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Die Flusssäure stellt in der modernen zahnärztlichen Adhäsivtherapie eine wichtige Substanz dar. Nur sie allein vermag außerhalb der Mundhöhle ein gleichmäßiges Relief in die defektzugewandte Fläche einer vollkeramischen Einlagefüllung (Inlay) zu ätzen, das es ermöglicht, eine mikro-mechanische Verzahnung mit einem Befestigungszement auf Komposit-Basis einzugehen. Ein Silanisierungsvorgang soll zudem die chemische Bindung zwischen Keramik und Zement ermöglichen und die Haftung optimieren. Kommt es trotz sorgfältigster Handhabung der Restauration und Befolgung sämtlicher Präparationsregeln zu Frakturen, stellt sich die Frage nach der Reparaturfähigkeit solcher Defekte in situ. Grundvoraussetzung hierfür bleibt jedoch die Konditionierung der keramischen Verbundflächen mittels Flusssäure. Die Auswirkungen der als höchst ätzend eingestuften Flusssäure bei Hautkontakt sind weitestgehend bekannt: Neben den auftretenden starken Schmerzen kann es zur Überschwemmung des gesamten Körpers mit Fluoriden kommen. Die Vitalfunktionen des menschlichen Körpers sind durch das Ausfällen des Kalziums durch das Fluorid im höchsten Maße bedroht. Infolge dessen kann es zum Herzstillstand kommen. Aus diesen Gründen war die Untersuchung der Auswirkungen der Flusssäure unerlässlich. Ein von SCHMALZ 1988 beschriebenes Verfahren der Agar-Overlay-Methode in Verbindung mit einem von HEIDEMANN 1982 und 1985 erprobten Modell der Primärzellkultur mit humanen Gingivafibroblasten bildete die Grundlage für eigene Untersuchungen. Dentinscheiben 9 verschiedener Stärken von 100 bis 500 μm wurden mit Flusssäure behandelt und mit 10 ml Ringer-Lösung gespült oder ungespült auf den Zellrasen, der mit Agar überschichtet war, zurückgelegt. Das gleiche Verfahren wendete man bei der Prüfung der Zytotoxizität eines Gemisches aus Fluss- und Phosphorsäure an. In den Versuchsreihen wurde das Verhalten der einlagigen Zellpopulation phasenkontrastmikroskopisch hinsichtlich zytotoxischer Erscheinungen beobachtet und fotographisch dokumentiert....
Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung zeigten deutliche Unterschiede hinsichtlich der Verbundfestigkeit zwischen den untersuchten Befestigungsmaterialien in Verbindung mit der Zirkonoxidkeramik Lava, der Lithiumdisilikatkeramik IPS Empress 2 und der hochgoldhaltigen Legierung Portadur P4 sowie den humanen Zahnhartsubstanzen. In Verbindung mit Lava zeigte der selbstadhäsive Befestigungszement RelyX Unicem unabhängig von der Oberflächenkonditionierung die höchsten Messwerte in Höhe von 9,8 ± 2,8 MPa, gefolgt vom Komposit Panavia F (7,1 ± 3,6 MPa). Deutlich wurde, dass die Silikatisierung der Keramik im Vergleich zur korundgestrahlten Oberfläche höhere Verbundfestigkeiten liefert. Bei der Verbundfestigkeit zu IPS Empress 2 erreichten die Materialien RelyX Unicem (13,1 ± 2,4 MPa), Variolink II (12,5 ± 5,4 MPa), RelyX ARC (11,5 ± 4,1 MPa) und Panavia F (11,4 ± 3,5 MPa) die höchsten Messresultate. In Verbindung mit der hochgoldhaltigen Legierung Portadur P4 wurden bei allen Materialien die Messergebnisse