Refine
Has Fulltext
- yes (27)
Is part of the Bibliography
- no (27)
Keywords
- Alleles (1)
- Bipolar disorder (1)
- Consortia (1)
- Depression (1)
- Etiology (1)
- Genome-wide association studies (1)
- Molecular genetics (1)
- Schizophrenia (1)
Institute
Die Befragung der Betriebe der Region Rhein-Main 2016 liefert folgende zentrale Erkenntnisse: Gegenwärtig befasst sich knapp jeder dritte Betrieb in der Region Rhein-Main mit dem Thema Arbeit 4.0. Unterschiede in der Wahrnehmung und Bewertung von Arbeit 4.0 bei differenzierter Analyse nach Wirtschafts-zweigen: Arbeit 4.0 ist gegenwärtig und zukünftig vor allem in technologieintensiven Wirtschaftszweigen von großer Bedeutung Informations- und Kommunikationsbranche (IKT-Branche), Verkehr und Lagerei, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Be-triebe, welche Arbeit 4.0 weder gegenwärtig noch zukünftig eine große Bedeutung beimessen, zeichnen sich andererseits durch einen starken Personenbezug (pflegerische oder erzieherische Tätigkeiten) aber auch durch eine starke Ortsabhängigkeit (Produzierendes Gewerbe, Handel) aus. Gegenwärtig und zukünftig hat Arbeit 4.0 für mittelgroße Betriebe die größte Bedeutung. Technische Ausstattung wird in der IKT-Branche und bei Finanz- und Versicherungsdienst- leistern mehrheitlich als sehr gut bis gut eingeschätzt.
Erwarteter Abbau von Arbeitsplätzen in Zusammenhang mit Arbeit 4.0 fällt nach Einschätzung der Betriebe gering aus. Die große Zahl an fehlenden Antworten unterstreicht zudem, wie schwierig es für die Betriebe gegenwärtig ist, die Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung abzuschätzen. Rund 20 Prozent der Betriebe erwarten eine steigende Flexibilität bei Arbeitsort und Arbeitszeit. Insbesondere Betriebe aus IT-gestützten und wissensintensiven Wirtschaftszweigen erwarten hier Veränderungen. Möglichkeiten der Arbeitsorganisation aber auch der Produktstruktur scheinen maßgeblich dafür zu sein, ob eine prinzipielle Entkopplung von Arbeit und Arbeitsort denk-bar ist. Weiterbildungsaktivitäten in Zusammenhang mit Arbeit 4.0 finden aktuell in etwa jedem zehnten Betrieb statt. Zu-künftige Notwendigkeit für Weiterbildungsaktivitäten wird in rund 17 Prozent der Betriebe gesehen.
Die Befragung der Betriebe in der Region Rhein-Main im Jahr 2017 zu Fragen der Arbeitskräftenachfrage liefert folgende zentrale Erkenntnisse: Jeder vierte Betrieb in der Region Rhein-Main weist zum Zeitpunkt der Befragung offene Stellen aus. Der Anteil der Betriebe mit offenen Stellen ist im Vergleich zu den Vorjahresbefragungen gestiegen. Kleinst- und Kleinbetriebe stehen hier vor besonderen Herausforderungen, sie vereinen zwei Drittel der offenen Stellen auf sich. Gesucht werden vorrangig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche über eine Berufsausbildung oder einen Hochschul-abschluss verfügen. Der Mangel an Bewerbungen ist Hauptgrund, wenn es hier zu Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung kommt. Dagegen werden Vakanzen, die keine Berufsausbildung voraussetzen, ebenso wie unbesetzte Ausbildungsplätze, hauptsächlich mit unzureichenden Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber begründet. Ein Drittel der Betriebe äußert einen Rückgang an verfügbaren Arbeitskräften. