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Im Landesamt für Umweltschutz wird gemäß §42 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das zentrale Naturschutzregister des Landes geführt. Alljährlich zum Jahresende findet mit den zuständigen Naturschutzbehörden ein Abgleich der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte aller Schutzgebietskategorien statt; ein Resultat ist die vorliegende Schutzgebietsstatistik des Landes. Angaben zur Anzahl und zu den Flächen der Gebiete und Objekte sind zusammengefasst.
Das Landesamt unterstützte das 150 jährige Jubiläum der Unterschutzstellung der „Teufelsmauer“ in Form einer Festschrift. Als geeignete Publikationsmöglichkeit wurde ein Sonderheft der Reihe „Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt“ gewählt. Das Sonderheft lag pünktlich zur Festveranstaltung am 08. Juni 2002 vor und enthält Beiträge über die Geologie, die ur- und frühgeschichtlichen Funde sowie die jüngere Geschichte der Teufelsmauer. Weiterhin wurden die Historie der Unterschutzstellung sowie die Entwicklung bis zur Gegenwart beleuchtet. Einige dieser Themen wurden durch die Autoren der Beiträge des Sonderheftes in Vorträgen auf der anlässlich der Festveranstaltung einberufenen Kreisnaturschutzkonferenz vertieft, wobei die über 100 Teilnehmer mit einer bedeutsamen Neuigkeit überrascht wurden: Die Teufelsmauer wurde nicht, wie bisher angenommen, 1852 erstmals unter Schutz gestellt, sondern bereits im Juni 1833!
Die im Heft 1/2001 dieser Zeitschrift angekündigte Fortsetzung der im Jahr 1998 veröffentlichten Liste aller im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne, Studien sowie Gutachten zu Schutzgebieten kann aus Platzgründen nicht veröffentlicht werden. Sie steht aber in der Internetpräsentation des LAU zur Verfügung.
Das Karstgebiet im Süd harz stellt mit all seinen geologischen, floristischen und faunistischen Besonderheiten eine für Mitteleuropa einzigartige Landschaft dar, deren langfristige Erhaltung durch die Unterschutzsteilung mit einer international anerkannten Schutzkategorie erreicht werden soll. Die besondere Naturausstattung gilt es ebenso zu bewahren wie diejenigen Nutzungsformen, die über Jahrhunderte dieser Landschaft ihr jetziges, erhaltenswertes Gesicht gaben.
Am Südrand des Harzes, des nördlichsten deutschen Mittelgebirges, erstreckt sich die mehr als 100 km lange Sulfatkarstlandschaft Südharz. Es ist sicher kein Zufall, dass Johannes Thal im Jahr 1588 in der "Sylva Hercynia" (220), der ersten publizierten Flora Deutschlands, ein Gebiet des Südharzes beschreibt, das bezüglich der Artenvielfalt seinesgleichen sucht. Diese Artenmannigfaltigkeit sowohl der Pflanzen- als auch der Tierwelt wird vor allem durch die hier zutage tretenden Zechsteinablagerungen mit gut wasserlöslichen Gipsen, Anhydriten und Salzen bedingt.
Die Landschaft des östlichen Harzvorlandes ist im Bereich des Salzigen Sees und seines unmittelbaren Umfeldes von zahlreichen Besonderheiten geprägt, auf die in den vorangegangenen Kapiteln bereits eingegangen wurde. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse prägten gleichermaßen diese Landschaft wie auch der Bergbau. Darauf ist zurückzuführen, dass sich neben intensiv genutzten Landschaftsteilen auch Bereiche entwickelten, die über eine beachtliche Artenmannigfaltigkeit der Flora und Fauna verfügen. Gerade die Vielfalt an Feucht-, Salz- und Xerothermstandorten mit Vorkommen extrem seltener bzw. vom Aussterben bedrohter Arten begründet den hohen naturschutzfachlichen Wert des Mansfelder Seengebiets. Diese Tatsache erklärt auch den derzeit hohen Anteil an Schutzflächen im Gebiet.
Im Oktober 2007 fand im Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ i. G. die erste Herbsttagung einer künftig jährlich geplanten Vortragsreihe statt. Drei Jubiläen waren Anlass für eine Festveranstaltung: 650 Jahre Ersterwähnung der Höhle Heimkehle, 80 Jahre Naturschutzgebiet „Questenberg“ und 25 Jahre Karstwanderweg. Allein diese drei Daten lassen erahnen, welch reiche Natur und Landschaft im Südharz vorzufinden sind. Ein Natur- und Kulturerbe, das für nachfolgende Generationen erhalten werden muss. Der folgende Beitrag ist ein Auszug aus einem Vortrag zur Geschichte des Naturschutzgebietes „Questenberg“.
Die Artengruppe der Gewöhnlichen Grasnelke, Armeria maritima s. l., gehört zur Familie der Bleiwurzgewächse (Plumbaginaceae). Die gesamte Gattung Armeria ist nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt.
Am Südrand des Harzes erstreckt sich auf über 100 km Länge über 2 Ländergrenzen hinweg die Gipskarstlandschaft Südharz: in Sachsen-Anhalt von Pölsfeld bei Sangerhausen durch Thüringen bis Osterode in Niedersachsen. Die südharzer Gipskarstlandschaft weist ein äußerst abwechslungsreiches Erscheinungsbild auf.
Biosphärenreservate sind eine internationale Schutzkategorie der UNESCO. Weltweit existieren aktuell 610 anerkannte Biosphärenreservate in 117 Ländern, davon 15 in Deutschland (Abb. 1). Die Karstlandschaft Südharz, die bereits seit 2009 durch Landesrecht ausgewiesen ist, würde nach Anerkennung durch die UNESCO das 16. dieser internationalen Großschutzgebiete sein. Biosphärenreservate sind rahmenrechtlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (§25) definiert. Die Bundesländer sind für die Ausweisung und Umsetzung zuständig. Alle Biosphärenreservate haben internationale Kriterien zu erfüllen, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem nationalen Kriterienkatalog untersetzt wurden.