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Stellen wir uns vor, SozialwissenschaftlerInnen würden öfter ihre Komfortzone verlassen und sich in Feldexperimente begeben, anstatt vor Rechnern zu hocken und über ferne Wirklichkeiten zu rätseln und zu urteilen. Der G7-Gipfel im oberbayerischen Elmau bot Leuten, die sich mit (innerer) Sicherheit, Macht und Protest auseinandersetzen dazu eine hervorragende Möglichkeit. Die hier interviewte Politikwissenschaftlerin nahm an den Protesten teil. Da sie aufgrund eines eventuell drohenden Strafverfahrens um ihre eigene Sicherheit fürchtet – die ihres Rufs und ihrer zukünftigen Arbeitsverträge – möchte sie anonym bleiben...
So die Frage im Interview von John Oliver mit Edward Snowden. Vorher war es um die Enthüllungen Snowdens gegangen, die angeblich so große Wellen gemacht und das Thema Überwachung und Privatsphäre in den Köpfen der Menschen verankert hatten. In einer nicht unbedingt repräsentativen Umfrage für Olivers Sendung „Last Week Tonight“ auf den Straßen New Yorks wurde diese Idee gänzlich demontiert: Kaum jemand erinnerte sich an Snowden – und wenn, dann nicht im richtigen Kontext. Privatsphäre und Überwachung waren und sind schlicht zu sperrige Themen...
According to Arthur Rimbaud’s famous saying “Je est un autre” Max Frisch develops in his early diaries an idea of love which has to orient itself by the ban on images in the Old Testament and which, as a modern concept, has to renounce every image of oneself and the other at all. In Max Frisch’s novel Stiller the roots of this seemingly biblical belief can be found both in an aesthetic attitude towards life (as pointed out in Sören Kierkegaardʼs scriptures, especially in Entweder-Oder) and in an existentialist understanding of life (as set forth in the philosophical work of Jean-Paul Sartre). Max Frisch’s novel Stiller can be read as a literary experiment of achieving the ultimate goal of love and self-acceptance by radical self-negation and negation of the other.
The first measurement of ϕ-meson production in p-Pb collisions at a nucleon-nucleon centre-of-mass energy sNN−−−√ = 5.02 TeV has been performed with the ALICE apparatus at the LHC. The ϕ-mesons have been identified in the dimuon decay channel in the transverse momentum (pT) range 1<pT<7 GeV/c, both in the p-going (2.03<y<3.53) and the Pb-going (−4.46<y<−2.96) directions, where y stands for the rapidity in the nucleon-nucleon centre-of-mass. Differential cross sections as a function of transverse momentum and rapidity are presented. The forward-backward asymmetry for ϕ-meson production is measured for 2.96<|y|<3.53, resulting in a factor ∼0.5 with no significant pT dependence within the uncertainties. The pT dependence of the ϕ nuclear modification factor RpPb exhibits an enhancement up to a factor 1.6 at pT = 3-4 GeV/c in the Pb-going direction. The pT dependence of the ϕ-meson cross section in pp collisions at s√ = 2.76 TeV, which is used to determine a reference for the p-Pb results, is also presented here for 1<pT<5 GeV/c and 2.5<y<4.
Hintergrund: Die Interaktion zwischen β-HCG und TSH in der Schwangerschaft stellt ein differentialdiagnostisches Problem dar, weil die Wertung von supprimierten TSH-Spiegeln erschwert wird. Dies kann im schlimmsten Fall zu Fehlinterpretationen führen. Ziel der vorliegenden Arbeit war, diese Interaktion an einem großen Kollektiv in einen zeitlichen Kontext mit dem Verlauf der Schwangerschaft zu bringen, da der Zeitpunkt des Screenings entscheidenden Einfluss auf die Höhe des TSH-Spiegels hat. Zusätzlich wurden anhand der vorliegenden Daten Referenzbereiche für Schwangere berechnet und der Einfluss einer Jodmedikation untersucht.
Patienten und Methoden: Aus einem unselektionierten Pool von Patientinnen eines nuklearmedizinischen Praxisverbundes wurden die Daten von 1283 schilddrüsengesunden Schwangeren zwischen 16 und 48 Jahren ausgewertet. Neben der TSH-Bestimmung lag ein Schwerpunkt auf dem zeitlichen Verlauf, so dass die Schwangeren in Untergruppen von je 2 Wochen analysiert wurden. Untersucht wurde der Einfluss der Jodmedikation auf die TSH-Werte. Am Ende erfolgte mit Hilfe der logarithmischen Transformation unter Verwendung der 2-Sigma-Grenzen die Bestimmung neuer TSH-Referenzbereiche für Schwangere.