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass zumindest das Problem-bewusstsein der Betriebe im Vergleich zur Befragung im Jahr 2014 gestiegen ist. Damals bejahte das nur jeder fünfte Betrieb. Allen voran sehen die Betriebe einen Rückgang an Arbeitskräften mit Berufsausbildung. Etwas weniger als ein Drittel bestätigt dies für Auszubildende und nur jeder vierte Betrieb für Beschäftigte mit Hochschulabschluss. Lediglich von jedem zehnten Betrieb wird ein Rückgang an Arbeitskräften ohne Berufsausbildung angegeben. Die Betriebe, welche einen Arbeits kräfterückgang feststellen, setzen 2017 am häufigsten auf innerbetriebliche Maßnahmen wie ein verstärktes Ausbildungs- engagement und innerbetriebliche Reorganisation. An dritter Stelle wird eine höhere Kompromissbereitschaft bei Einstellungen genannt. Die beiden erstgenannten Strategien haben im Vergleich zur Befragung 2014 deutlich an Bedeutung gewonnen. Dies gilt auch für die Strategien „Ändern der Arbeitsbedingungen“ sowie „Einstellung von Arbeitskräften aus dem Ausland“
Zuschnitte und Inhalte von Arbeit unterliegen einem steten Wandel. Mit ihnen verändern sich die Möglichkeiten der Betriebe, wie auch der Beschäftigten, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten zu gestalten. Neue Arbeitsmodelle entstehen. Arbeit kann standortgebunden stattfinden, kann aber vielfach auch entkoppelt von einem bestimmten Arbeitsort und zu definierten Zeiten erledigt werden. Durchschnittlich jeder vierte Betrieb in Hessen setzte im Jahr 2018 u. a. auf mobiles Arbeiten, d. h. die Beschäftigten in diesen Betrieben hatten zumindest teilweise die Möglichkeit ihre Arbeit entweder von unterwegs oder von Zuhause zu erledigen. Größere Betriebe setzten zwar häufiger auf mobiles Arbeiten, reglementierten dies aber stärker: Die Anteile an Beschäftigten, die potentiell mobil arbeiten konnten, fielen in den kleineren Betrieben größer aus als in den großen Betrieben. Dies hängt sicherlich auch mit der größeren Ausdifferenzierung verschiedener Tätigkeitsbereiche in den großen Betrieben zusammen. Wirtschaftliche Überlegungen, aber auch die Imagepflege, sind wichtige Gründe, warum Betriebe mobiles Arbeiten anbieten. Begründet wurde mobiles Arbeiten von den Betrieben Hessens vorrangig mit höheren Flexibilitätsspielräumen der Beschäftigten sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. An dritter und vierter Stelle standen Aspekte wie die Steigerung der Produktivität und die erweiterte Erreichbarkeit der Beschäftigten. Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt, setzten Betriebe also bspw. auf mobiles Arbeiten, um an Arbeitgeberattraktivität zu gewinnen. Wird mobiles Arbeiten umgesetzt, verfügten die Betrieben zudem häufiger über spezifische Schutzmechanismen für die Beschäftigten vor Überlastung durch ständige Erreichbarkeit. Insgesamt hat sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in den Betrieben Hessens in den vergangenen zehn Jahren zwischen 39,1 und 39,5 Stunden bewegt. Jüngst hat sie sich wieder dem Höchstwert aus dem Jahr 2008 angenähert (2018: 39,4 Stunden). Im Geltungsbereich von Tarifverträgen fielen die durchschnittliche Wochenarbeitszeiten geringer aus als in denjenigen Betrieben ohne Tarifverträgen. Der Anteil der in Teilzeit Tätigen ist im Verlauf der letzten zehn Jahre um zehn Prozentpunkte gestiegen und belief sich im Jahr 2018 auf 40 Prozent, darunter viele Frauen. In langer Teilzeit von mehr als 24 Stunden in der Woche waren 10 Prozent beschäftigt. Neben den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden werden in vielen Betrieben Überstunden geleistet. Die Nutzung von Überstunden kann den Betrieben eine flexible Anpassung der Arbeitskräfte auf bspw. Auftragsspitzen erleichtern. Aber auch ein zu hohes Arbeitspensum kann Grund für zusätzliche Stunden werden. Etwa die Hälfte der Betriebe Hessens hatten Überstunden im Jahr 2017 verzeichnet. Große Betriebe nutzen diese häufiger als kleine, weswegen 78 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben arbeiteten, in denen Überstunden geleistet wurden. Als Gegenleistung zu Überstunden bieten die