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Warum die Ehe für alle vor dem BVerfG nicht scheitern wird

  • Kaum hat der Bundestag das Gesetz über die Öffnung der Ehe beschlossen, wird es schon verfassungsrechtlich diskutiert. Dass das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig erklären wird, ist wenig wahrscheinlich. Und das lässt sich auch ohne Rückgriff auf den historischen Willen des Verfassungsgebers überzeugend begründen.

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Verfasserangaben:Uwe VolkmannGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-545133
DOI:https://doi.org/10.17176/20170702-195845
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Verfassungsblog
Verlag:Verfassungsblog.de
Verlagsort:Berlin
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2017
Datum der Erstveröffentlichung:02.07.2017
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:06.04.2020
Freies Schlagwort / Tag:Art. 6 GG; Homo-Ehe; Legal realism; Originalism; Same Sex Marriage
Ausgabe / Heft:2017/7/02
Seitenzahl:5
Erste Seite:1
Letzte Seite:5
Bemerkung:
LICENSED UNDER CC BY NC ND
HeBIS-PPN:463913361
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0