nach chemisch aktivierter Polymerisation untersucht. Hierbei erreichten Panavia F (10,7 ± 2,0 MPa) und RelyX Unicem (9,4 ± 0,8 MPa) die höchsten Werte. In Verbindung mit Dentin erzielten die Materialien Variolink II (10,0 ± 4,5 MPa) und Nexus 2 (8,9 ± 5,1 MPa) die höchsten Messresultate. In Verbindung mit Schmelz wurden die höchsten Verbundfestigkeitswerte von PermaCem (18,3 ± 7,3 MPa), RelyX ARC (18,0 ± 7,7 MPa) und Calibra (17,8 ± 8,3 MPa) erzielt. Im Durchschnitt waren die Verbundfestigkeiten zu Schmelz (14,1 ± 8,5 MPa) höher als im Vergleich zu Dentin (5.4 ± 4,4 MPa). Bei allen dualhärtenden Befestigungsmaterialien führte die Lichthärtung mit wenigen Ausnahmen zu besseren Ergebnissen. Die Temperaturwechselbelastung im Anschluss an die Wasserlagerung wirkte sich immer negativ auf die Verbundfestigkeit aus. Das Material mit der im Durchschnitt an allen Oberflächen höchsten Festigkeit war RelyX Unicem. In Verbindung zu Zahnhartsubstanzen erzielte der Befestigungs-Komposit Nexus 2 mit 11,2 ± 7,2 MPa die besten Resultate. Der universelle selbstadhäsive Komposit-Befestigungszement RelyX Unicem erreichte ohne Konditionierung der Zahnhartsubstanz mit 5,3 ± 4,4 MPa die niedrigsten Messwerte.
In der vorliegenden Studie wurden zwei Polyether und sechs additionsvernetzende Silikone hinsichtlich ihrer Dimensionsgenauigkeit untersucht. Mit Hilfe einer zu diesem Zweck hergestellten V2A-Stahlform konnte das Dimensionsverhalten isoliert betrachtet werden, ohne Einflussnahme anderer Parameter wie zum Beispiel durch die Desinfektion oder die Gipsexpansion. Von jedem Material wurden zehn Abformungen genommen, die mit Hilfe eines Stereomikroskops hinsichtlich ihres Dimensionsverhaltens vermessen wurden. Die Messungen wurde zu zwei Zeitpunkten durchgeführt: der erste Zeitpunkt entsprach dem vom Hersteller frühest möglichen angegebenen Termin zur Modellherstellung, die zweite Vermessung erfolgte nach insgesamt 90-minütiger Lagerung. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Messstrecke 1 – 2 die wenigsten signifikanten Differenzen im Vergleich zu den durch Vorvermessungen erhaltenen Referenzwerten aufwies, während die Messstrecken 1 – 3, 1 – 4, 2 – 3 und 3 – 4 sich überwiegend signifikant von diesen unterschieden. Alle Materialien banden teilweise unter Kontraktion, teilweise unter Expansion ab. Hinsichtlich der Vermessungszeitpunkte lies sich bei Honigum ein verbessertes Dimensionsverhalten zum zweiten Vermessungszeitpunkt konstatieren. Bei den anderen getesteten Materialien war keine Abhängigkeit des Dimensionsverhaltens von den beiden Vermessungszeitpunkten feststellbar. Gegenüber den Referenzwerten reichten die Dimensionsveränderungen von 0,001 % bis zum Maximum von 0,19 %. Cirka zehn Prozent der erhaltenen Werte befanden sich in einem Bereich von > 0,1 % bzw. < -0,1 %. Insgesamt konnte den untersuchten Materialien zu beiden Vermessungszeitpunkten ein sehr gutes Dimensionsverhalten konstatiert werden, wobei weder die beiden Materialgruppen Polyether und additionsvernetzende Silikone qualitative Unterschiede zueinander aufwiesen, noch die jeweiligen Produkte selbst.