Betriebe Freizeitausgleich (42 Prozent), Vergütung (10 Prozent) oder die Wahlfreiheit aus diesen beiden Optionen (43 Prozent) an. Nur in Ausnahmefällen hatten Betriebe weder einen Freizeitausgleich noch eine Vergütung zur Kompensation der Mehrarbeit eingesetzt (5 Prozent). Ein Phänomen, welches gänzlich auf kleine Betriebe (bis 49 Beschäftigte) beschränkt blieb. Weitere Instrumente zur Arbeitszeitsteuerung sind bspw. der bedarfsabhängige Einbezug von Samstagsarbeit – ein Instrument, welches von mehr als der Hälfte der Betriebe Hessens genutzt wurde. Rund ein Drittel der Betriebe setzte auf ständige oder regelmäßige Samstagsarbeit und etwa jeder fünfte Betrieb auf ständige oder regelmäßige Arbeit am Sonntag. Neben der Möglichkeit eines zeitnahen Ausgleichs von Überstunden können in einigen Betrieben auf Arbeitszeitkonten solche Stunden angesammelt werden. Jeder dritte Betrieb in Hessen hatte im Jahr Arbeitszeitmodelle in den Betrieben Hessens 2018 Regelungen zu Arbeitszeitkonten bestätigt. Erfasst wurden dabei alle Regelungen in einem Spektrum zwischen Gleitzeit und Jahreszeitvereinbarungen. Größere Betriebe boten überdurchschnittlich häufig die Möglichkeit ein Arbeitszeitkonto zu führen, gleiches galt für Betriebe aus der Öffentlichen Verwaltung sowie dem Verarbeitenden Gewerbe. In vier Prozent der Betriebe bestand zudem die Möglichkeit Arbeitszeitguthaben anzusparen. Am häufigsten wurden diese Guthaben von den Beschäftigten für Langzeitfreistellungen bzw. sog. Sabbaticals genutzt, gefolgt von Weiterbildungszeiten, verkürzter Lebensarbeitszeit und Freistellungen für Familienzeiten. Obgleich rund drei Viertel der Beschäftigten theoretisch berechtigt gewesen sind, ein Arbeitszeitguthaben anzusparen, machten nur 16 Prozent
von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Mit dem vorliegenden Abschlussbericht zum IAB-Betriebspanel Hessen 2015 werden die Ergebnisse aus vier Reporten zusammengeführt sowie um ausgewählte Daten zur Betriebs- und Beschäftigtenstruktur ergänzt. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle und repräsentative Daten zur Beschäftigungs- und Qualifikationsstruktur, zum betrieblichen Aus- und Weiterbildungsverhalten, der Beschäftigungsdynamik sowie zur Situation älterer und einfach beschäftigter Arbeitnehmer in Hessen bereitzustellen. Die demografische Entwicklung gilt als eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Sie beeinflusst die Beschäftigungssituation in den Betrieben bereits heute nachhaltig. So ist der Anteil der Betriebe mit einem hohen Anteil älterer Beschäftigter an der Gesamtbeschäftigung seit 2002 kontinuierlich gestiegen. In immer mehr Betrieben machen Ältere mindestens die Hälfte der Belegschaft aus und auch ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung stieg seit 2011 deutlich an. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und prognostizierten Fachkräfteengpässe wird erwartet, dass die Potenziale verschiedener Beschäftigtengruppen stärker genutzt werden. In Kapitel 2 werden neben den Beschäftigtenanteilen der Älteren sowie dem betrieblichen Weiterbildungsverhalten in Bezug auf diese Beschäftigtengruppe auch die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen genauer betrachtet, denn Frauen sind nach wie vor in atypischen Beschäftigungsformen besonders stark vertreten. Die Ausweitung ihrer Beschäftigung bildet ein bislang nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Fachkräftesicherung. Den Betrieben stehen mit der betrieblichen Aus- und Weiterbildung zwei Instrumente zur Verfügung, mit denen sie aktiv auf die Fachkräftesituation einwirken können. Die duale Berufsausbildung gilt dabei als zentrale Strategie zur Generierung