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Problemstellung: Die Junggrammatiker rekonstruierten die Paradigmen der idg. Verbalflexion nach dem Muster des formenreichen Altindischen und Altgriechischen; ihr Verfahren wird von weiten Kreisen noch heute befolgt. Seit dem Bekanntwerden des Hethitischen haben einzelne Forscher den umgekehrten Weg eingeschlagen und ein formenarmes System als Ausgangspunkt der Entwicklung erklärt.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Der Begriff "Subjekt" ist etwa so alt wie die ersten europäischen Ansätze zur Sprachbeschreibung. [...] Mit zunehmender Erforschung außereuropäischer Sprachen in neuerer zeit verbreitete sich jedoch die Einsicht, daß verschiedene der von den traditionellen europäischen Grammatiken vergebenen Kategorien nicht für jede Sprache deskriptiv adäquat waren und deshalb aus dem Bereich der Sprachuniversalien im Sinne der für jede Sprache gültigen Kategorien zu eliminieren seien. Das "Subjekt" aber behauptete noch sehr lange Zeit seinen Platz unter den allgemeingültigen Kategorien der Sprachbeschreibung. Erst genauere Studien beispielsweise der Ergativsprachen, denen das "Subjekt" als deskriptive Kategorie nicht mehr gerecht zu werden schien, ließen Zweifel an der Universalität des "Subjekts" aufkommen [...]. Seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurde das "Subjekt" zu einem der meistdiskutierten Themen der Linguistik, was in der Herausbildung der vier gängigen Subjektstheorien resultierte, die ab Kap. 3 im Detail behandelt werden sollen. [...]
Als Prüfstein der Anwendbarkeit der [...] Theorien und zum Versuch der generellen Beantwortung der Frage nach der Universalität des "Subjekts" wurde eine sowohl in genetischer wie auch in struktureller Hinsicht nicht-indogermanische Sprache gewählt, das Ayacucho-Quechua (AQ). Die strukturelle Divergenz des AQ vom "Standard Average European" eröffnet möglicherweise auch bezüglich der Suche nach einem universalen "Subjekt" neue Perspektiven.
1. Etappe: Ergebnisse einer Diskussion vom 13. 1. 1969. Es handelt sich hier um die sogenannte Allgemeine Sprachwissenschaft, in der Kölner Terminologie um den sogenannten strukturell-deskriptiven Zweig der Sprachwissenschaft. Über den indogermanistischen Zweig wird eine gesonderte Diskussion durchgeführt werden. Ausgangsbasis ist das Kölner Modell: Beschäftigung mit Theorie und Empirie; internalisiertes Wissen über die eigene Sprache und Zugang zu fremden Sprachen.
Die Kommission plant seit langem eine Harmonisierung des Rechts der Unternehmensübernahmen in der Gemeinschaft. Betroffen von diesen Plänen sind freilich vorerst nur Aktiengesellschaften, deren Papiere an einem regulierten Markt gehandelt werden. Und noch in einer anderen Richtung sind die Regulierungspläne beschränkt: Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine dreizehnte Richtlinie des Rates auf dem Gebiete des Gesellschaftsrechts betrifft vornehmlich die Übernahme von Aktien einer Gesellschaft auf dem Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots, ein Weg, der in Deutschland nur in seltenen Ausnahmefällen beschritten wird. Die scharfe Ablehnung, der sich der Entwurf dennoch vor allem in Deutschland ausgesetzt sieht, richtet sich gegen Art. 4 des Entwurfs. Diese Vorschrift erfaßt auch den Aktienerwerb auf anderem Wege als dem des öffentlichen Übernahmeangebots, sofern nur die Transaktion, z. B. ein Paketkauf, dem Erwerber die Kontrolle über die betreffende Gesellschaft verschafft. Dann soll nach Art. 4 des Entwurfs der Erwerber einer solchen kontrollierenden Beteiligung verpflichtet sein, den übrigen Aktionären die Übernahme auch ihrer Aktien anzubieten. Dabei setzt der Richtlinienentwurf die Schwelle, ab welcher der Erwerb einer "kontrollierenden" Beteiligung angenommen und damit die Pflicht zu Erwerb aller übrigen Aktien ausgelöst wird, bei einem Drittel der stimmberechtigten Aktien an. Diese Betrachtung ist zumindest für Publikumsgesellschaften, die sich mehrheitlich in Streubesitz befinden, offenkundig realistisch. So waren im Jahre 1992 auf den Hauptversammlungen der 24 größten deutschen Publikumsgesellschaften durchschnittlich nur 58 Prozent der stimmberechtigten Aktionäre vertreten. In diesen Fällen kann also, wenn man so will, die "Kontrolle" bereits mit knapp dreißig Prozent aller stimmberechtigten Aktien erworben und ausgeübt werden. Eine Diskussion der Regulierung von Unternehmensübernahmen und der Vorschläge der Kommission hierzu kann an verschiedenen Punkten ansetzen: So kann man ganz grundsätzlich die Bedeutung von Unternehmensübernahmen und ihrer Regulierung für den Kapitalmarkt und den "Markt für Unternehmenskontrolle" erörtern oder nach den ökonomischen Auswirkungen des in Art. 4 des Richtlinienentwurfs vorgesehenen