In der vorliegenden Studie wurde die Randdichtigkeit von systemkonformen im Vergleich zu nicht systemkonformen Materialkombinationen mittels Farbstoffpenetration und Gipsreplikas untersucht. Ferner wurde die Möglichkeit der Approximalpunktgestaltung geprüft. Die 72 Zähne wurden zum Aufbau von Approximalkontakten in eine spezielle Halterung montiert. Um eine möglichst klinisch nahe Situation nachzuahmen, wurden die Zähne in einem Spezialsilikon eingebettet. Dies ermöglichte eine gewisse horizontale Flexibilität der Proben, ähnlich der physiologischen Eigenbeweglichkeit und eine Separierung der Zähne durch die Wirkung des Holzkeiles. Die Füllungen wurden unter Zuhilfenahme von Metallmatrizen und Holzkeilen in 144 ultrakonservative Klasse-II-Kavitäten, mit der zervikalen Grenze im Dentin, gelegt. Sie wurden in Anlehnung an die Schalentechnik nach Hansen appliziert. Das Auftragen der Dentinhaftvermittler erfolgte streng nach Herstellerangaben. Nach Abnahme der Matrize wurde ein Leuchtkeil in den Interdentalraum angebracht und die Füllung von oral und vestibulär mit Licht nachgehärtet. Nach erfolgter Ausarbeitung und Politur wurden die Zähne einer Temperaturwechselbelastung von 5000 Zyklen zwischen 5° und 55° unterworfen. Die Untersuchung der Randdichtigkeit wurde mittels Farbstoffpenetration nach thermischer Belastung durchgeführt. Die makroskopische Untersuchung der Randadaptation an Gipsreplikas und die Approximalpunktüberprüfung erfolgten vor und nach Temperaturwechselbelastung. ... Den geringsten Penetrationswert von 38,42% erreichte die nicht systemkonforme Materialkombination B2, den höchsten Penetrationswert hingegen wies die systemkonforme Verbindung C1 mit 86,81% auf. Eine gesonderte Betrachtung gilt der Untergruppe B2. Diese wurde mit dem Vergleichskomposit Herculite XRV gefüllt und ist somit als nicht systemkonform einzustufen. Das hierbei verwendete Adhäsiv Optibond FL und das Vergleichskomposit stammen von dem gleichen Hersteller. Aufgrund dessen kann man die Kombination B2 ebenfalls als systemkonforme Verbindung betrachten, die sich signifikant zur Materialkombination B1 unterscheidet. Gemeinsam sind die Verbindungen B1 und B2, in B zusammengefasst, mit dem geringsten Penetrationswert signifikant besser in der Gegenüberstellung mit den anderen Gruppen. Allerdings wurde innerhalb der Gruppen ein signifikanter Unterschied nur in B und C festgestellt. Hierbei erlangten, entgegen der Herstelleraussagen, die nicht systemkonformen Verbindungen den geringeren Penetrationswert im Vergleich zu den systemkonformen Kombinationen. Diese Erkenntnis lässt den Schluss zu, dass die Systemzugehörigkeit der verwendeten Materialien unerheblich auf den Grad der Penetration ist, vielmehr ist die Randdichtigkeit einer Restauration alleine vom verwendeten Dentinhaftvermittler abhängig.
In der vorliegenden Studie wurden 7 Dentin-Adhäsive (Adper Prompt-L-Pop, Prompt L-Pop, Xeno III, I-Bond, One-up-Bond, Prime&Bond NT, Scotchbond 1) bezüglich ihrer Zytotoxizität anhand primärer Gingivafibroblasten im Zellkulturtest untersucht. Die Studie wurde in Vorversuche und Hauptversuche unterteilt. Die Vorversuche dienten unter anderem dazu, im vornherein den pH-Wert zu bestimmen und die Dentin-Adhäsive auf ihre Viskosität in der Petrischale hin zu untersuchen. In den Hauptversuchen wurden die Eluate nach 24 und nach 48 Std. anhand der Parameter „lebende Zellen“ und „tote Zellen“ mittels des Cell Counters ausgewertet. Dem gegenüber stehen deskriptive Ergebnisse die keine statistische Relevanz haben. Die Ergebnisse bezüglich der Zytotoxizität lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Scotchbond1, I-Bond und Prime&Bond NT weisen signifikant weniger lebende Zellen auf als die Zellkontrolle. Zueinander erwiesen sich die Materialien als nicht signifikant unterschiedlich. • Adper Prompt-L-Pop, Prompt-L-Pop, Xeno III und One-up-Bond sind bezüglich der Parameter „lebende Zellen“ und „tote Zellen“ nicht signifikant unterschiedlich zur Zellkontrolle. • Der Parameter „tote Zellen“ ergab keinerlei statistische Signifikanz. • Die qualitative Auswertung stimmt mit der quantitativen Ergebnisdarstellung überein. Unter der Limitation dieser in-vitro-Studie kann keine Empfehlung für die klinische Anwendung der Dentinadhäsive „Scotchbond 1“, „I-Bond“ und „Prime&Bond NT“ abgegeben werden.