qualifizierter Arbeitskräfte. In Kapitel 3 des vorliegenden Berichts werden aktuelle Entwicklungen der betrieblichen Ausbildungssituation in Hessen sowie Übernahmequoten erfolgreicher Ausbildungsabsolventen diskutiert. Die betriebliche Weiterbildung stellt eine Möglichkeit dar, Nach- oder Anpassungsqualifizierung von bereits beschäftigten, aber noch nicht ausreichend qualifizierten Arbeitskräften zu erreichen. In Kapitel 4 wird neben der betrieblichen Weiterbildung auch das Potenzial von Beschäftigten mit einfachen Tätigkeiten, die meist gering oder formal gar nicht qualifiziert sind, diskutiert. Mit Blick auf die prognostizierte geringere Nachfrage nach dieser Tätigkeitsgruppe und den höheren Bedarfen an Fachkräften liegt es nahe, die bestehenden Potenziale der einfach Beschäftigten stärker zu nutzen, um dem drohenden Fachkräftemangel innerbetrieblich entgegenzuwirken. Aus- und Weiterbildungsaktivitäten dienen neben der Bereitstellung benötigter Qualifikationen auch der Bindung von qualifizierten Beschäftigten. Besonders in Zeiten konjunktureller Konsolidierung und des demografischen Wandels in denen Fachkräfte verstärkt nachgefragt werden, verfügen diese über verbesserte Verhandlungspositionen und vermehrte Optionen. Folglich müssten Betriebe ihr Potenzial zur Bindung der Beschäftigten stärker nutzen. Das Kündigungsverhalten der Arbeitnehmer beeinflusst, neben der Personalsuche und dem Neueinstellungsverhalten der Betriebe, die personelle Dynamik in den Betrieben. Für 2015 wird erwartet, dass sich die Personalbewegungen in hessischen Betrieben dynamisch zeigen, d.h. es werden viele Neueinstellungen und mittlere Zahlen an Personalabgängen prognostiziert. In Kapitel 5 wird zudem diskutiert, ob sich die Möglichkeiten, qualifizierte Arbeitskräfte zu rekrutieren und zu halten zwischen Betrieben, die in der Aus- und Weiterbildung aktiv sind und denjenigen, die weniger aktiv sind, systematisch unterscheiden. Die Darstellungen zur Betriebs- und Beschäftigtensituation in Hessen für das Jahr 2015 basieren auf Daten, welche bei 1.046 Betrieben in Hessen erhoben wurden. Grundgesamtheit der Bruttostichprobe ist die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit, welche alle Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthält. Damit Aussagen zu allen Betrieben in Hessen möglich sind, werden die Daten zu den Einzelbetrieben nach Betriebsgröße und Wirtschaftszweig gemäß der tatsächlichen Verteilung der Betriebe in Hessen gewichtet (ausführlich hierzu Kapitel Datengrundlage und Methodik). Die Angaben sind nach der Gewichtung repräsentativ für alle hessischen Betriebe und Dienststellen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie erlauben nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen statistisch gesicherte Aussagen. Wo immer dies möglich ist, werden kurz- und mittelfristige Entwicklungen nachgezeichnet sowie Erwartungen für die Zukunft dargestellt. Eine differenzierte Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen und Größenklassen der Betriebe findet sich immer an den Stellen, wo dies möglich und sinnvoll ist.
Das IAB-Betriebspanel wird seit 1996 jährlich bundesweit im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) durchgeführt. In den Monaten Juli bis Oktober 2018 wurden die Betriebe erneut zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung befragt. Grundlage der Auswertungen für Hessen sind Befragungsdaten von insgesamt 1.046 Betrieben aus Hessen. Die befragten Betriebe repräsentieren die Grundgesamtheit von rund 162 Tausend Betrieben in Hessen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse zu Beschäftigungspotenzialen in den hessischen Betrieben dargestellt.