Zwangsübernahmeangebotes fragen. Man kann der Frage nachgehen, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist, oder ob eine Selbstregulierung genügt, wie sie bisher in Deutschland in Form einer Empfehlung der Börsensachverständigenkommission besteht, oder wie sie - freilich mit viel weitergehendem Inhalt und wirkungsvoller - der englische Kapitalmarkt in Form des "City Code on Takeovers and Mergers" kennt. Meine folgenden Bemerkungen beschränken sich auf die Harmonisierung des Takeoverrechts auf Gemeinschaftsebene. Dabei geht es nicht um eine rechtspolitische Kritik des vorliegenden Richtlinienentwurfs im Detail. Sondern es soll vorrangig die - z. B. vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages vehement verneinte - Notwendigkeit einer europaweiten Regulierung von Unternehmensübernahmen erörtert werden. Bedarf es tatsächlich einer - zumindest in ihren Grundzügen - einheitlichen oder annähernd einheitlichen Regulierung dieses Bereichs seitens der Union? Die Erörterung dieser Frage setzt zunächst einen knappen Abriß der Entwicklung der bisherigen Harmonisierungsbestrebungen und eine genauere Orientierung über den Inhalt des gegenwärtigen Richtlinienentwurfs voraus (unten II.). Sodann bedarf es, insbesondere im Hinblick auf das durch den Maastricht-Vertrag 1992 eingeführte Subsidiaritätsprinzip, einer erneuten Vergewisserung der Grundlagen einer EG-weiten Rechtsangleichung in diesem Bereich (unten III.). Dem folgen dann Überlegungen zur Erforderlichkeit einer europaweiten Regulierung von Unternehmensübernahmen (IV.) und abschließend ein Ausblick auf die voraussichtlich zu erwartende Entwicklung (V.).
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Kausativierung im Türkischen zu beschreiben. Dabei sind folgende formale Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Wie werden die kausativen Verbformen gebildet? Wie werden die Partizipanten in der Kausativkonstruktion enkodiert? An funktionalen Aspekten kommen in Betracht: Welche Bedeutungen können bei kausativen Verbformen vorliegen? Besteht der (für andere Sprachen) viel diskutierte Unterschied "lexikalisches" vs. "nicht-lexikalisches Kausativ", und welche Rolle spielt er? Inwieweit sind semantische Faktoren für die Partizipanten-Enkodierung relevant, und umgekehrt, welche Bedeutungsimplikationen sind mit einer bestimmten Enkodierung gegeben? Schließlich ist es interessant, zu zeigen, in welcher Beziehung das Kausativ zu den verwandten Kategorien Passiv, Reflexiv und Reziprok steht.
Das vorliegende Diskussionspapier ist die erweiterte and aktualisierte Fassung des Kapitels „Neoliberalismus und Arzt-Patient-Beziehung“ meines Buches „Zur sozialen Anatomie des Gesundheitswesens. Neoliberalismus und Gesundheitspolitik in Deutschland“ (Frankfurt 2005). Es geht dabei um die Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung eines sozialen Bereiches, der davor lange Zeit verschont wurde. Der Einfluss von Markt und Wettbewerb auf die Arzt-Patient- Beziehung werden beschrieben und analysiert sowie auf daraus folgende wichtige Veränderungen hingewiesen. Dabei zeigt sich, dass der Patient zunehmend zum Kunden wird und der Arzt immer intensiver unternehmerisch zu denken hat. Der Ermessensspielraum für ärztliche Entscheidungen, von Indikationsstellungen und therapeutischen Interventionen, werden davon nicht unerheblich berührt. Daraus ergeben sich ethische Aspekte, die schon vor einigen Jahrzehnten von der „kritischen Medizin“ beklagt wurden. Gesundheit wird hier als Menschenrecht gesehen. Als Gegenmodell zur um sich greifenden Kommerzialisierung gelten neue Formen der Versorgung, die auf der Basis von Solidarität beruhen.
Es ist das Ziel dieser Arbeit, die Partizipantenmarkierung im Hausa darzustellen. Das Interesse gilt primär der Beschreibung von Sprachdaten und nicht einer theoretischen Auseinandersetzung. Indes ist das eine ohne das andere nicht denkbar. Daher werden im vorliegenden Kapitel der theoretische Hintergrund, d. h. die Begriffe und Konzepte erläutert, die sich zur adäquaten Beschreibung der Daten als hilfreich erwiesen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der nominalen Katetorie MASS/COUNT im Bairischen. Die "traditionellen" Distinktionskriterien der sog. MASS/COUNT-Kategorie werden mitsamt der mit ihnen verbundenen Probleme dargestellt, und anhand einer empirischen Untersuchung am Bairischen die Schwierigkeiten ihrer Anwendbarkeit verdeutlicht. Bei der phänomenologischen Beschreibung der Verhältnisse im Bairischen wird auf die Begrifflichkeit eines Ansatzes aus dem Bereich der "Lexikalischen Typologie" zurückgegriffen, der die semantischen Dimensionen auseinanderdividiert, die m Zusammenhang mit der MASS/COUNT-Kategorisierung eine Rolle spielen (vgl. Behrens 1995, Behrens/Sasse 1998).