In der vorliegenden Studie wurden fünf Dentinadhäsive (Prime & Bond, Optibond Solo, Scotchbond, Syntac Single Component und Syntac Sprint) sowie ein Gemisch aus Phosphor- und Flusssäure bezüglich ihrer Zytotoxizität anhand des Agar-Diffusionstests mit humanen Gingivafibroblasten untersucht. In den Vorversuchen wurden die zu testenden Haftvermittler auf sterilen Deckgläsern angesetzt, den gezüchteten Zellen ausgesetzt und deren Reaktion mittels Mikroskop beurteilt. Mittels dieser Vorversuche sollte untersucht werden, inwieweit überhaupt eine Zytotoxizität unter den zu testenden Mitteln vorlag oder ob es auch Mittel gab, die gar nicht toxisch auf die Zellen wirkten. In den ersten drei Hauptversuchen wurden die Dentinscheiben der Größe 500 mikro m, 400 mikro m, 300 mikro m, 200 mikro m und 100 mikro m zur Konditionierung mit dem Gemisch aus Phosphor- und Flusssäure vorbehandelt, mit dem jeweiligen Haftvermittler nach Vorschrift bedeckt und nachfolgend auf die gezüchteten Zellen aufgelegt. Der vierte Versuch diente dem direkten Vergleich zwischen dem in dieser Studie verwendeten Ätzgemisch und dem in einer vergleichbaren Studie verwendeten Ätzmittel Conditioner 36. In der vorliegenden Studie konnte eine Zytotoxizität aller untersuchten Dentinadhäsive und auch des untersuchten Gemischs aus Phosphor- und Flusssäure beobachtet werden. In der Gruppe der Dentinadhäsive schnitt das Material Optibond Solo am besten ab, gefolgt von Scotchbond, Prime & Bond und Syntac Single Component. Die stärkste Zytotoxizität wies das Material Syntac Sprint auf. Auch das Ätzmittelgemisch aus Phosphor- und Flusssäure war im Vergleich zu dem Testpartner Conditioner 36 gleich schädlich für die Gingivafibroblastenzellen.
Die in den hier durchgeführten Versuchen gewonnenen Ergebnisse und Messwerte lassen eine Verwendung eines Flusssäure-Phosphorsäure-Gemisches nicht nur wegen der toxischen Wirkung auf den menschlichen Organismus zum jetzigen Zeitpunkt und beim jetzigen Stand der Forschung für die Adhäsive Scotchbond 1, Syntac Sprint und Prime & Bond NT nicht sinnvoll erscheinen. Die Konditionierungsergebnisse des Säuregemisches erreichten nicht die gewünschte Qualität. Die resultierenden Haftwerte der abgescherten Kompositzylinder lagen alle unter denen von MAY (2000) bei herkömmlicher Phosphorsäurekonditionierung gemessenen Werten. Bei entsprechender Weiterentwicklung dieses Gemisches soll eine spätere Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Applikation von Flusssäure in praxi sollte derzeit auf die Konditionierung von Keramikflächen beschränkt bleiben. Aqua dest. und Ringerlösung sind beide als Spülmedium für eine Dentinliquorflusssimulation grundsätzlich geeignet und einem Versuchsaufbau ohne Dentinliquorflusssimulation auf jeden Fall vorzuziehen. Da die Wirkung der einzelnen Bestandteile noch nicht abschließend geklärt ist, Ringerlösung von ihrer Zusammensetzung jedoch dem Dentinliquor ähnlicher, ist sie dem Aqua dest. vorzuziehen. Die Versuche von SIEPE und die hier durchgeführten Versuche ließen keine Korrelation des Ausmaßes der Scherhaftfestigkeit zu der verwendeten Spüllösung erkennen. Es ist wichtig, diese Fragestellung durch weitere Untersuchungen zu lösen, um möglichst bald einen für weitere wissenschaftliche Studien einheitlichen Standard zu definieren und somit die Vergleichbarkeit erzielter Versuchergebnisse zu fördern.