Ergebnisse: Es zeigt sich zu Beginn der Schwangerschaft ein Anstieg der mittleren TSH-Werte von 1,22 mU/l in der 2. SSW bis auf 1,7 mU/l um die 7. SSW mit einem konsekutiven Abfall der TSH-Werte bis auf 0,9 mU/l bis zur 16. SSW (entsprechend 52,9%). Der größte Abfall findet sich in der 12. bis 14. SSW, also zum Zeitpunkt des ersten Screenings. Die Jodmedikation hat keinen maßgeblichen Einfluss auf den TSH-Wert. Die Berechnung schwangerschaftskorrigierter Referenzbereiche zeigt im ersten Drittel TSH-Werte von 0,08 – 3,67 mU/l, im 2. Drittel 0,04 – 2,88 mU/l und im 3. Trimenon 0,17 – 3,19 mU/l.
Schlussfolgerungen: Die Arbeit zeigt, dass die niedrigsten TSH-Werte zum Zeitpunkt des ersten Screenings zu erwarten sind und deswegen möglicherweise zu Fehlentscheidungen führen können. Ein relevanter Zusammenhang der Jodmedikation mit dem TSH-Wert lässt sich nicht nachweisen. Neue Referenzbereiche für Schwangere könnten hilfreich sein, dieses diagnostische Dilemma zu vermeiden.
The book highlights, the gradual change in the status of the land and relationships with land in Mali in general and in the Niger river basin in particular. It is suggested that despite these inevitable transformations, institutional reforms need to be measured. They must be done in a prudent, methodical way with patience and determination while taking into account certain realities to mitigate its impact on the rural populations.
Anfang Februar veröffentlichte die Pressestelle der Goethe-Universität die Meldung „In der Stadt bauen Kaninchen dichter: Große Bauten für die ländliche Großfamilie, kleine Bauten für das städtische Pärchen.“ Die Meldung beruhte auf einem Fachartikel der Arbeitsgruppe Ökologie und Evolution im Journal of Zoology. Rasend schnell verbreitete sich die Meldung in den Medien – wir haben Madlen Ziege, Doktorandin in der Arbeitsgruppe Ökologie und Evolution einmal danach befragt, wie die Forschung mit populären oder besser: popularisierten Meldungen umgeht.
Im Juni spricht der Leipziger Schriftsteller Clemens Meyer im Rahmen der Frankfurter Poetikvorlesungen über den „Untergang der Äkschn GmbH“. Meyers ungewöhnliche Biographie und seine Romane über Leipziger Jugendgangs, Prostituierte und Zuhälter versprechen interessante Vorträge. Wir haben ihm vorab einige Fragen gestellt – seine mitunter forschen Antworten deuten jedenfalls an, dass der Autor sein Publikum bestimmt nicht langweilen wird.
»In der Praxis läuft nicht alles so glatt, wie man es sich vorstellt …« : »Starker Start« als Tutor
(2015)
»Eine unbezahlbare Erfahrung« : Studentica – Ein Online-Netzwerk von Studierenden für Studierende
(2015)
Rolf van Dick und Holger Horz haben in ihrem UniReport-Essay »Bestmögliche Bildung und Ausbildung für alle« gefordert und die Kritik von Hans Peter Klein und Julian Nida-Rümelin am aktuellen Akademisierungswahn scharf zurückgewiesen. Nida-Rümelin und Klein antworten nun im Gespräch gemeinsam auf die zentralen Thesen von van Dick und Horz.
»Ein gigantischer Ort des Aufbruchs« : Trendforscher Matthias Horx über seine Zeit an der Goethe-Uni
(2015)
Matthias Horx (Jg. 1955) hat von 1973 bis 1980 an der Goethe-Universität studiert, das Studium aber dann abgebrochen. Heute gilt er als einer der bekanntesten und gefragtesten Trend- und Zukunftsforscher Deutschlands. Im Interview mit dem UniReport redet er über seine Erinnerungen an die Zeit an der Goethe-Universität, über Bildung und Wissen in Zukunft und ob er es heute bereut, niemals sein Studium abgeschlossen zu haben.
