Der Umgang mit der Agro-Gentechnik ist eine der wichtigsten Zukunftsfragen des Naturschutzes. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind jedoch oftmals unbekannt oder unklar, so dass diese Materie in ihren entscheidenden Details zu einer reinen Expertenangelegenheit zu werden droht, obwohl viele Bürger durchaus eine klare und oft skeptische Einstellung zur Agro-Gentechnik hegen. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf dem direkten Konfliktfeld zwischen Naturschutzbelangen und dem Gentechnikrecht, wobei auch indirekte Mobilisierungspotentiale aus anderen Regelungszusammenhängen aufgezeigt werden. Die Studie ist auf das deutsche und europäische Verwaltungsrecht ausgerichtet und wendet sich hauptsächlich den Rechtsschutzmöglichkeiten derjenigen zu, die sich mit Naturschutzbezug gegen den Einsatz von Gentechnik zur Wehr setzen möchten.
Auf der Bundesgartenschau 2009 in Schwerin präsentieren sich alle deutschen UNESCO-Biosphärenreservate mit einer bisher einmaligen Ausstellung. Auf ca. 600 qm sind die 13 Regionen aus ganz Deutschland dabei, die mit dem internationalen Prädikat der UNESCO für eine modellhafte Entwicklung im ländlichen Raum stehen. Die BUGA-Besucher können durch eine Vielfalt an Exponaten, Medien und persönlicher Betreuung faszinierende Geschichten und Projekte aus diesen Nationalen Naturlandschaften von Weltrang erfahren.
Dem Kreisnaturschutzbeauftragten des Altmarkkreises Salzwedel, Herrn Günter Stachowiak aus Dolchau, wurde am 07. Oktober 2005 für seine besonderen Verdienste als ehrenamtlicher Naturschutzmitarbeiter vom Bundespräsidenten Horst Köhler das „Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ verliehen.
Mit dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) wurde konkret festgelegt, inwieweit bei der Bauleitplanung die Probleme des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Damit soll dem Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprochen werden, die Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 NatSchG LSA).
Brandenburgs Feuchtgebiete haben eine große Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt, das Kleinklima und dienen als Lebensraum, Nahrungs- und Rohstoffquelle. Mit dem Ende des 20. Jahrhunderts hatte die Nutzung der Feuchtgebiete Brandenburgs eine Intensität erreicht, die die vielfältigen Werte und Funktionen der Landschaft empfindlich einschränkte. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts besteht die große Chance, den Feuchtgebieten wieder mehr Raum geben zu können. Der vorliegende Leitfaden wendet sich an diejenigen, die Renaturierungsprojekte planen und durchführen oder einen Überblick über Renaturierungen in Brandenburg erhalten wollen.
Ursula Ruge im Ruhestand
(2005)
Das vorliegende Heft entspricht nicht dem sonst üblichen Erscheinungsbild dieser Publikationsreihe. Die Schriftleitung möchte den Jubiläen zum 100jährigen Bestehen des staatlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes Rechnung tragen, indem dieses Heft hauptsächlich der Beschreibung der Entwicklung des Naturschutzes speziell im Territorium von Sachsen-Anhalt gewidmet ist.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dem neuen Naturschutzgesetz am 17.06.2004 zugestimmt. Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vom 23.07.2004 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 15. Jahrgang, Nummer 41/2004, ausgegeben in Magdeburg am 29. Juli 2004, veröffentlicht und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.