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Vegetations- und standortökologisch definierte Waldtypen sind eine wesentliche Grundlage für die Forstwirtschaft (MEIDINGER & POJAR 1991, STÖHR 1996, RAY 2001) und den Naturschutz (MAYBURY 1999). Als biotischer Ausdruck aller wesentlicher Umweltbedingungen sind sie geeignet Standortseinheiten vergleichbaren ökologischen Potentials anschaulich und für Praktiker handhabbar zu machen (WALENTOWSKI et al. 2006). Wo aus ökonomischen oder naturschutzfachlichen Gründen möglichst naturnahe Waldzustände angestrebt werden, stellen sie eine wichtige Referenz dar. Für die Bayerischen Alpen als einer der waldreichsten Landschaften Bayerns mit weit überproportionalen Anteilen an Schutzgebieten liegt eine umfassende Gliederung der Waldytpen vor (EWALD 1999), die bereits in verschiedenen inhaltlichen Detailschärfen und in räumlichen Maßstäben eingesetzt wurde: In einigen Pilotgebieten wurden durch Kartierung am Boden flächendeckende, feinmaßstäbliche Karten der forstlichen Standorteinheiten erstellt. Im Nationalpark Berchtesgaden wurde eine feinmaßstäbliche Standortstypenkarte durch Verschneidung vorhandener Geländeinformationen in einem geographischen Informationssytem (GIS, KONNERT 2001) erstellt. Im Rahmen der zweiten Bundeswaldinventur (BWI2) wurden an Stichprobepunkten natürliche Waldgesellschaften als Referenz für die Naturnähebewertung angesprochen (SCHNELL & BAUER 2005). In den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Gebieten) werden Waldlebensraumtypen derzeit als Gruppen von Standortseinheiten bzw. Waldgesellschaften kartiert (BINNER, ROGG & EWALD 2005). Die im Rahmen von Standortkartierung, Bundeswaldinventur und FFHGebietserfassung erstellten Arbeitshilfen werden in dieser Publikation im Zusammenhang vorgestellt und einem breiteren Nutzerkreis zugänglich gemacht.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union von 1992 dient dem Ziel der Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Sie bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie die Grundlage für das Schutzsystem "Natura-2000", das die EU-Staaten dazu verpflichtet, einen länderübergreifenden Biotopverbund zu etablieren. In den Anhängen der Richtlinien wurde festgelegt, welche Arten und Lebensräume in Europa unter Schutz zu stellen sind ("Nature and Biodiversity" Homepage der EU). Bayern trägt aufgrund seiner geografischen Lage in Mitteleuropa vor allem für Waldlebensräume eine hohe Verantwortung. Wald ist daher auch mit etwa 450.000 ha (56%) deutlich überproportional an den gemeldeten FFH- und SPA-Gebieten beteiligt ("Natura-2000 im Wald"), zwei Drittel davon in den Alpen (Abb. 1). In den bayerischen Waldgebieten spielen Informationen über den Standort als Entscheidungsgrundlage für die Ausscheidung von FFH-Lebensraumtypen eine entscheidende Rolle.