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Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) beschränkt sich - anders als noch der Diskussionsentwurf des WpÜG - nicht auf die Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren, die auf den Erwerb der Kontrolle an einer Zielgesellschaft gerichtet sind oder eine bereits bestehende Kontrollmehrheit voraussetzen, sondern trifft darüber hinaus mit den §§ 10 - 28 WpÜG Bestimmungen für jegliche öffentlichen Angebote zum Erwerb von Wertpapieren. Die naheliegende Frage, ob hierzu auch öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien, namentlich aufgrund Hauptversammlungsermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 AktG, rechnen, lässt das Gesetz unbeantwortet. Erste Stellungnahmen in der Literatur gehen davon aus, daß das WpÜG auch auf solche self tender offers unmittelbar Anwendung finde, einzelne nicht passende Bestimmungen der §§ 10 - 28 WpÜG allerdings teleologisch zu reduzieren seien. Die Verfasser widersprechen der These einer unmittelbaren Anwendbarkeit des WpÜG auf öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien und befassen sich sodann mit der Frage, ob einzelne Vorschriften des WpÜG auf self tender offers analoge Anwendung finden.
In der vorliegenden Studie werden die sozialpolitischen Reformen in den USA und Kanada während der 1990er Jahren in einer vergleichenden Perspektive analysiert. Dabei wird insbesondere die Rolle steuerpolitischer Instrumentarien in den Reformen thematisiert und der Frage nachgegangen, ob sich hier ein neuer Typ von Wohlfahrtsstaat herausbildet. Im ersten Teil des Papiers wird das in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung etablierte Modell des liberalen Wohlfahrtsstaats skizziert, um vor diesem Hintergrund die Reformen in den USA und Kanada zu untersuchen und zu vergleichen. Anschließend wird in einer breiteren vergleichenden Perspektive die out-put-Leistung der beiden Wohlfahrtsstaaten analysiert. Al normative Kriterien hierbei gilt in erster Linie die Umverteilungsfunktion sozialpolitischer Instrumentarien, hier in erster Linie verstanden als Einkommensumverteilung.
Die Verbriefung des Cash Flows eines Unternehmens ist eine in Großbritannien bekannte und etablierte Form der Unternehmensfinanzierung. In Deutschland hat es bisher erst zwei Transaktionen dieser Art gegeben. Die Gründe hierfür liegen in den unterschiedlichen rechtlichen Systemen und den unterschiedlichen Möglichkeiten der Darlehensbesicherung. Dieser Aufsatz beschreibt die diesbezüglichen wesentlichen Unterschiede und stellt Strukturen vor, mit denen auch im deutschen Rechtskreis entsprechende Transaktionen umgesetzt werden können.
Die spätantiken ,Disticha Catonis', von einem unbekannten Autor im 3./4. Jahrhundert verfasst, dienten seit karolingischer Zeit dem Unterricht in der gramatica. Dort hielten sie dem Lateinschüler sprachliches Anschauungsmaterial ebenso bereit wie, das war dem mittelalterlichen Trivialunterricht nicht minder wichtig, elementare Verhaltenslehre in leicht memorierbarer Form. So unterweisen die circa 140 Hexameterdistichen aus einer vulgärstoizistischen Grundhaltung heraus etwa im rechten Umgang mit Besitz, mit den eigenen Affekten, mit Leid und Tod, oder wie man sich Fremden, Freunden oder der eigenen Frau gegenüber verhalten soll. Der Bestand der Distichen wurde bereits in mehreren vorkarolingischen Redaktion auf vier Bücher verteilt und um Prosasentenzen (breves sententiae) vor Buch I und metrische Vorreden zu Buch II-IV erweitert. Eine das Werk eröffnende, knappe Prosavorrede (praefatio) ist einem sorgenden Vater in den Mund gelegt, der die Lehren seinem geliebten Sohn ans Herz legt.
A hero in the box
(1998)
Zu den bizarrsten und gleichzeitig eindrucksvollsten Passagen im nachgelassenen Teil von Musils Mann ohne Eigenschaften gehören die fragmentarischen Entwürfe, in denen Clarisse die Befreiung des Frauenmörders Moosbrugger aus der Irrenanstalt betreibt. Clarisse zählt zum engen Kreis der Hauptfiguren des Romans. Die Lebensgefährtin Walters ist eine hitzige Nietzsche-Adeptin: im Verein mit Ulrich, dem Mann ohne Eigenschaften, ergibt das eine Dreier-Konstellation, deren Spannung sich bei fortschreitendem Romangeschehen mehr und mehr in szenischen Gewittern entlädt. Es kommt also nicht von ungefähr, daß die Fragmente, die um die Befreiung Moosbruggers kreisen, sowohl einen intellektuellen als auch einen pathologischen Bezug aufweisen. Ausführen soll die Tat Ulrich, und es existiert eine Fassung aus den Jahren 1923/25, in der das Unternehmen mißlingt und der Patient fortan in strengeren Gewahrsam genommen wird. In später geschriebenen Passagen befindet sich Moosbrugger aber auf freiem Fuß. Er begeht sogar einen weiteren Mord, so daß an der Absicht des Autors, an die Stelle des mißlingenden Ausbruchs den gelingenden zu setzen, nicht gut zu zweifeln sein dürfte, wenn nicht im Dickicht der späten Entwürfe der Zweifel und die Zurücknahme selbst bereits zu den entscheidenden Werkzeugen geworden wären, mit deren Hilfe der Erzähler seine Route bestimmt.