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Offene Felsbildungen sind häufig bedeutende Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten. Oft befinden sie sich im Bereich von Mittelgebirgstälern, in denen gleichzeitig Verkehrswege verlaufen. Ausgelöst durch Sukzessionsvorgänge am Fels kann es hier zu Problemen für die Verkehrssicherheit von Straßen kommen. Anders als im Baumschutz, wo es mit den Baumschauen seit langem ein etabliertes Instrument der Benehmensherstellung zwischen Straßenbau- und Naturschutzbehörden gibt, steht die Zusammenarbeit hinsichtlich der Felslebensräume noch am Anfang. Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung ist eine solche Zusammenarbeit innerhalb Sachsen-Anhalts wohl am ehesten im Landkreis Harz angezeigt. Im vorliegenden Beitrag sollen zum einen die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Felsen kurz umrissen und beispielhaft auf bedeutende Artvorkommen im Landkreis Harz hingewiesen werden. Zum anderen wird der Verfahrensablauf einer Felssicherung aus straßenplanerischer Sicht vorgestellt. Als Anregung für einen notwendigen, ressortübergreifenden fachlichen Diskurs werden Anforderungen formuliert, die an Maßnahmen zur Felssicherung zu stellen sind, und abschließend erste Erfahrungen und Lösungsvorschläge vorgestellt.