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Zur Gliederung von Erophila verna s.l. mit Merkmalsprüfungen für die in Hessen vorkommenden Arten
(2003)
Die historische Entwicklung der Erophila-Systematik wird dargestellt und die unterschiedlichen Zugänge von Schulz, Winge und Filfilan & Elkington werden erörtert. Für die in Deutschland vorkommenden Arten wird ein Schlüssel erarbeitet und ihre Verbreitung in Hessen und seinen Randgebieten dargestellt.
Schriftenschau
(2013)
Saxifraga sponhemica besitzt ihr einziges rechtsrheinisches Vorkommen an der Bodensteiner Ley im hessischen Teil des Lahn-Tals. Der Bestand ist durch Klettersport stark zurückgegangen und bedarf des dringenden Schutzes. Die momentan bestehende Einstufung in der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Hessen sollte von R (seltene Art) zu 1 (vom Aussterben bedroht) korrigiert werden.
Der Nordische Augentrost (Euphrasia frigida) ist eine boreal-montane Art, die einige vom Hauptareal abgesetzte Vorposten in deutschen Mittelgebirgen besitzt, wo sie extensiv genutztes, in der Regel ungedüngtes Grünland besiedelt. Aus den hessischen Mittelgebirgen lagen neuere Nachweise nur aus dem nördlichen Spessart vor (vier Populationen). Im Rahmen des Artenhilfsprogramms (und außerdem bei zwei FFH-Grunddatenerfassungen) konnten sechs weitere Spessart-Vorkommen festgestellt werden. Hinweise auf ein kleines Vorkommen im Hochtaunus (Neufund für den Naturraum) konnten bestätigt werden. Die Nachsuche an ehemaligen Wuchsorten im Vogelsberg, wo die Art bis in die 1970er Jahre vorkam, verlief hingegen durchweg erfolglos; allerdings gelang auch hier der Neufund einer kleinen Population. Auch im hessischen Teil der Hohen Rhön gelang inzwischen ein Erstnachweis (siehe Barth 2008). Insgesamt liegt mehr als die Hälfte aller bekannten deutschen Fundorte in Hessen. Dem Land kommt daher eine besondere Verantwortung für die Erhaltung der Art zu. Hauptgefährdungsursachen für die Art sind Nutzungsintensivierung (Düngung, zu früher Mahdtermin) und Nutzungsaufgabe sowie die Aufforstung von Grenzertragsgrünland. Die Erhaltung der Art ist am besten durch vertraglich vereinbarte extensive Grünlandnutzung (Verzicht auf Düngung, Mahd nicht vor Anfang Juli) zu gewährleisten.