Beschäftigungsprognose 2018/2019 für die Region Rhein-Main : IWAK-Betriebsbefragung im Herbst 2017
(2017)
Folgende Beschäftigungstrends in der Region Rhein-Main zeichnen sich für die Jahre 2018 und 2019 ab: Die Gesamtbeschäftigung in der Region Rhein-Main wird bis Ende 2018 voraussichtlich um 2,1 Prozent steigen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird mit 2,0 Prozent ähnlich stark wachsen. Die künftige Beschäftigungsentwicklung verläuft in den Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Mit einem Rückgang an Beschäftigung rechnen bis Ende 2018 lediglich die Finanz- und Versicherungsdienstleister. Die Öffentliche Verwaltung sowie das Verarbeitende Gewerbe erwarten ein unterdurchschnittliches Wachstum. Insbesondere die Sonstigen Dienstleistungen, das Gastgewerbe sowie Gesundheit und Sozialwesen, Verkehr und Lagerei, Handel und das Baugewerbe rechnen mit überdurchschnittlichen Beschäftigungszuwächsen bis Ende 2018. Die Unterschiede zwischen der erwarteten Entwicklung der Gesamtbeschäftigung und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind zwischen den Wirtschaftszweigen eher gering. Ausnahmen bilden die Wirtschaftszweige Information und Kommunikation sowie Erziehung und Unterricht, welche bei einem durchschnittlichen Wachstum der Gesamtbeschäftigung von relativ starken Zuwächsen bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgehen. Umgekehrt verhält es sich bei den Sonstigen Dienstleistungen und Betrieben aus Gesundheit und Sozialwesen. Jobmotor der Region bleiben die kleineren Betriebe: Bis Ende 2018 sehen Kleinstbetriebe einen Beschäftigungszuwachs von über vier Prozent. Mittelgroße Betriebe erwarten Zuwächse, die etwas über dem Durchschnitt liegen und kleine Betriebe durchschnittliche Zuwächse von zwei Prozent. Großbetriebe gehen tendenziell von unterdurchschnittlichen Beschäftigungszuwächsen aus. Auch mittelfristig erwarten die Betriebe in der Region Rhein-Main einen Anstieg der Beschäftigung; für Ende 2019 wird mit einem Zuwachs von rund fünf Prozent gegenüber Ende 2017 gerechnet. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass Prognosen über einen längeren Zeitraum auch mit höheren Unsicherheiten verbunden sind. Großbetriebe rechnen tendenziell auch bis Ende 2019 mit einer unterdurchschnittlichen Entwicklung der Beschäftigung. Die kleinsten und die mittelgroßen Betriebe liegen mit ihrer Beschäftigungserwartung deutlich über dem Durchschnitt, kleine Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten gehen von einer durchschnittlichen Entwicklung aus.
Beschäftigungsprognose 2019/2020 für die Region Rhein-Main : IWAK-Betriebsbefragung im Herbst 2018
(2018)
Folgende Beschäftigungstrends in der Region Rhein-Main zeichnen sich für die Jahre 2019 und 2020 ab: Die Gesamtbeschäftigung in der Region Rhein-Main wird bis Ende 2019 voraussichtlich um 2,4 Prozent steigen. Die sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung wird mit 1,9 Prozent etwas weniger stark wachsen. Die künftige Beschäftigungsentwicklung verläuft in den Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Ein überdurchschnittliches Wachstum wird bis Ende 2019 von Erziehung und Unterricht, den Finanz- und Versicherungsdienstleistern, Verkehr und Lagerei, den Sonstigen Dienstleistern, dem Baugewerbe und tendenziell auch im Bereich Information und Kommunikation erwartet. Während die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Dienstleister und der Handel durchschnittliche Beschäftigungszuwächse bis Ende 2019 erwarten, liegen das Gastgewerbe sowie Gesundheit und Sozial-wesen darunter. Im Verarbeitenden Gewerbe und der Öffentlichen Verwaltung wird mit einem Beschäftigungswachstum von lediglich einem Prozent gerechnet. Die Tendenz bei den Energie- und Wasserversorgern weist auf stagnierende Beschäftigtenzahlen bis Ende 2019 hin. Unterschiede in den Erwartungen der Betriebe mit Blick auf die Gesamtbeschäftigung und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen den Wirtschaftszweigen fallen insgesamt gering aus. Einzig die Betriebe aus Information und Kommunikation bilden hierbei eine Ausnahme. Ihre Erwartung mit Blick auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fällt tendenziell überdurchschnittlich groß aus. Jobmotor der Region bleiben die kleineren Betriebe: Bis Ende 2019 erwarten Kleinstbetriebe (1 bis 9 Beschäftigte) einen Beschäftigungszuwachs von knapp fünf Prozent. Und die Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten gehen von drei Prozent mehr Beschäftigten aus. Größere Betriebe bleiben hinter diesen Erwartungswerten zurück. Auch mittelfristig erwarten die Betriebe in der Region Rhein-Main tendenziell eine positive Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Im Zeitraum Ende 2018 bis Ende 2020 wird mit einem Zuwachs von rund vier Prozent gerechnet. Allerdings sind Prognosen über einen längeren Zeitraum mit höheren Unsicherheiten verbunden. Die Kleinst- und Kleinbetriebe liegen bis Ende 2020 mit fünf bzw. rund sechs Prozent Beschäftigungswachstum dabei deutlich über dem Durchschnitt. Die mittelgroßen Betriebe gehen von einer durchschnittlichen Entwicklung aus, nur die Großbetriebe zeigen sich tendenziell etwas weniger optimistisch. Sie rechnen mit einem Beschäftigungswachstum von zweieinhalb Prozent.
