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Über "Schloss Eller" hinaus : die Rolle der Hauptversammlung beim Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens in der aktienrechtlichen Organhaftung

  • Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens ist eine Maxime des allgemeinen Schadensrechts. Beruft sich der Schädiger im Rahmen eines Schadensersatzanspruches auf eben diesen Einwand, so macht er geltend, dass der Schaden auch bei rechtmäßigen Verhalten hätte verursacht werden können. Sodann wäre nämlich eine Haftung mangels haftungsausfüllender Zurechnung trotz haftungsbegründeten kausalen Verhaltens ausgeschlossen. Auch in der Organhaftung finden diese schadensrechtlichen Grundsätze Anwendung. Der Aufsatz geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens auch dann greift, wenn der Vorstand die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG verletzt und sich später darauf beruft, die Hauptversammlung hätte (hypothetisch) anstelle des Aufsichtsrats einer Geschäftsführungsmaßnahme zugestimmt.

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Verfasserangaben:Johannes Kloth
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-722087
DOI:https://doi.org/10.21248/gups.72208
ISSN:2940-7109
Titel des übergeordneten Werkes (Englisch):Frankfurt Law Review : Rechtswissenschaftliche Zeitschrift von Studierenden der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Verlag:Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2023
Datum der Erstveröffentlichung:15.03.2023
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:15.03.2023
Freies Schlagwort / Tag:Aktiengesetz; Aufsichtsrat; Gesellschaftsrecht; Hauptversammlung; Organhaftung; Schadensersatz; Zustimmungspflicht
Jahrgang:1
Ausgabe / Heft:1
Seitenzahl:8
Erste Seite:39
Letzte Seite:46
HeBIS-PPN:508323835
Institute:Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Zeitschriften / Jahresberichte:Frankfurt Law Review : FraLR
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International