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Aufbauend auf den in der Vergangenheit in der Bergbaufolgelandschaft meist zufällig und kleinflächig ausgewiesenen 33 Schutzgebieten konnten auf der Grundlage der Forschungsergebnisse des Verbundprojektes insgesamt 67 Vorschläge für die Ausweisung neuer Schutzgebiete (Tab. 10) unterbreitet werden. Darin eingeschlossen sind auch Empfehlungen für Prozessschutzgebiete (Totalreservate). Für jede der vorgeschlagenen Schutzgebietskategorien (Naturschutzgebiet - NSG, Landschaftsschutzgebiet - LSG, flächenhafte Naturdenkmale - ND und Geschützte Landschaftsbestandteile - GLB) wurde eine Beispielsverordnung erarbeitet sowie für die Bergbaufolgelandschaft spezifische Aspekte der Unterschutzsteilung von Flächen herausgearbeitet.
In Sachsen-Anhalt ist im Laufe einer mehr als 100 jährigen intensiven Abbautätigkeit nach Braunkohle im Tagebaubetrieb eine Fläche von ca. 27000 ha in Anspruch genommen worden (Karte 1). Während damit einerseits extreme Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die völlige Zerstörung der gewachsenen Kulturlandschaft verbunden waren, zeigen andererseits insbesondere die der Sukzession unterliegenden Bereiche, dass die Bergbaufolgelandschaft aus der Sicht des langfristigen Schutzes von Natur und Landschaft einer neuen Bewertung bedarf.
Die standörtlichen Gegebenheiten und die ökologischen Bedingungen in der Bergbaufolgelandschaft sind grundverschieden von denen der gewachsenen, unverritzten Kulturlandschaft. Dadurch entstanden und entstehen neue Lebensräume, die in Sachsen-Anhalt sonst nur noch sehr selten, kleinflächig oder überhaupt nicht mehr anzutreffen sind. Im Folgenden werden die für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft hervorzuhebenden Merkmale dieser einmaligen Landschaft kurz charakterisiert.