Die Polymerisationsschrumpfung der heutigen dentalen Kompositwerkstoffe und die daraus resultierenden Probleme wie Randspaltbildung, versucht man mit allen Anstrengungen einzudämmen. Sowohl die Entwicklung schrumpfungsarmer Komposite, wie auch die Verbesserung des Komposit-Dentin-Verbundes könnten den Weg zu randspaltfreien Füllung im Dentinbereich ebnen. In der vorliegenden In-vitro-Studie sollte geklärt werden, wie sich ein neuartiges Konditionierungsgemisch auf die Randqualität von Kompositfüllungen der Klasse II unter möglichst praxisnahen Bedingungen auswirkt. Dazu wurde eine Apparatur entwickelt die einerseits die natürliche Feuchtigkeit des Dentins simuliert, als auch eine möglichst detailgetreue Nachahmung einer Füllungsklasse II Situation mit Herstellung eines Approximalkontaktes darstellt. So sind die Ergebnisse zwar nicht vollständig auf die klinische Situation übertragbar. Sie nähern sich durch den komplexen Versuchsaufbau jedoch den natürlichen Verhältnissen eher an als bisherige Untersuchungen (z.B. Abscherversuche an Dentinscheiben oder Randanalysen an trockenen Zähnen) zu dieser Fragestellung. In 20 extrahierte menschliche Zähne, wurden je zwei Klasse II Kavitäten mesiookklusal und distookklusal, bis unterhalb der Schmelz-Zement-Grenze präpariert. Die Zähne wurden in 2 Gruppen eingeteilt und mit der Apparatur zur Perfusion des Dentins und der Herstellung des Approximalkontaktes verbunden. Die Konditionierung erfolgte bei beiden Gruppen für 60 Sekunden mit einem Flusssäure- / Phosphorsäure-Gemisch und nachfolgendem Abspülen mit Wasser. Danach erfolgte die Behandlung der einen Gruppe mit Scotchbond I und der anderen Gruppe mit Prime & Bond NT gemäß Herstellervorschrift. Nach der Ausarbeitung und Politur erfolgte eine Wasserlagerung aller Proben. Vor und nach der Temperaturwechselbelastung (2000 Zyklen 5-55°C) wurden von allen Proben Replikas für die REM Randanalyse hergestellt. Die Proben wurden nach Farbstoffpenetration und Herstellung von Sägeschnitten mit einem Binokularmikroskop untersucht und statistisch ausgewertet. Das acetonhaltige Dentinadhäsiv Prime & Bond NT schnitt in dieser Untersuchung tendenziell besser ab, als das auf Wasser/Ethanol basierende Scotchbond I. Weiterhin zeigte Prime & Bond NT im Vergleich zu Untersuchungen von Szep et al [79], die unter gleichen Bedingungen arbeiteten, jedoch mit 36%iger Phosphorsäure konditionierten, tendenziell bessere Ergebnisse im Farbstoffpenetrationstest durch die Konditionierung mit dem Phosphor-/Flusssäure-Gemisch, während das Randverhalten von Scotchbond I schlechtere Resultate lieferte. Die Dentinhaftung von Kompositmaterialien bleibt weiterhin ein Problem der adhäsiven Zahnheilkunde, da sie wesentlich technik- und substratsensitiver ist als die Schmelzhaftung. Weitere Studien zur Beurteilung der in dieser Studie verwandten Dentinadhäsive in Hinblick auf Haftung und Hydrolyseanfälligkeit sind notwendig.
