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Empirische Wohlstandsanalysen können prinzipiell anhand dreier Indikatoren durchgeführt werden: Anhand des Privaten Verbrauchs, anhand des verfügbaren Einkommens oder anhand des Nettovermögens.1 Während es für die Definition der Indikatoren des Privaten Verbrauchs und des verfügbaren Einkommens zumindest einigermaßen akzeptierte internationale Konventionen gibt, ist dies bezüglich der Definition des privaten Vermögens nicht annähernd der Fall. Im Unterschied zu den Volkseinkommensrechnungen sind Volksvermögensrechnungen im internationalen Maßstab deutlich weniger gut ausgebaut. Dies mag damit zusammenhängen, daß bei einer Bestandsgröße wie dem privaten Vermögen Aspekte der Verwertung, Nutz-ung, sozialen Absicherung wie auch der Verleihung von Macht2 intensiver zum Tragen kommen als bei einer Stromgröße wie dem privat verfügbaren Haushaltseinkommen. Aus welchen Bestandteilen sich das Gesamtvermögen zusammenzusetzen hat, ist daher einem heftigeren Diskurs als bei den anderen Wohlstandsindikatoren ausgesetzt. Es herrscht beispielsweise Uneinigkeit darüber, ob das Human- oder das Sozialvermögen sinnvolle Vermögenskomponenten sind. Eine eher negative Einschätzung in diesem Zusammenhang wird üblicherweise damit begründet, daß beide potentiellen Gesamtvermögensbestandteile das Kriterium der interpersonellen Veräußerbarkeit nicht bzw. nur unzureichend erfüllen.1 Auch ist die Forschung vor zum Teil schwer überwindbare Bewertungsprobleme einzelner Vermögenskomponenten gestellt, und zwar stärker als bei den beiden anderen Wohlstandsindikatoren, bei denen zumindest die überwiegende Anzahl an Teilelementen mittels nachvollziehbarer Marktpreise vergleichsweise einfach bewertet werden kann. Hinzu kommt die schlechtere Datenlage hinsichtlich der Erfassung privaten Vermögens im Vergleich zum Privaten Verbrauch bzw. verfügbaren Haushaltseinkommen, was nicht zuletzt auf die - in Befragungen - (noch) größere Sensibilität der Interviewten bezüglich der Beantwortung vermögensbezogener Fragen im Vergleich zu den beiden anderen Wohlstandsindikatoren zurückzuführen ist. Alles in allem bleibt festzuhalten, daß allein die Deskription der Höhe und Verteilung privat gehaltenen Vermögens eine höchst komplexe Aufgabe ist. Es ist daher keineswegs unwahrscheinlich, daß verschiedene Vermögensanalysen selbst auf einer einheitlichen Datengrundlage zu zum Teil entgegengesetzten Aussagen gelangen werden. Diesen letztgenannten Gedanken aufgreifend, werden in der vorliegenden Studie in beispielhafter Form drei auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1988 durchgeführte Analysen zur bundesdeutschen Vermögensverteilung privater Haushalte einer vergleichenden Betrachtung unterzogen. Es wird gezeigt, an welchen Stellen Abweichungen zwischen den einzelnen Studien auftreten und worauf diese (vermutlich) zurückzuführen sind. Das vorliegende Arbeitspapier ist wie nachfolgend aufgebaut. Kapitel 2 vermittelt einen Eindruck von der Datenbasis, auf der die drei genannten Studien jeweils basieren, Kapitel 3 schildert kurz die Konstruktionselemente der drei behandelten Analysen, und in Kapitel 4 werden in einer Gegenüberstellung der drei Studien Unterschiede kausal herausgearbeitet. Es folgt in Kapitel 5 eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