»Die Relevanz des eigenen Einsatzes ist ungewiss« : ProProfessur startet neuen Durchgang 2016/2017
(2015)
»Die Goethe schreibt« : Studierende schneiden im ersten Diktatwettbewerb besser ab als Professoren
(2015)
»Arsen und Spitzenforschung« : Ausstellung zu Paul Ehrlichs 100. Todestag im Historischen Museum
(2015)
Teil XXI unserer Serie zum „Islamischen Staat“. Islamistische Terrorgruppen setzen in mehrfacher Hinsicht auf das Internet. Für islamistische Gruppierungen wie Al Qaida oder den islamischen Staat stellen eigene Foren und Webseiten, Instant Messenger wie Kik oder WhatsApp sowie soziale Medien wie Twitter, Facebook oder Ask.fm eine wichtige Plattform für Propaganda, Rekrutierung sowie Organisation und Logistik dar. Auf diese Infrastruktur zu verzichten würde den Verzicht auf ein extrem mächtiges Werkzeug bedeuten. Auf der anderen Seite ermöglicht die Nutzung dieser Dienste auch die leichtere Überwachung durch Geheimdienste. Auf diesen Zwiespalt haben islamistische Gruppierungen mit unterschiedlichen Strategien reagiert. Wie lösen der Islamische Staat und al-Qaida diese Spannung auf? Und was bedeutet dies für westliche Staaten? In diesem Post soll darauf eingegangen werden.
Ausgehend vom Kreis um den seit 1827 in München lehrenden Joseph Görres und seinen Sohn Guido mobilisierten die etwa 60 Zweigvereine des "Vereins für konstitutionelle Monarchie und religiöse Freiheit" in der Endphase der Revolution - vor allem in den altbayerischen Regierungsbezirken - weite Teile der Bevölkerung für die gegenrevolutionäre Politik des Ministeriums von der Pfordten und trugen somit erheblich zum Scheitern der Reichsverfassungskampagne bei. Umso erstaunlicher ist es, dass weder die Revolutionsforschung noch die Katholizismusforschung den bayerischen Revolutionsgegnern bislang größere Aufmerksamkeit gewidmet haben. [...] Vor diesem Hintergrund zielt der Aufsatz zum einen darauf ab, einen Überblick über die Entwicklung der katholischen Vereine 1848/49 zu geben und ihre geographische und soziale Reichweite zu vermessen. Zum anderen rücken in einem zweiten Schritt die Selbstvergewisserungen, Mobilisierungsmechanismen und Praktiken in den Fokus, ohne die der Erfolg der katholischen Volksbewegung in Bayern nur unzureichend erklärt werden kann. Wenn der Ultramontanismus "Revolution und Freiheit fürchtete wie der Teufel das Weihwasser", wie rechtfertigten dann die führenden Kirchenmänner - sich selbst, aber auch ihren Anhängern gegenüber - die aktive Teilnahme an der Revolution? Somit geht es darum, einen konkreten Einblick in das Phänomen zu gewinnen, das Wilfried Loth treffend als eine "moderne Bewegung gegen die Moderne" charakterisiert hat. Darüber hinaus bleibt zu fragen, inwiefern der Katholizismus bereits im Vormärz auf 'moderne' Mittel gesetzt hatte oder ob diese Entwicklung erst im März 1848 begann.
Zwischen Aufbruch und Wanderlust : eine Reise durch die Romantikausstellung des Museums Giersch
(2015)
Im Jahr 2013 erhielten wir Kenntnis von zwei unabhängig voneinander erworbenen gestempelten Silberbarren, deren genaue Herkunft unbekannt ist, die jedoch aus dem südöstlichen Europa stammen sollen, was durchaus plausibel erscheint. Beide Barren wurden von uns 2014 in einer eigenen kleinen, von der Degussa Goldhandel GmbH (München) herausgegebenen Schrift veröffentlicht.
Zur Variabilität der Infloreszenz von Allium paradoxum (M. Bieb.) Don. − Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt (Halle) 20: 19 − 24. Der Neophyt Allium paradoxum bildet, abhängig von den Standortbedingungen und dem Alter der Mutterzwiebel, sehr unterschiedlich gestaltete Infloreszenzen aus. Neben Scheindolden mit Bulbillen und einer bzw. fehlender Blüte tritt an den meisten Pflanzen Prolifikation auf, die zu sekundären und tertiären Neubildungen führt. Die beobachteten Typen werden beschrieben und abgebildet.
Da es der rechtsgeschichtlichen Forschung um das Recht der Vergangenheit geht, ist sie in ihrer Epistemologie von der Existenzform des Phänomens Recht abhängig. Alles Recht ist gedanklicher Natur. Es handelt sich um die Überzeugung, dass für das organisierte menschliche Zusammenleben gewisse Regeln verpflichtender Art zu beachten sind, deren Verletzung mit einer Sanktion geahndet werden wird/soll. Wird Recht in einem objektiven Sinne ("Rechtsordnung") angesprochen, handelt es sich um ein Konstrukt. Überzeugungen sind als solche individuell. Eine "Kollektivüberzeugung" hat keine reale Existenz. Überindividuell handelt es sich um ein Kommunikationsgeschehen, in dem eine teilweise oder weitgehende Übereinstimmung darüber besteht oder hergestellt wird, was als Recht und was als Unrecht anzusehen ist. In fortgeschrittenen Gesellschaften nehmen an diesem Kommunikationsgeschehen Personen teil, die in verschiedenen Rollen mit Vertragsgestaltung, Streitentscheidung, Normerzeugung und akademischer (intergenerationeller) Normvermittlung befasst sind. Die überindividuelle Existenz von Recht als einem Gedankengebilde, das weithin übereinstimmend für zutreffend gehalten wird, ist ein Tatbestand, der angemessen nur wissenssoziologisch erfasst werden kann. ...
