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Vorwort
(2004)
Die Europäische Union erlies im Jahr 1992 die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)Richtlinie, um einen besseren, grenzübergreifenden Schutz gefährdeter Lebensraume, Tier- und Pflanzenarten als Bestandteil des europäischen Naturerbes zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das europaweite Netz von Besonderen Schutzgebieten NATURA 2000 für die in Anhang I und Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten ausgewiesen. Ebenfalls von gemeinschaftlicher Bedeutung sind die streng zu schützenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.