Gegenstand der Untersuchung ist die Veränderung der Struktur der personellen Einkom-mensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundlage der Analyse sind die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 1962/63, 1969, 1973, 1978 sowie 1983. Um zwischen Alters-, Perioden- und Ko-horteneffekten differenzieren zu können, wurden die Daten der einzelnen Querschnittser-hebungen verkettet und mit Hilfe der so gebildeten Zeitreihen, sogenannten „Repeated Cross-Section“-Daten (RCS-Daten), die Entwicklung und Strukturveränderungen der Ein-kommen geburtskohortenspezifisch untersucht. Es zeigt sich, daß die Struktur der Einkommen während der jeweiligen Zeit der Erwerbstätigkeit, d. h. bis zum 60. Lebensjahr, relativ beständig bleibt. Erst der Übergang in die Nacherwerbsphase führt zu einem Bedeutungswandel: die „Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen“ werden zu einer relevanten Einkunftsart. Verursacht wird dies vor allem durch Leistungen aus staatlichen Alterssicherungssystemen. Eine analoge Zunahme der Bedeutung von „Einkünften aus Vermögen“ im Alter, wie sie z. T. in der ökonomischen Theorie sowie von Sozialpolitikern unterstellt wird, kann nicht bestätigt werden. Zusätzlich zu den, getrennt für die Ein- und Zweipersonenhaushalte durchgeführten Analysen wurde ein Vergleich der Wohlstandspositionen zwischen diesen beiden Haushaltsgrößen mittels Äquivalenzeinkommenswerten vorgenommen. Als grundlegendes Resultat ergibt sich, daß die Zweipersonenhaushalte im Hinblick auf die „ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen“ grundsätzlich eine höhere Position als die Einpersonenhaushalte innehaben. Darüber hinaus wurden ansatzweise die mit einer Haushaltsänderung einhergehenden Einkommensveränderungen untersucht. Hierbei zeigt sich, daß der Übergang von einem „Zweipersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer männlichen Bezugsperson zu einem „Einpersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer verwitweten Frau als Bezugsperson zu einer erheblichen Verringerung der Wohlstandsposition der verwitweten Frau führt.
Das Niedrigeinkommenssegment steht im Zentrum der Kontroversen um eine Reform des Sozialstaats. Die Kenntnis seiner soziodemographischen Zusammensetzung ist daher unabdingbar, um in der betreffenden Diskussion gehaltvoll Position beziehen zu können. Besonders interessieren in diesem Zusammenhang Zeitvergleiche. In diesem Sinne wird in der vorliegenden Studie die Veränderung der Struktur des Niedrigeinkommensbereiches in der Bundesrepublik anhand einer Abfolge mehrerer Querschnitte, welche die Jahre 1962/63 bis 1988 umfaßt, analysiert. Dem Niedrigeinkommensbereich werden - in Anlehnung an neuere Ergebnisse in der Literatur über „prekären Wohlstand“ und über Abstiegsrisiken - diejenigen Personen zugerechnet, die nicht mehr als 80 v. H. des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügung haben. Zur vertieften Analyse wird der Niedrigeinkommensbereich nochmals in vier Teilsegmente unterteilt. Entsprechend den relativen Besetzungshäufigkeiten zeigt sich beim Vergleich mit dem oberen Einkommensbereich für spezifische Personengruppen eine Überrepräsentation im Niedrigeinkommensbereich bzw. in seinen vier Teilsegmenten. Hierbei ergeben sich im Zeitablauf einige aufschlußreiche Trends. So erhöhte sich von 1962 bis 1988 beispielsweise für Alleinstehende, für Personen in Alleinerziehenden-, in Nichterwerbstätigenhaushalten sowie für Personen in Haushalten mit einer weiblichen Bezugsperson der Grad der Überrepräsentation im Niedrigeinkommensbereich. Gleiches gilt für Personen in Haushalten mit einem hohen Mietanteil am Haushaltsnettoeinkommen bzw. generell für Personen in Nichteigentümerhaushalten. Demgegenüber verringerte sich insbesondere für Personen im Haushaltstyp einer vollständigen Familie mit vier Kindern oder für Personen in Landwirte- und Arbeiterhaushalten von 1962 bis 1988 das Ausmaß der Überrepräsentation im Niedrigeinkommenssegment.