) wurden die Entwicklungen der letzten Jahre in den infrastrukturellen Themenfeldern Fahrradmitnahme, Fahrradverleihsysteme und Fahrradabstellanlagen aufgearbeitet und Fragen zu Kommunikation und Marketing der Angebote sowie zu Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung zur verbesserten Integration von Fahrrad und Öffentlichem Verkehr diskutiert. Darauf aufbauend werden im vorliegenden Bericht die Ergebnisse vertiefender Fallstudien dargestellt, mit dem Ziel, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse für die Integration von Fahrrad mit Öffentlichem Verkehr aufzuzeigen und in einem späteren Schritt daraus Handlungsempfehlungen zur Stärkung dieser Integration für Kommunen und Verkehrsanbieter geben zu können. Für die Fallstudien wurden solche Beispiele ausgewählt, die einen Vorbildcharakter haben und als nachahmenswert für andere Städte und Regionen gelten können bzw. aus denen sich Erkenntnisse für die Stärkung der Integration von Fahrradverkehr mit dem ÖV ziehen lassen. Zudem sollten die verschiedenen infrastrukturellen Themenfelder abgedeckt sein. Neben einer Darstellung der jeweils fallspezifischen Besonderheiten wird zu jedem Fallbeispiel das Betreiber- und Geschäftsmodell dargestellt und es erfolgt eine Bewertung, die sowohl die Sicht der Betreiber als auch die der Nutzenden beachtet.
Folgende Fallbeispiele werden behandelt:
Die hessischen Verkehrsverbünde Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) bieten eine kosten- und sperrzeitfreie Mitnahmeregelung für Fahrräder an.
Das MVGmeinRad Mainz ist als Fahrradverleihsystem ein Teil des kommunalen ÖPNV-Unternehmens.
Zu den Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen wurden in der Fallstudie drei unterschiedlich große Anlagen einbezogen: Dein Radschloss des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) für kleine, das Radhaus Offenburg für mittelgroße und die Radstation Düsseldorf für große Standorte.
München wurde schließlich für eine kommunale Strategie zur verbesserten Verknüpfung von Fahrrad und Öffentlichem Verkehr ausgewählt, da dort eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der Fahrradmobilität sichtbar sind.
Im Mittelpunkt Deutsch
(2018)
Der Beitrag bietet eine Übersicht zu den Zusammenhängen zwischen Immaterialgüterrechten (IP [intellectual property]-Rechte), Privatautonomie und Innovation. Demnach beruht das IP-Recht auf der Annahme, dass erst die Kombination aus fungiblen Ausschließlichkeitsrechten und Privatautonomie – also die juristische Form der Marktwirtschaft – einen innovationsförderlichen Effekt verspricht. Dementsprechend kombiniert das geltende Recht ein hohes materielles IP-Schutzniveau mit einer weitreichenden Anerkennung der Privatautonomie der Berechtigten. Dieser Regulierungsansatz hat den Vorteil, dass sehr anpassungsfähige Rahmenbedingungen für Innovationen geschaffen werden. Wer für seine Innovation eine umfassende Exklusivität benötigt, kann unter Geltung der beiden genannten Prinzipien ebenso operieren wie Akteure, die auf IP-Schutz teilweise oder ganz verzichten möchten, weil ihnen dies unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen vorzugswürdig erscheint. Und doch erläutert der Beitrag, dass die naheliegende Folgerung zu kurz greift, der Gesetzgeber könne sich darauf beschränken, möglichst umfassende und zugleich fungible IP-Rechte zu kodifizieren, da der Markt stets für eine effiziente und auch sonst sozial wünschenswerte Ressourcenallokation sorge. Denn die mit ausschließlichen IP-Rechten verbundenen Transaktionskosten stehen diesem Ziel nicht selten im Wege. Damit zeigt sich, dass keine noch so elaborierte Vertragsrechtstheorie die Frage nach dem Sinn des logisch vorrangigen Eigentums erübrigt.
Ludwig van Beethoven im Film
(2018)
Passt das deutsche Dreisäulensystem in eine zunehmend harmonisierte Bankenstruktur für Europa?
(2018)
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, einschließlich der großen Banken in Aktionärsbesitz, den öffentlichen Banken und den Genossenschaftsbanken. Fast nirgendwo anders in Europa hat ein solches Dreisäulensystem überlebt. Passt es also noch in ein Europa, in dem die Bankpolitik, die Regulierung und die Aufsicht inzwischen weitgehend in die Zuständigkeit der EU fallen? Für eine Bewahrung des Systems sprechen vor allem Gesichtspunkte der Stabilität. Angesichts ihrer Gruppenzugehörigkeit sind die deutschen "stakeholder-value-orientierten" Banken der Säulen 2 und 3 finanziell keineswegs weniger erfolgreich, sogar ein wenig erfolgreicher als die "shareholder-value-orientierten" Großbanken der Säule 1. Insbesondere schwanken ihre Geschäftszahlen deutlich weniger als jene der Großbanken, die in der Regel ein riskanteres Geschäftsmodell verfolgen. In vielen Privatbanken ist die Gewinnorientierung und damit auch die Bereitschaft, hohe Risiken einzugehen, aus ordnungspolitischer Sicht zu hoch, was die Systemstabilität tendenziell gefährdet. Zudem erfüllen die Genossenschaftsbanken und Sparkassen eine regionalpolitische Ausgleichsfunktion und haben eine gesamtwirtschaftlich stabilisierende Wirkung.
The German government has recently adopted a reform package for the statutory pension insurance scheme to ensure that the pension level will not fall below 48% and that the contribution rate will not exceed 20% up to 2025. In addition, there are planned improvements in maternal pensions, pensions for people with reduced earnings capacity and relief for low-income earners. The total extra cost of these measures is estimated at approximately EUR 32bn, to be financed by funds of the statutory pension system and by increased federal subsidies. It is currently unclear how the German pay-as-you-go pension system will be reformed for the period after 2025. The author suggests establishing a “Pension Fund Germany” as a capital-backed fund with a highly diversified investment portfolio. A German sovereign wealth fund of this kind could make an important contribution to greater intergenerational equity. Financing could be provided by, for example, retaining part of the solidarity surcharge on German income tax rather than abolishing it entirely, as is currently envisaged.