In einer prospektiven klinischen Studie wurden 40 Procera-AllCeram-Kronen unter standardisierten Bedingungen bei 18 konsekutiv ausgewählten Patientinnen und Patienten im Front- und Seitenzahnbereich eingegliedert. Als Untersuchungszeitpunkte wurde ein Termin vor der Eingliederung, bei der Eingliederung, sowie nach ein und zwei Jahren Tragedauer festgelegt. Insgesamt 21 Untersuchungskriterien bezogen sich auf die Bewertung der Pfeilerzähne, der Kronen und der Keramik. Weiterhin wurde eine subjektive Beurteilung des Zahnersatzes durch die versorgten Patienten anhand eines Fragenkataloges vorgenommen. Zur Kontrolle der parodontalen Verhältnisse wurden der Approximalraum-Plaqueindex (modifiziert nach LANGE, 1977) und der Sulkus-Blutungsindex (modifiziert nach MÜHLEMANN und SON, 1971) erhoben und die Sondierungstiefen gemessen. Als Kontrollgruppe dienten die entsprechenden kontralateralen Zähne, an denen die gleiche Untersuchung erfolgte. Zusätzlich zu den klinisch erhobenen Daten wurden die Restaurationen zu jedem Untersuchungszeitpunkt fotografisch dokumentiert. Die Untersuchungen nach 24 Monaten Tragedauer ergaben folgende Resultate: Bei keinem der Pfeilerzähne traten ein Vitalitätsverlust, eine Perkussionsempfindlichkeit oder Schmerzen auf. Im Vergleich zu den bei Eingliederung erhobenen Daten (Baseline) verringerte sich die Mobilität der Pfeilerzähne (Veränderung des Anteils der Pfeilerzähne mit Lockerungsgrad 0 von 25,0 % auf 27,5 %, Lockerungsgrad I von 67,5 % auf 70,0 % und Lockerungsgrad II 7,5 % auf 2,5 %). Die Plaqueakkumulation reduzierte sich im Vergleich zu den Daten zum Zeitpunkt der Kroneneingliederung (Baseline) von 12,5 % auf 7,5 %. Eine gingivale Irritation konnte nach zweijähriger Tragedauer bei nur 2,5 % der Pfeilerzähne festgestellt werden, während bei Kroneneingliederung (Baseline) noch 15,0 % betroffen waren. Die Sondierungstiefe blieb an 35 Zähnen konstant oder verbesserte sich um bis zu zwei Millimeter, während bei fünf Pfeilerzähnen eine Erhöhung von einem Millimeter auftrat. Bei keiner Krone konnte die Entstehung einer Sekundärkaries, die Bildung eines sondierbaren Randspaltes oder einer positiven oder negativen Stufe am Kronenrand festgestellt werden. Ebenso kam es bei keiner Restauration zum Verlust der Retention bzw. zur Veränderung der Approximalkontakte. Bezüglich der Keramik lagen bei keiner der eingegliederten Vollkeramikkronen eine Hartkernfraktur, eine partielle Fraktur oder einzelne Frakturlinien vor. Hinsichtlich der Verblendkeramik ließ sich bei keiner Krone eine Verfärbung bzw. ein Glanzverlust feststellen. Die okklusalen Verhältnisse änderten sich im Vergleich zu den bei Eingliederung erhobenen Daten nach Prüfung mit Shimstock- und farbiger Okklusionsfolie nicht. Im Hinblick auf die subjektive funktionelle Bewertung anhand von zehn Fragen durch die versorgten Patient(inn)en resultierte eine positive Bewertung bei allen Personen. Das mittels des Schulnotensystems evaluierte ästhetische Ergebnis ergab bei 17 Patient(inn)en (39 Kronen) die Beurteilung „sehr gut“. Eine Person bewertete das Aussehen der bei Ihr eingegliederten Krone lediglich als „befriedigend“. Unter Berücksichtigung des begrenzten Beobachtungszeitraumes von zwei Jahren kann anhand der vorliegenden Studie festgestellt werden, dass Procera-AllCeram-Vollkeramikkronen eine positiv zu bewertende Behandlungsmethode im Hinblick auf Funktion und Ästhetik darstellen. Bei Gegenüberstellung der ermittelten Ergebnisse zu den in der Literatur vorliegenden Daten von Vollguss- oder Metallkeramikkronen zeigen die eigenen klinischen Resultate, dass das untersuchte vollkeramische System zur Herstellung von konventionell zementierbaren Einzelzahnkronen im Front- und Seitenzahnbereich geeignet erscheint.
