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Warum die Ehe für alle vor dem BVerfG nicht scheitern wird (II)

  • Fällt nach der Einführung der Ehe für alle der grundgesetzliche und der zivilrechtliche Ehebegriff auseinander? Das wäre nicht nur für die Ehe für alle als eine politische Errungenschaft, sondern auch für das Grundgesetz selbst ausgesprochen unglücklich. Wenn der Gesetzgeber in diesem Sinne die Ehe für alle öffnet, kann das dementsprechend den verfassungsrechtlichen Ehebegriff nicht unberührt lassen.

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Verfasserangaben:Uwe VolkmannGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-545157
DOI:https://doi.org/10.17176/20170706-192523
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Verfassungsblog
Verlag:Verfassungsblog.de
Verlagsort:Berlin
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2017
Datum der Erstveröffentlichung:06.07.2017
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:06.04.2020
Freies Schlagwort / Tag:Art. 6 GG; Ehe; Same Sex Marriage
Ausgabe / Heft:2017/7/06
Seitenzahl:4
Erste Seite:1
Letzte Seite:4
Bemerkung:
LICENSED UNDER CC BY NC ND
HeBIS-PPN:463913469
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0