Beschäftigungsprognose 2020/2021 für die Region Rhein-Main : IWAK-Betriebsbefragung im Herbst 2019
(2019)
Seit 1995 werden in der Region Rhein-Main jährlich schriftlich Betriebe zu ihrer Beschäftigungserwartung in den kommenden beiden Jahren sowie zu wechselnden Schwerpunktthemen befragt. Die Befragung und Auswertung wird vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK), Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, in Kooperation mit der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, durchgeführt. Ziel der Befragung ist es, Einschätzungen der Betriebe über zukünftige Entwicklungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu erhalten und mögliche Problemlagen frühzeitig zu erkennen. Eine auf die Zukunft gerichtete Untersuchung bietet dabei allen Arbeitsmarktakteuren eine wertvolle Informationsbasis für evidenzbasiertes und strategisches Handeln. Die Beschäftigungsprognose 2020/2021 stellt die betrieblichen Einschätzungen zur Entwicklung der Beschäftigtenzahlen von Ende 2019 bis Ende 2020 bzw. Ende 2021 vor.1 Im aktuellen Bericht wird neben einer allgemeinen Analyse der Beschäftigungserwartungen auch über die erwartete Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung berichtet. Ebenfalls dargestellt wird die Verbreitung geringfügiger Beschäftigung und die Entwicklung von Auszubildendenzahlen in den Betrieben. Die Er- wartungen der Betriebe werden nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößenklassen differenziert. Grundgesamtheit der Bruttostichprobe bildet die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit, welche alle Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthält. Sie umfasste zum Zeitpunkt der Ziehung der Stichprobe rund 148.000 Betriebe. Für die diesjährige Befragung wurden ca. 6.900 Betriebe in der Region Rhein-Main angeschrieben und eine Rücklaufquote von 14 Prozent erreicht. Damit Aussagen zu allen Betrieben in der Region möglich sind, werden die Daten zu den Einzelbetrieben nach Betriebsgröße und Wirtschaftszweigen gemäß der tatsächlichen Verteilung der Betriebe in der Region gewichtet. Die Angaben sind nach der Gewichtung repräsentativ für alle Betriebe und Dienststellen in der Region Rhein-Main mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Abgrenzung der Region Rhein-Main umfasst im Einzelnen die IHK-Bezirke Rheinhessen, Wiesbaden, Frankfurt, Limburg, Gießen-Friedberg, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Offenbach, Darmstadt sowie Aschaffenburg, welche insgesamt 24 Landkreise und kreisfreie Städte repräsentieren.
Seit Beginn der 2000er Jahre sind in Hessen nicht nur die Beschäftigtenzahlen insgesamt gestiegen: Insbesondere die Anzahl der Frauen hat in diesem Zeitraum zugenommen. Obwohl sie mit 1,5 Millionen Beschäftigten im Jahr 2018 rund 47 Prozent der Gesamtbeschäftigung ausmachten, blieben Frauen weiterhin hinter ihrem Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung (49 Prozent) zurück. Besonders viele Frauen waren sowohl in der Öffentlichen Verwaltung als auch in den sonstigen Dienstleistungen, zu welchen u. a. die Bereiche Gesundheit sowie Erziehung und Unterricht zählen, tätig.