1. Die einzelnen Schritte der instrumentellen Zahnextraktion in der Antike sind dem heutigen Vorgehen im Prinzip sehr ähnlich: das Ablösen des supraalveolären Faserapparates, die Luxation und das Herausziehen des gelockerten Zahnes aus der Alveole längs der Zahnachse. 2. Wurzelreste sollten – folgen wir der antiken Literatur – durch eine spezielle Wurzelfaßzange, der „rizagra“, entfernt werden. Die antiken Texte erwähnen nicht die operative Entfernung von Wurzelresten durch Osteotomie. Der Hebel zur Zahnentfernung war den Römern höchstwahrscheinlich unbekannt. 3. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken bildeten sich in der Antike immer wiederkehrende Therapieschritte heraus, die für die Behandlung eines schmerzhaften Zahnes von sämtlichen Autoren medizinischer Abhandlungen empfohlen wurden: - medikamentöse Schmerzausschaltung - medikamentöse Lockerung der Zähne durch Gifte und starke Ätzmittel - Ziehen des gelockerten oder des bereits durch pathologische Prozesse beweglichen Zahnes mit den Fingern - Extraktion des Zahnes mittels einer Zange 4. Die instrumentelle Entfernung des Zahnes wurde nur im äußersten Notfall vorgenommen und wurde in erster Linie von Allgemeinärzten durchgeführt. Ärzte, die auf Zahnbehandlungen spezialisiert waren, werden zwar erwähnt („medicus dentalis“), kommen aber hauptsächlich in den Großstädten (Rom, Alexandria) vor und bilden dadurch die Ausnahme. Von einer „Zahnärzteschaft“ in der Antike kann daher keine Rede sein; wir müssen eher von einem „Außenseiterstatus“ dieses Berufsstandes ausgehen. 5. Die Zahnzange („odontagra“, „forceps“, „dentiducum“) bestand in der Antike aus Eisen. 6. Griff- und Faßteil aller Zangen bilden eine Gerade und entsprechen nach moderner Klassifizierung von Zahnzangen dem Typus der Oberkieferzahnzange. Demnach handelt es sich bei den römischen Zangen um ein Instrument, das die Unterscheidung in Unter- und Oberkiefer nicht kannte. Die einzelne Zange wurde sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer sowie auf der linken als auch auf der rechten Kieferseite eingesetzt. Daher könnte man von einer Universalzange sprechen, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die Römer unterschieden den Einsatz von Zangen für den Front- und Seitenzahnbereich. Die Faßenden oder Branchen lassen sich in unterschiedlichen Größen nachweisen, die ähnliche Abmessungen haben wie heutige Zahnzangen. Möglich ist auch, daß es sich bei den „kleineren“ Exemplaren um die in der antiken Literatur beschriebene Wurzelfaßzange, die „rizagra“, handelt. Im Gegensatz hierzu kommen die medizinischen Zangen aus Bronze als Zahnzangen nicht in Betracht, da ihre größere Branchenbreite eine optimale Zahnextraktion nicht erlaubt. Sie fallen zu groß aus und würden bei Luxationsbewegungen wie auch beim Greifen die Nachbarzähne unweigerlich beschädigen. 7. Die bis heute aufgefundenen Zangen decken einen Zeitraum ab, der von der Zeitenwende bis in die Spätantike des 4. nachchristlichen Jahrhunderts reicht. Die ältesten Fundstücke aus datierbaren Fundkomplexen sind die Zangen aus dem Bereich des augusteischen Fundplatzes von Augsburg-Oberhausen (früheste Zangentypen) bis hin zu dem Grabfund von Gadara (Jordanien) aus der Mitte des 4. Jahrhunderts n. Chr. Innerhalb dieser Zeitspanne bleiben die wesentlichsten Konstruktionsmerkmale der Zangen – bis auf die Gestaltung der Enden der Branchen – konstant, eine Erscheinung, die uns auch von der übrigen materiellen Sachkultur der Römer bekannt ist. Bewährte Werkzeuge, Instrumente oder Waffen werden über Jahrhunderte kaum verändert. 