Zum Äquivalenzbegriff bei der terminologischen Arbeit im Recht unter translatologischem Aspekt
(2015)
In diesem Beitrag wird auf die Problematik der Äquivalenz in juristischen Texten aus kontrastiver Sicht eingegangen. Da die Problematik der Äquivalenz im Bereich Recht viele Spezifika im Vergleich zu anderen Fachgebieten aufweist, ist es notwendig, nach einem passenden Äquivalenzbegriff zu suchen, der als Ausgangspunkt der terminologischen Arbeit, beim Vergleich von zwei terminologischen Beständen genommen werden könnte. Zuerst wird kurz die Äquivalenz im Allgemeinen behandelt. Im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Übersetzung von Rechtstexten und den damit verbundenen Problemen bei der Übertragung der Rechtstermini, die zugleich als Repräsentanten eines anderen Rechtssystems gelten, wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit der Äquivalenzbegriff für den Bereich Recht überhaupt haltbar ist.
Dies ist der achte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Die salafistische Propaganda kultiviert ein dichotomisches Weltbild, in dem den Muslimen die Rolle des kollektiven Opfers westlicher Expansionsgelüste zufällt. Die historischen Fakten, die dies untermauern sollen, werden jedoch arg strapaziert und sehr einseitig interpretiert. Die Realität ist sehr viel komplexer, als die salafistische Schwarz-Weiß-Malerei der Öffentlichkeit weismachen will...
Der Speierling ist eine südeuropäisch-submediterrane Baumart. Wegen seiner essbaren und als Weinzusatz nutzbaren Früchte wird er seit dem Altertum kultiviert. Dadurch ist der Status in Mitteleuropa teilweise unklar. In Deutschland befindet sich der Speierling an der Arealnordgrenze. Er kommt hier als Waldbaum selten an wärmebegünstigten und zumeist basenreichen Standorten vor, insbesondere im Zusammenhang mit ehemaliger Nieder- oder Mittelwaldnutzung. In Hessen hat der Speierling keine ursprünglichen Vorkommen. Die Vorkommen im Rhein-Main-Tiefland (Region SW) sind kulturbedingt oder es handelt sich dabei um spontane Einzelvorkommen. Die bisher als indigen angesehenen Vorkommen im Oberen Mittelrheintal, Rheingaugebirge, Wispertaunus (alle Region NW) und Rheingau (Region SW) werden aufgrund von Quellenrecherchen neu bewertet und als Kulturrelikte (Verwilderung) angesehen (Statusvorschläge: T für die Regionen Nordwest und Südwest).
Zugehörigkeit im Sozialstaat
(2015)
Der Beitrag befasst sich mit der aktuell kontrovers diskutierten Frage des Zugangs von Ausländern – insbesondere von Unionsbürgern – zu staatlichen Sozialleistungen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Grundsicherungsrecht, namentlich auf der Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II, wonach arbeitssuchende Unionsbürger von Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Grundlagen wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der Leistungsausschluss für Unionsbürger und Ausländer in die dem Sozialleistungsrecht zugrundeliegende Konzeption der Territorialität (§ 30 Abs. 1 SGB I) einfügt. Es wird sich zeigen, dass Leistungsausschlüsse für diese Personengruppen im Grundsicherungsrecht als Konkretisierung des Territorialitätsgrundsatzes zu begreifen sind. Von der Annahme ausgehend, dass der "gewöhnliche Aufenthalt" im Sinne des § 30 SGB I also Dreh- und Angelpunkt für die sozialrechtliche Zugehörigkeit ist, soll die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Sozial- und Aufenthaltsrecht beleuchtet werden. Konkret formuliert geht es zum einen um die Frage, ob es für den Zugang zum Sozialleistungssystem eines rechtmäßigen Aufenthalts bedarf. Dass dies – anders als von einigen Sozialgerichten unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH teilweise angenommen – zu verneinen ist, gilt zu zeigen. Zum anderen soll untersucht werden, ob und inwieweit gesetzlich geregelte Anforderungen an den Integrationsgrad von Ausländern für die sozialrechtliche Zugehörigkeit zulässig sind.