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Derzeit wird in zahlreichen Veranstaltungen dem Völkermord von 1994 in Ruanda gedacht. Unwillkürlich wird einem bei diesem Thema flau im Magen – denn der Südsudan steht kurz davor, in Folge von Hunger und Gewalt ähnliche Opfer zu bringen. Und auch hier – wie in Ruanda damals – ist das politische Interesse in Deutschland und der Welt gering. Ein Gastbeitrag von Emilia von Mettenheim und Gregor Hofmann.
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Am vergangenen Freitag stimmte der Bundestag mit deutlicher Mehrheit für einen Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat. Bereits am Donnerstag veröffentlichten die Fachschaften der Friedens- und Konfliktforschungs-Studiengänge in Frankfurt, Magdeburg, Marburg und Tübingen eine Stellungnahme in der sie erläutern, weshalb ein überstürztes Eingreifen in Syrien falsch sei. Inzwischen wird die Erklärung auch von anderen Studierenden, Lehrenden sowie Professorinnen und Professoren der Friedens- und Konfliktforschung unterstützt. Hier die Kernpunkte deS Statements:...
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat jüngst wieder eine verstärkte Sicherheitspolitische Debatte in Deutschland gefordert. Im Anschluss an die jüngste informelle Debatte der UN Generalsversammlung zur Responsibility to Protect (RtoP) am 5. September bietet es sich an Deutschlands Beitrag zur internationalen Schutzverantwortung zu diskutieren. Die Verhinderung von und Reaktion auf Massenverbrechen ist angesichts zweier Maxime deutscher Außenpolitik – nie wieder Krieg und nie wieder Auschwitz – ein notwendiges Thema, dass sich auch in der sicherheitspolitischen Debatte wiederfinden muss, in Deutschland aber bislang wenig thematisiert wird. Will die Bundesrepublik ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden, muss hierzulande eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Schutzverantwortung stattfinden.
UN-Konferenz zum Waffenhandelsabkommen gescheitert“ – so waren Ende Juli diesen Jahres von der SZ über die Welt bishin zum Spiegel viele Artikel betitelt, die über das Ende der Konferenz über ein Waffenhandelskontrollabkommen (ArmsTrade Treaty – ATT) berichteten. Es schien, also ob alle Hoffnungen auf ein internationales Abkommen, welches den Handelmit allen konventionellen Waffen – von der Handfeuerwaffe bis hin zum Flugzeugträger – regulieren würde, erstickt wären.Doch kaum beachtet von der Öffentlichkeit konnten sich die Diplomaten im Rahmen des Ersten Komitees derGeneralversammlung der Vereinten Nationen Anfang November auf eine Fortsetzung der Verhandlungen über einen ATTeinigen. Die beeindruckende Zahl von 157 Staaten – bei 18 Enthaltungen und keiner Gegenstimme – stimmten für eine finaleKonferenz über einen ATT im März 2013...