8. Zu den wesentlichen Konstruktionsmerkmalen zählen: - die bajonettförmige Gestaltung der Faßenden / Aufbiegung der Branchen - Die Hebelverhältnisse zwischen Griff und Zangenbranchen, die sich zwischen 1:1,7 und 1:2,5 bewegten und damit deutlich unter den Werten heutiger Zahnzangen mit 1:5 liegen, erlaubten demnach nur eine verminderte Kraftwirkung bei der Extraktion. - Das mit einem Schmiermittel beschichtete Zangenschloß setzte sich wahrscheinlich immer aus einem Eisenstift zusammen, der durch zwei angenietete, weichere Buntmetallscheiben fixiert wurde. Die Scheiben setzten die Reibung herab und gaben gleichzeitig den beiden eisernen Schenkeln der Zange eine entsprechende Führung bei Zangenöffnung und Zangenschluß. - Die relativ dünn ausgebildeten, runden oder kantigen Griffe wurden wohl mit einer Griffumwicklung (Textil, Leder) versehen, wodurch ein ergonomisches Zufassen erlaubt und ein Abrutschen der Hand bei Luxations- und Zugbewegungen verhindert wurde. - Ein Abgleiten der organischen Griffumwicklung vom Metall wurde durch die auffälligen und unterschiedlich ausgeführten Verdickungen am Griffende unterbunden. - Durchgängig läßt sich bei der Ausbildung der Branchen eine Veränderung hin zu einer Zahnzange erkennen, die den Zahn mögichst vollständig umfaßt. Im Verlauf von drei Jahrhunderten wurde eine technische Verbesserung vorgenommen: Die anfängliche kneifzangenartige Gestaltung der Branchen wurde zugunsten einer vertieften und hohlkehlartig ausgeformten Gestaltung der Faßenden aufgegeben, aus der sich schließlich die jüngsten Fundstücke mit dornenartigen Branchen entwickelten. Damit wurde der Halt der Zange am Zahn deutlich verbessert und die Gefahr einer Kronenfraktur herabgesetzt. 9. Trotz der beschriebenen Veränderungen der Zahnzangen blieben diese Instrumente von Anfang an multifunktional einsetzbar, da sie nicht nur zum Zahnziehen, sondern auch zum Entfernen von Splittern, Geschossen und Pfeilspitzen verwendet wurden. Daraus resultiert, daß sich keine ausgeprägte Typenvielfalt entwickelte, ein Phänomen, das wir auch von anderen medizinischen Gerätschaften aus der Römerzeit kennen. Bewährte Instrumente wurden über Jahrhunderte eingesetzt, ohne wesentliche Veränderungen zu erfahren. 10. Offenbar verläuft die Entwicklung der Zahnzange parallel zur Herausbildung einer medizinischen Betreuung innerhalb der römischen Armee. Beginnend in der Regierungszeit des Augustus hält diese Entwicklung bis in die Spätantike an. Ein gewisser Einfluß aus Griechenland ist wahrscheinlich, eine Weiterentwicklung durch die Römer gesichert. Möglich ist aber auch, daß die Zahnzange in der vorliegenden Form eine römische Erfindung ist. 11. Der Typus der römischen Zahnzange war dem Mittelalter nach heutigem Stand der Forschung unbekannt. Das europäische Mittelalter nahm Neuerungen aus der Welt der Araber auf (z.B. den Hebel) und entwickelte eigene Instrumente (z.B. den Pelikan). Bis in die Neuzeit (der Zeit des Barock und des Absolutismus) hinein war die Zahnheilkunde weitgehend in den Händen von Handwerkern (Barbiere, Zahnbrecher, niedere Wundärzte). Ob die Kenntnis der römischen Zahnzangen an dieser Entwicklung etwas geändert hätte, ist unwahrscheinlich. Erst durch den technischen Fortschritt des 19. und 20. Jahrhunderts kann die Zahnextraktion sicher und vorhersehbar durchgeführt werden (anatomische Zahnzange, Lokalanästhesie, Röntgenstrahlen, elektrische Lichtquellen und Motoren, kompressorbetriebene Absauganlagen).