Die öffentliche Verwaltung zeichnete sich zudem dadurch aus, dass Frauen in jeder ihrer Einrichtungentätig waren. Am häufigsten fanden sich hingegen in der Baubranche Betriebe, die keine einzige Frau zu ihren Beschäftigten zählten (46 Prozent). Weitere Unterschiede in der Beschäftigtensituation von Frauen und Männern lassen sich entlang der Kriterien qualifizierte Beschäftigung und atypische Beschäftigung identifizieren. Während Frauen in einfachen Tätigkeiten häufiger anzutreffen waren als Männer, war die Situation bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluss umgekehrt. Für Frauen scheint es sich nach wie vor als ungleich schwieriger als für Männer dar- zustellen, ihre Bildungserfolge auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. So lange Frauen den Großteil der häuslichen Fürsorgearbeit leisten, wird das Teilzeitmodell für sie besonders attraktiv bleiben, da es doch vielfach besser zu vereinbaren ist mit bspw. den Öffnungszeiten von öffentlichen Kindertageseinrichtungen oder Arztpraxen. Frauen, für die die Beschäftigung in Teilzeit zum Regelfall wird, müssen sich aber mit geringeren Lohnzuwächsen, schlechteren Karriere- und
Entwicklungschancen sowie in der Konsequenz kleineren Renten arrangieren. Die Auswertungen zeigen, dass auch im Jahr 2018 wieder drei von vier Teilzeitstellen von Frauen wahrgenommen wurden. Besonders häufig ermöglichte es die Öffentliche Verwaltung in Teilzeit tätig zu sein, über 90 Prozent der Einrichtungen bestätigten Beschäftigte mit weniger als einer Vollzeitstelle, von denen 86 Prozent Frauen waren. Angesichts der möglichen negativen Implikationen einer Teilzeittätigkeit dürfte die Möglichkeit zum Aufstocken der Arbeitszeit häufig auch im Interesse der Frauen liegen. Entsprechend sind Betriebe gut beraten, in familienfreundliche Rahmenbedingungen und vereinbarkeitsfördernde Maßnahmen zu investieren, wollen sie im Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte von Frauen als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Häufiger als ihre männlichen Kollegen waren Frauen darüber hinaus weiterhin damit konfrontiert, sich mit befristeten Beschäftigungs- verhältnissen zu arrangieren. Befristete Beschäftigung geht dabei für die Betroffenen sowohl mit einer geringeren Beschäftigungs- und Planungssicherheit einher, als auch mit einem höheren Risiko arbeitslos zu werden. Darüber hinaus werden befristet Beschäftigte seltener in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert. Wollen Betriebe für ihre Beschäftigten attraktiv(er) werden und diese mittel- bis langfristig an sich binden, sind die Entfristung von Arbeitsplätzen, mindestens aber (relativ) lange Laufzeiten bei befristeten Arbeits- verträgen, mögliche Instrumente der Personalarbeit. Die Unterschiede in der Qualität der Beschäftigung von Frauen und Männern wirken sich auch auf ihre beruflichen Entwicklungs- möglichkeiten aus. Dies zeigt sich u. a. an der Anzahl Frauen in Führungspositionen. So sind Frauen, gemessen an ihrem Anteil an der Belegschaft, in den oberen Führungsetagen nach wie vor selten vertreten. Nur jede vierte Position auf der ersten und jede dritte Position auf der zweiten Führungsebene wurde von einer Frau besetzt. Auf beiden Führungsebenen blieb der Frauenanteil sowohl hinter ihrem Beschäftigtenanteil als auch hinter ihrem Anteil an den qualifiziert Beschäftigten mit Hochschulabschluss zurück. Besonders häufig waren Frauen mit 39 Prozent in den Sonstigen Dienstleistungen in der Verantwortung. Obgleich sie in diesem Fall mit 68 Prozent mehr als die Hälfte der Belegschaft stellten, blieben sie auch hier hinter ihrem Beschäftigten- anteil zurück. Insgesamt scheinen sich Frauen in den obersten Chefetagen positiv auf die Besetzung der zweiten Führungsebene mit Frauen auszuwirken. Frauen haben einen großen Anteil am Beschäftigungszuwachs der vergangenen Jahre in den Betrieben Hessens. Allerdings bleiben sie in einigen Branchen sowie Positionen nach wie vor unter- repräsentiert. Mit verschiedenen Förderinstrumenten und Maßnahmen arbeiten Politik und Wirtschaft daran, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Flexiblere Arbeitszeitgestaltung, familienfreundliche Teilzeitmodelle sowie betriebseigene Kindertagesstätten oder die finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten stellen auf diesem Weg wichtige Bausteine dar. Diese und weitere Instrumente gilt es (weiter) zu ent- wickeln, um eine vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sosehr Gleichstellung ein Ziel an sich ist, gibt es auch wirtschaftliche Argumente für ein intensives Werben um weibliche Arbeitskräfte, lassen sich hier doch schlummernde Beschäftigungspotentiale noch stärker ausschöpfen.
Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels für Hessen zeigen, dass der Anteil der Betriebe, welcher über eine Ausbildungsberechtigung verfügt, 2016 weiter rückläufig war. Zudem bildete im Jahr 2016 weniger als die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe aus. Um das Ausbildungspotenzial der Betriebe zu erhöhen, müssten zukünftig nicht nur mehr Betriebe für eine Ausbildungsberechtigung gewonnen werden, sondern auch die Bereitschaft berechtigter Betriebe erhöht werden, sich regelmäßig an dualer Berufsausbildung zu beteiligen